Skip to main content
Expatriates

Expats in den USA: Diese Visa gibt es aktuell

New York, USA © f11photo, AdobeStock

Für die Einreise von Geschäftsreisenden in die Vereinigten Staaten von Amerika wird in vielen Fällen ein Visum benötigt. Der Antragsprozess für den Mitarbeitereinsatz in den USA ist komplex und man sollte ausreichend Zeit einplanen. Die IHK Region Stuttgart informiert über die gängigsten Visa für kurze und längerfristige Aufenthalte in den USA.

Vollständig gegen Corona geimpfte Europäerinnen und Europäer dürfen in die USA einreisen. Doch was ist für die Einreise in die USA erforderlich?

  • Impfnachweis
  • Ein viraler Test für alle Flugreisenden ab einem Alter von zwei Jahren, der bei Abreise in die USA maximal einen Tag alt sein darf. Dies bedeutet, dass der Test frühestens auf den Vortag des Abflugs datiert sein darf. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite der US-amerikanischen Centers for Disease Control.

Corona-Impfstoffe und Nachweise

Von der Weltgesundheitsorganisation WHO beziehungsweise von der US-Arzneimittelaufsicht FDA zugelassene Impfstoffe wie Moderna, Pfizer/BioNTech, AstraZeneca, Johnson&Johnson, Sinopharm oder Sinovac werden akzeptiert. Personen, die innerhalb von drei Monaten vor Abreise mit Covid-19 infiziert waren, müssen der Fluggesellschaft entsprechende Nachweise vorlegen.

Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, für eine eventuelle Kontaktverfolgung persönliche Daten (unter anderem Telefonnummern und E-Mail-Adressen) der Reisenden den amerikanischen Behörden zu übermitteln. Die Daten werden 30 Tage aufbewahrt.

Das gilt nach der Einreise in die USA

Vollgeimpfte Personen müssen nichts weiter machen. Ein weiterer Corona-Test innerhalb von drei bis fünf Tagen wird empfohlen. Zu beachten sind die Hinweise der „Centers for Disease Control and Prevention“ (CDC) sowie die Quarantänebestimmungen auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.

Aktuelle Hinweise zur Einreise finden Sie auf der Internetseite der US-Botschaft.

Im Folgenden finden Sie häufig nachgefragte Visa für eine Geschäftsreise in die USA. Eine Liste aller Visakategorien finden Sie auf der Internetseite der US-Behörden. Ebenso einen Visa-Wegweiser, der bei der Auswahl des passenden Visums hilft.

Für den Mitarbeitereinsatz in den USA gilt: Better be overprepared!

B-1 Visum für befristete geschäftliche Aufenthalte

Das B-1 Visum (Business/Tourist Visa) erlaubt für maximal sechs Monate die Einreise zu folgenden Zwecken: 

  • Vertragsverhandlungen, Kontakt und Austausch mit Geschäftspartner, Kunden und verbundenen Unternehmen
  • Teilnahme an Messen, Kongresse, Fachkonferenzen als Besucher oder Aussteller
  • unabhängige Forschungen, Vorträge und Vorlesungen
  • Installation, Wartung oder Reparatur von deutschen Geräten, die an amerikanische Unternehmen verkauft wurden. Weitere Informationen zur Entsendung in die USA zu Montagezwecken finden Sie hier.

Hinweise, was als Reisezweck „Business” in diese Kategorie fällt, finden Sie auf der Seite des U.S. Foreign Department. Affairs Manual.

Wichtig: Die Bezahlung des Arbeitnehmers muss von dem in Deutschland ansässigen Unternehmen erfolgen. Bei Montage-/Servicearbeiten ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung unbedingt notwendig. Die Beantragung dieses Visums erfordert einen Termin und die persönliche Vorstellung beim US-Generalkonsulat. Mehr zum Antragsprozess finden Sie in diesem Artikel unten. Kosten: 160 US-Dollar (USD).

ESTA-Genehmigung: Visumsfreie Einreise über das Visa Waiver Programm (VWP)

Besuche zu touristischen und geschäftlichen Zwecken (siehe Zwecke für B-1) sind unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Visum möglich. Über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) können Deutsche beziehungsweise auch Staatsangehörige anderer Länder, die am Visa Waiver Program teilnehmen, einen Online-Antrag stellen und bis zu 90 Tage in den USA verbringen.

Wichtig: Der Online-Antrag sollte spätestens 72 Stunden vor Abflug gestellt werden. Außer für Aufenthaltskosten darf keine Bezahlung von amerikanischer Seite entgegengenommen werden. Kosten: 21 US-Dollar (USD).

Weitere Informationen und den Link zum Online-Antrag finden Sie auf der offiziellen Seite der US-Konsulate in Deutschland und/oder der US-Einreisebehörde – U.S. Costums and Border Protection.

EXPATRIATES New York AdobeStock 273703698© BullRun, AdobeStock

Für längere Aufenthalte verbunden mit einer Arbeitsaufnahme in den USA kommen folgende Kategorien in Frage:

E-1/E-2 Visum (Handels-/Investorenvisum)

Führungskräfte („Executives”), leitende Angestellte („Manager”) und Spezialisten („Specialist”/„Essential Employee”) können mit einem E-1/E-2-Visum bis zu fünf Jahre in den USA arbeiten. Eine Voraussetzung für die Erteilung des Visums ist, dass die Personen beabsichtigen, in einem wesentlichen Ausmaß in den USA zu investieren.

Das E-1 Visum beziehungsweise Handelsvisum eröffnet Händlern und Kapitalanlegern, die sich in den USA in einem bestimmten Umfang engagieren wollen, eine Arbeitsgenehmigung (bei einem Gehalt über 200.000 US-Dollar).Dabei muss ein regelmäßiger Handel substantieller Natur mit Gütern, Waren oder Dienstleistungen zwischen den Vertragsstaaten (mindestens 50 Prozent) nachgewiesen werden.

Das E-2 Visum gilt dagegen für Investoren, die eine nicht unerhebliche Investition in ein aktives US-Unternehmen tätigen wollen (bei einem Gehalt von mehr als 100.000 US-Dollar). Zudem müssen umfangreiche Auflagen beachtet und erfüllt werden.

Wichtig: Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie unentbehrlich für den Betriebsablauf sind und dafür entsprechende spezialisierte Fähigkeiten und/oder Expertise besitzen. Dem Visumsantrag muss die E-Registrierung des Unternehmens beantragt werden. Hierfür ist in Deutschland ausschließlich das Generalkonsulat Frankfurt zuständig. Kosten: 205 US-Dollar.

L-1 Visum (Unternehmensinterner Mitarbeitertransfer)

Vorgesehen ist dieses Visum für die firmeninterne Versetzung von Mitarbeitern in eine Niederlassung, in den Mutterkonzern oder in eine Zweig- oder Tochtergesellschaft des aktuellen Arbeitgebers.

Antragsteller müssen mehrjährige Erfahrung im Bereich der Geschäftsführung/Leitung und/oder Expertise in einem Spezialgebiet nachweisen, die wesentlich für das Unternehmen ist. Zudem müssen Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr ununterbrochen von demselben ausländischen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Um dieses Visum zu erhalten, muss der künftige Arbeitgeber zunächst eine Petition bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen, da eine genehmigte Petition Voraussetzung für die Bewerbung um dieses Arbeitsvisum ist. Kosten: 190 US-Dollar.

EXPATRIATES AdobeStock 125968744Los Angeles © dell, AdobeStock

H-1B Visum

Ein H-1B Visum können Angestellte beantragen, die einen Beruf mit hochspezialisierter Fachkenntnis („Specialty occupation”) ausüben. Der Antragsteller muss einen Universitätsabschluss (Bachelor oder höher) und entsprechende Arbeitserfahrung nachweisen.

Zu diesem Personenkreis können gehören: bestimmte Models, Absolventen US-amerikanischer oder ausländischer medizinischer Hochschulen, Lehrer und Forscher. Um dieses Visum zu erhalten, muss der künftige Arbeitgeber zunächst eine Petition bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreichen, da eine genehmigte Petition Voraussetzung für den Antrag auf dieses Arbeitsvisum ist.

Wichtig: Diese Visumskategorie ist zahlenmäßig auf 65.000 Visa pro Jahr (+ 20.000 mit US-Masterabschluss) limitiert. Für den Arbeitsbeginn ab 1. Oktober können jedes Jahr ab 1. April Anträge gestellt werden. In den letzten Jahren wurde das Kontingent bereits eine Woche nach offiziellem Antragsbeginn erreicht.

Antragsprozess beim H-1B-Visum

Nach der Prüfung, welche Visa-Kategorie für den USA-Besuch in Frage kommt, muss rechtzeitig beim zuständigen Konsulat der Antrag eingereicht und ein Termin vereinbart werden. Die Wartezeit für diesen Termin variiert je nach Konsulat und nach „Saison”. Die aktuellen Wartezeiten können Sie online auf der Webseite des Department of State einsehen. Planen Sie auf jeden Fall ausreichend Zeit bis zur vollständigen Genehmigung des Antrags ein. In Ausnahmefällen und bei hoher Auslastung ist die Wartezeit länger als üblich.

Tipps für das Interview beim Konsulat

  • Geben Sie Ihrem Mitarbeiter alle notwendigen Unterlagen mit.
  • Sprechen Sie mit dem Mitarbeiter vorher ausführlich über seinen Einsatz. Häufig kommt es vor, dass Mitarbeiter nichts genaues über Tätigkeiten oder Einsatzort sagen können.
  • Gute englische Sprachkenntnisse sind erforderlich.
  • Better be overprepared!

Das U.S. Department of State hat die US-Konsulate ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2022 auf persönliche Interviews bei Anträgen für Arbeitsvisa der Kategorien H-1, H-3, H-4, L, O, P und Q zu verzichten. Die Anträge dafür können postalisch eingereicht werden. 

Matthias Führich

Über den Autor

Matthias Führich ist Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) für internationales Wirtschaftsrecht und internationale Handelspolitik. Er arbeitet in der Abteilung Außenwirtschaft und Dienstleistungen der IHK Region Stuttgart.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

stuttgart.ihk.de

Aus der Praxis

Die BDAE Consult berät regelmäßig Unternehmen in Fragen des Aufenthaltsrechts beim Mitarbeitereinsatz in den USA. Die Beantragung des falschen Visums kann sowohl für den Mitarbeiter als auch für das Unternehmen fatale Folgen haben. Folgendes Beispiel hat sich letztes Jahr so zugetragen:

Ein deutsches mittelständisches Unternehmen möchte zwei Mitarbeiter in einer neuen Niederlassung in den USA für drei Jahre einsetzen. Einer der beiden Mitarbeiter, Herr Schneider, soll die Niederlassung in Seattle zukünftig leiten. Der andere Mitarbeiter, Herr Müller, soll vor Ort als Sales Manager arbeiten. Da der Standort in Seattle schon vor einem Jahr gegründet wurde, fliegt Herr Schneider regelmäßig in die USA, um vor Ort alles in die Wege zu leiten, lokales Personal anzustellen, Kunden zu akquirieren und erste Aufträge zu bearbeiten. Da er sich nie länger als 90 Tage in den USA aufhält, reist Herr Schneider mit einem Touristenvisum. Herr Müller hingegen war nur einmal mit dem Touristenvisum in den USA, um sich im Rahmen eines Look & See-Trips ein Bild von seiner zukünftigen Umgebung zu machen, die Kollegen kennenzulernen und nach einer Wohnung zu suchen.

Zum Praxisbeispiel

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

+49-40-306874-45

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Juli 2022 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.