Der Urlaub will nach der Corona-Zwangspause endlich nachgeholt werden, doch gerade dann ist der Flug verspätet oder fällt sogar aus. Insbesondere in diesem Jahr kommt das sehr häufig vor. Was ist zu tun, woran müssen Betroffene denken? Ein paar Antworten.
Mit welchen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen betroffene Passagiere rechnen können, regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie greift, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist. Erreicht das Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung den Zielflughafen, haben Passagiere in der EU einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Die Entschädigungssummen bewegen sich in einem Rahmen von 250 bis 600 Euro. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt allein von der Länge der Flugstrecke ab. Der Ticketpreis spielt keine Rolle. Grundsätzlich können Passagiere bei kurzfristiger Annullierung (weniger als 14 Tage vor dem Abflug) eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bis zu 3.500 Kilometer und 600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3.500 Kilometern.
Flug verspätet: Ausgleichszahlung ab drei Stunden
Die Fluggastrechteverordnung ist bei Flügen anwendbar, die in der EU landen oder starten. Für ankommende Flüge gilt, dass die Airline ihren Firmensitz in der EU haben muss. Liegt er in einem Drittland, beispielsweise in den USA, gilt die Regelung nicht. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke sind gesondert zu betrachten.
Ab einer dreistündigen Verspätung können Fluggäste also mit einer Ausgleichszahlung rechnen, wenn nicht außergewöhnliche Umstände, wie beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder Streik den Start unmöglich gemacht haben. Doch selbst wenn die Ausgleichszahlungen entfallen, sieht die Fluggastrechteverordnung vor, dass die Airline die Fluggäste mit Mahlzeiten, Getränken und kostenlosen Telefonaten unterstützt beziehungsweise ihnen eine Kontaktaufnahme über andere Kommunikationskanäle ermöglicht. Die Unterstützung durch die Fluggastrechteverordnung schließt notfalls auch eine kostenlose Hotelunterbringung mit ein.
Mängel dokumentieren
Um ihre Rechte im Nachhinein durchsetzen zu können, müssen Passagiere Fakten auf den Tisch legen. Darum ist es besser, Mängel detailliert zu dokumentieren. Neben dem Festhalten von Datum und Uhrzeiten gehört dazu die Begründung der Airlines für die Verspätung des Fluges. Zudem sind die Adressen von Zeugen hilfreich. Wer keine Fakten vergessen will, kann auf ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte zurückgreifen.
Alternative Beförderung verlangen
Daneben besteht die Möglichkeit auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Zum einen können Betroffene vom Vertrag zurücktreten, in diesem Fall kann der Ticketpreis von der Airline erstattet werden. Möchte man die Reise jedoch nach wie vor antreten, kann man von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen. Ist eine alternative Beförderung erst am nächsten Tag möglich, muss die Fluggesellschaft eine Hotelübernachtung sowie die Beförderung dorthin organisieren.
Bietet die Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darf man sich selbst darum kümmern. Die Kosten bekommt man in solchen Fällen im Nachhinein von der Airline erstattet. Das juristische Team des ADAC-Club rät: Alle Belege als Nachweise aufbewahren.
Auch Pauschalreisenden stehen die Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Zusätzlich steht es Passagieren offen, vom Reiseveranstalter noch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden zu verlangen. Bei der Durchsetzung beider Ansprüche hilft die Rechtsschutzversicherung. Gerade Letzteres lässt sich oft nur mit Hilfe eines Anwalts durchsetzen.
Verzwickte Zuständigkeiten bei Online-Portalen
Online-Portale wie Opodo, Swoodoo, fluege.de oder Kiwi.com sind in aller Regel nur Vermittler von Flügen oder anderen touristischen Reiseleistungen. Vertragspartner ist der Anbieter der jeweiligen Leistung, wie zum Beispiel die Airline. Besteht ein Flug aus verschiedenen Teilstrecken von verschiedenen Airlines, bedeutet das meist, dass mit jeder dieser Airlines ein Vertrag geschlossen wurde – auch wenn es im Buchungsportal wie eine einheitliche Buchung aussieht. Vielen Reisenden ist das nicht bewusst und Anbieter nutzen diese Unwissenheit nicht selten aus. So werden Fluggäste zwischen Vermittlern und Airline hin- und hergeschoben, scheinbar ist niemand zuständig und die Rückerstattung der Flugpreise lässt wochenlang auf sich warten. Ein weiterer Nachteil: Wird der Flug auf einer Teilstrecke annulliert, und man erreicht seine Anschlussflüge nicht, bleibt man auf den Kosten sitzen. Lediglich ein Anspruch auf gezahlte Steuern und Gebühren bleibt bestehen.
Flug verspätet, annulliert, verlegt oder überbucht sowie Ärger mit dem Gepäck: Die Flugärger-App ist ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen. Mehr Infos finden Sie hier.
Quellen: HUK, ADAC, Verbraucherzentrale