Fernbusreisen in Europa: Welche Rechte Passagiere haben
Eine Fernbusreise ist oft günstiger als Bahnfahren und umweltschonender als Fliegen. Doch je mehr Reisen mit dem Bus es gibt, desto häufiger sehen sich Fahrgäste mit Problemen konfrontiert. Welche Rechte Verbraucher*innen bei einer europaweiten Fernbusreise haben und wer ihnen bei Problemen helfen kann, erläutert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Von Berlin nach Prag oder von München nach Linz: Bei Fahrten ab 250 Kilometern innerhalb der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen gelten für alle Fahrgäste die Fahrgastrechte der Europäischen Union. Kürzere Fahrten regelt das nationale Recht.
Von den EU-Fahrgastrechten können Reisende schon ab 90 Minuten Verspätung Gebrauch machen. Eine Erstattung des Tickets oder eine anderweitige Beförderung gibt es aber erst ab 120 Minuten. Das Busunternehmen muss die Fahrgäste über diese Wahlmöglichkeiten informieren. Tut es das nicht, können diese noch zusätzlich 50 Prozent des Ticketpreises verlangen. Dabei muss man nicht unbedingt so lange am Bussteig warten. Sendet das Busunternehmen eine Nachricht, dass es bei der Fernbusreise mindestens 120 Minuten Verspätung geben wird, reicht das aus.
Was bedeutet Pünktlichkeit beim Fernbus?
Nicht die Ankunfts-, sondern die Abfahrtsverspätung entscheidet. Fällt der Bus aus, muss das Ziel der Ersatzbeförderung mit dem ursprünglich gebuchten Ankunftsort übereinstimmen. Verspätet sich der Bus etwa wegen eines Staus, kann man keine Fahrgastrechte geltend machen.
Unfall oder Panne: Was passiert, wenn die Fernbusreise abgebrochen wird?
Es knallt, raucht und plötzlich geht nichts mehr. Kann der Bus nicht weiterfahren, muss das Busunternehmen eine der folgenden Möglichkeiten anbieten:
- Abholung beim defekten Bus und Fahrt dorthin, von wo die Fahrt fortgesetzt werden kann
- Alternative Weiterfahrt von dem Ort aus, an dem sich der defekte Bus befindet
Fernbusreise über Nacht
Reisende haben Anspruch auf angemessene Verpflegung und Übernachtung (bis 80 Euro pro Nacht), wenn sie nicht weiterkommen. Es ist ratsam, alle Nachweise, Quittungen und Rechnungen aufzubewahren, um sie später dem Busunternehmen vorzulegen.
Kurze Toilettenpause und schon ist der Bus weg, die Toilette im Bus ist defekt oder man will sie nicht benutzen. Fernbusse machen zum Glück regelmäßig Pausen an Raststätten. Was leider schon viele Reisende erlebt haben: Plötzlich ist der Bus weg. Folgende Tipps können helfen:
- Pausen (einschließlich Toilettenpausen) immer nur bei einer offiziellen Rast und nicht auf eigene Faust an den Ein- und Ausstiegshaltestellen
- immer einem anderen Fahrgast Bescheid geben, der den Busfahrer informieren könnte, wenn man noch nicht wieder an Bord ist
- Immer etwas früher wieder am Bus eintreffen und die anderen Fahrgäste im Auge behalten. Je mehr Fahrgäste nicht im Bus sind, desto unwahrscheinlicher ist es, dass dieser einfach so abfährt
Im Beschwerdefall keine Zeit verlieren
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser. Insgesamt haben Verbraucherinnen und Verbraucher für ihre Beschwerde, die sie am besten schriftlich einreichen, drei Monate Zeit. Es ist sinnvoll, der Beschwerde Kopien von Fahrscheinen oder Quittungen beizufügen und die Unterlagen der Beschwerde aufzuheben.
Wenn das Busunternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, Norwegen, Island oder dem Vereinigten Königreich nicht auf die Beschwerde reagiert oder man mit dessen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.