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Expatriates

Beantragung von L2, E und H4 Visa für Ehepartner*innen in den USA vereinfacht

© Corgarashu, AdobeStock

Ehepartner*innen von Expats in den USA, die von den E-1, E-2, E-3 und L-2 Visa abhängig sind, erhalten nun eine automatische Arbeitsgenehmigung in Verbindung mit ihrem Status. Darüber hinaus wird seit dem 12. November 2021 die Arbeitsgenehmigung (EAD) eines von E- und L-Visa-abhängigen Ehepartners sowie die Arbeitsgenehmigung eines von H-4 abhängigen Ehepartners automatisch um einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen verlängert, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Darauf weist die Permits Foundation hin.

Die Änderungen, die auf eine Klage von AILA (einem französischen Unternehmen), Wasden Banias und Steven Brown zurückgehen, entsprechen den Empfehlungen, die die Permits Foundation in ihrem Positionspapier über die Notwendigkeit Arbeitserlaubnis für Eheparter*innen an die US-Politiker gerichtet hat.

Der Rechtsstreit hatte erfolgreich dazu geführt, dass die Politik der US-Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (USCIS) rückgängig gemacht wurde, die es H-4-Ehepartnern untersagte, während der Anhängigkeit von Anträgen auf eigenständige Beschäftigungsgenehmigung (EAD) von einer automatischen Verlängerung ihrer Beschäftigungsgenehmigung zu profitieren. Obwohl dies ein großer Erfolg ist, wird die Einigung der Parteien auch zu einer massiven Änderung der Position der Einwanderungsbehörde führen, die nun anerkennt, dass L-2-Ehepartner eine automatische Arbeitsgenehmigung in Verbindung mit ihrem Status genießen. Dies bedeutet, dass diese Ehepartner*innen von Führungskräften und Manager*innen nicht länger eine Arbeitsgenehmigung beantragen müssen, bevor sie in den Vereinigten Staaten arbeiten können.

Die Verbesserungen für Inhabende von L-2- und E-Visa werden die USA stärker mit der bewährten Praxis in über 30 anderen wettbewerbsfähigen Ländern weltweit in Einklang bringen, wo der direkte Arbeitszugang gewährt wird, sobald die mitreisende Partnerin oder der Partner als Familienmitglied anerkannt wird. Die Permits Foundation werde sich in den USA weiterhin für eine verbesserte Bearbeitung sowie für den Arbeitszugang in Verbindung mit dem Status für andere Familienangehörige einsetzen, heißt es in einer Erklärung.

Die Permits Foundation weist auf Besonderheiten hin: So werden beispielsweise nur einige H-4-Ehepartner von den Änderungen betroffen sein. L- und E-Ehepartner benötigen weiterhin eine gesonderte Arbeitserlaubnis, um arbeiten zu können, bis ihnen ein neuer Code ausgestellt wird, mit dem sie nachweisen können, dass sie direkten Zugang zur Arbeit haben.

Weitere Rechtsstreitigkeiten für andere Ehegattenkategorien sind in Vorbereitung

Die Permits Foundation hofft, dass künftige Verbesserungen der Politik Erleichterung für Ehepartner*innen bringen, die nach den Einwanderungsbestimmungen erst sechs Monate vor Ablauf ihres EAD eine Verlängerung beantragen konnten. Da die Bearbeitung des EAD viel länger dauert, sind viele Familien mit Stress und Ungewissheit konfrontiert, und einige Familienangehörige wurden aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Für weitere Informationen siehe auch aktualisierte Seite des USCIS Policy Manual.

Beratung zu Visum und Aufenthaltstitel in den USA

Der Dschungel an unterschiedlichen Visaarten und permanenten Änderungen im Einreise- sowie dem Arbeitsgenehmigungsrecht in den USA ist für Personalverantwortliche kaum noch zu durchdringen. Aus Unwissenheit oder auch aus Zeitmangel wird somit schnell einmal das falsche Visum für Expats beantragt.

Die Beantragung eines falschen Visums kann fatale Folgen haben: Neben hohen Strafzahlungen ist mit einer Einreiseverweigerung und einem lebenslangen Wiedereinreiseverbot zu rechnen. Die BDAE Consult berät Unternehmen bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln für die USA.

Website der BDAE Consult

+49-306874-45

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Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Februar 2022 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.