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Rechtliches

Reisestorno bei Naturkatastrophen: Diese Rechte haben Urlauber*innen

Waldbrand in Povoa de Lanhoso, Portugal; © bruno ismael alves, AdobeStock

Immer öfter werden Reisende mit Waldbränden und anderen Naturkatastrophen konfrontiert. Sie wirken sich nicht nur dramatisch auf Bevölkerung, Tiere und Natur der betroffenen Regionen aus, sie betreffen auch Gäste, die eigentlich die Schönheit ihres Urlaubslandes genießen möchten.

Manchmal müssen Reisende evakuiert werden, andere reisen früher ab oder treten ihren Urlaub gar nicht erst an. Doch wer übernimmt die Kosten für Stornierungen, Umbuchungen oder außerplanmäßige, teurere Heimreisen aufgrund von Umweltkatastrophen? Die ARAG-Rechtsexpertinnen und -experten wissen mehr.

Waldbrände in der Reiseregion: Kann ich jetzt stornieren?

Juli und August 2022: In vielen Teilen Südeuropas herrschte Waldbrandgefahr oder es brannte bereits lichterloh. Davon betroffen waren viele Urlauber, deren Reiseziel in gefährdeten Regionen lag. Nach Auskunft des ARAG-Expertenteams können Pauschalreisende, die ihre gebuchte Reise aufgrund von Waldbränden nicht antreten können, den Urlaub kostenfrei stornieren.

Voraussetzung dafür ist, dass die Reise kurz bevorsteht und die Reiseregion direkt von den Bränden betroffen ist. Sind die Betroffenen bereits vor Ort, wenn Waldbrände ausbrechen und die Urlaubsregion gefährden, können sie den Vertrag kündigen. Sie dürfen dann auf Veranstalterkosten die Heimreise antreten und haben einen Anspruch auf Erstattung für nicht genutzte Reiseleistungen. Allerdings müssen sie die außergewöhnlichen Umstände beweisen können und sollten den Reiseveranstalter vorher über die frühere Abreise informieren.

Wer zahlt die Mehrkosten, wenn eine Abreise nicht möglich ist?

Mehrkosten – etwa, weil eine Abreise aufgrund der prekären Lage nicht möglich ist – muss der Reiseveranstalter für maximal drei Tage tragen.

Was passiert bei einer Programmänderung vor Ort?

Können durch die Feuergefahr gebuchte Programmteile nicht durchgeführt werden, besteht unter Umständen die Möglichkeit zu einer Preisminderung, weil ein Reisemangel vorliegt. Haben Urlauberinnen und Urlauber beispielsweise eine Rundreise gebucht, die in Teilen durch gefährdete Gebiete führt, darf diese kostenlos storniert werden.

Welche Rechte haben Individualreisende bei Waldbränden?

Auch Individualreisende bekommen ihr Geld für Flug und Unterkunft zurück, wenn die Destination aufgrund von Waldbränden gesperrt oder gefährdet ist. Ansonsten sind Reisende auf die Kulanz des jeweiligen Anbieters angewiesen. Zudem hängt eine kostenfreie Stornierung bei einer Individualreise davon ab, in welchem Land die Anbieter ihren Sitz haben und wie die Rücktrittsbedingungen dort bei Waldbrand gesetzlich geregelt sind.

Angst vor Waldbränden: Ist die Reise stornierbar?

Ist der Urlaub allerdings noch einige Wochen hin, ist eine kostenlose Stornierung nicht möglich, weil sich die Lage vor Ort bis zum Reiseantritt entschärfen könnte. Allein die Angst vor einer möglichen Waldbrandgefahr oder vor zu großer Hitze rechtfertigt keinen kostenfreien Rücktritt von der Reise.

Hilft eine Reiserücktrittversicherung?

Eine Reiserücktrittversicherung hilft meist nicht weiter. Denn diese deckt in der Regel das Risiko des Reisenden ab. Sie greift beispielsweise dann, wenn der Reisende erkrankt oder ein naher Angehöriger stirbt.

Quelle: ARAG- Rechtstipps und Gerichtsurteile

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe September 2022 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.