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© pixelrain, AdobeStock

Verlorenes oder beschädigtes Gepäck auf Reisen? So reagieren Reisende richtig!

Am Urlaubsort angekommen, der Koffer jedoch nicht? Verlorenes oder beim Transport beschädigtes Gepäck ist ein Horror für jeden Flugreisenden. Die gute Nachricht: Reisende haben Anspruch auf Entschädigung.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was man hierfür tun muss. Bei Problemen hilft es außerdem kostenlos weiter.

Das Gepäck kommt nicht an oder ist beschädigt. Was nun?

Wenn Gepäck nicht oder beschädigt ankommt, müssen Reisende noch am Flughafen den Schalter der Fluggesellschaft aufsuchen. Dort erhalten sie einen sogenannten „PIR“ (Property Irregularity Report), der unbedingt am Flughafen auszufüllen ist. Zusätzlich muss der Schaden innerhalb von sieben Tagen bei Beschädigung und innerhalb von 21 Tagen bei verspätetem Gepäck schriftlich der Airline gemeldet werden.

Fehlt der „PIR“ oder wurde die Frist versäumt, besteht das Risiko, dass die Fluggesellschaft nichts erstatten muss. Diese kurzen Fristen gelten auch gegenüber einem Reiseveranstalter, wenn die Gepäckprobleme während einer Pauschalreise auftreten.

Zur schriftlichen Kontaktaufnahme mit der Airline bietet das EVZ das kostenlose Tool „So helfen Sie sich selbst“ an.

Für das Handgepäck ist der Fluggast grundsätzlich selbst verantwortlich. Ausnahme: Er kann eine Schuld der Airline beweisen.

Noteinkäufe richtig tätigen

Müssen Reisende am Urlaubsort ohne Koffer auskommen, und sei es nur für ein paar Stunden oder Tage, dürfen sie Ersatz für Kleidung, Hygiene- und Kosmetikartikel kaufen. Doch Achtung: Die Käufe müssen wirklich notwendig sein. Zahnbürste, Zahnpasta, Unterwäsche, Badehose, T-Shirt und Pyjama sind unproblematisch. Luxus-Shopping muss die Airline nicht übernehmen. Unbedingt aufheben sollte man Kassenbons sowie den Gepäck-Aufkleber, den Reisende beim Check-in bekommen.

Kleidung erstatten die Airlines meist nur zu 50 Prozent. Begründung: Die Fluggäste können die Sachen auch nach der Reise noch weitertragen. Bei Pauschalreisen kann zusätzlich ein Teil des Reisepreises zurückgefordert werden. Anders sieht es bei der Rückreise aus. Kommt der Koffer verspätet oder gar nicht am Wohnort an, gibt es keinen Ersatz für Noteinkäufe. Die Airlines begründen dies damit, dass der Fluggast zu Hause alles Nötige habe. 

Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel wenn der Fluggast nach einem mehrmonatigen Aufenthalt nach Hause zurückkehrt und nachweisbar all sein Hab und Gut im Koffer hatte. Oder besondere Kleidung wie beispielsweise ein Smoking abhandengekommen ist, die dringend wieder benötigt wird.

Wieviel bekommen Reisende ersetzt?

Die oberste Haftungsgrenze liegt laut Gesetz für alle Gepäckprobleme bei 1.288 Sonderziehungsrechten pro Passagier, einer anerkannten Rechengröße des Internationalen Währungsfonds (IWF). Aktuell entsprechen 1.288 Sonderziehungsrechte circa 1.690 EUR (Stand Juni 2022). 

Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Pauschale. Die Airline muss nur notwendige Ersatzeinkäufe zahlen beziehungsweise das, was tatsächlich verloren gegangen oder beschädigt wurde. Müssen Reisende ihr verspätetes Gepäck selbst vom Flughafen abholen, können sie die Belege für die Fahrtkosten mit einreichen.

Für die Berechnung bei Verlust und Beschädigung gilt: Entscheidend ist der Wert zum Zeitpunkt des Schadens. Diesen Wert berechnen Airlines individuell. Den Neupreis gibt es nur für nachweislich neue Gegenstände. Häufig zahlen Airlines nur pauschale Tagessätze, die all diese Kosten abdecken.

Anders als bei anderen Ansprüchen hat man ab der Landung des Fliegers nur zwei Jahre Zeit, gegen die Airline zu klagen, wenn die Airline nicht oder zu wenig zahlt.

Gepäckversicherung ja oder nein?

Eine Gepäckversicherung ist nur dann nötig, wenn der Wert des Gepäcks die Haftungsgrenze der Airline übersteigt oder wenn Wertsachen besonders geschützt werden sollen. Helfen kann eine Gepäckversicherung auch, wenn es Probleme auf dem Heimflug gibt, da die Airline dann meist nicht zahlt. Aber: die Versicherungen zahlen oft nur unter sehr engen Voraussetzungen. Reisende sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen genau lesen und vergleichen. Im Komplettpaket mit anderen Reiseversicherungen ist die Gepäckversicherung meist günstiger zu erwerben.

Was Reisende vorab tun können

Schon die Planung der Reiseroute kann helfen: Je weniger Umstiege, desto weniger Risiko, dass etwas verloren geht. Ganz wichtig: Wertsachen müssen immer ins Handgepäck, da die Airline hierfür nicht haftet. Zu den Wertsachen gehören unter anderem Laptops, Smartphones, Geld und Schmuck. Auch Medikamente gehören ins Handgepäck.

Liste und Foto des Kofferinhalts helfen beim Verlustnachweis. Kaufbelege von Koffer und Kofferinhalt sind besonders nützlich, vor allem für teure Gegenstände.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Juli 2022 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.