Vorsicht mit Sportbooten im Ausland
Für Bootsbesitzer bietet das Ausland viel Freude und Abwechslung. Wer jedoch etwas falsch macht und die Rechtslage nicht kennt, riskiert Geldbußen oder Strafen. Darauf weist der auf Bootshaftpflichtversicherungen spezialisierte Versicherungsmakler Axel Gnädiger (www.sportboot.versicherung) hin.
Haftungsfallen können passionierten Skippern bereits auf dem Hinweg begegnen. So sind etwa über das Fahrzeug hinausragende Teile in Deutschland nachts mit Beleuchtung zu kennzeichnen, in Österreich muss diese reflektierend sein. Für Italien ist gleich eine 50 x 50 cm große, rot-weiß gestreifte, reflektierende Tafel gewünscht.
Wer sich in Italien an Mautstellen vertan hat und durch Rücksetzen oder Spurwechsel korrigieren will, gerät schnell in den Bannstrahl der Ordnungshüter und riskiert saftige Geldbußen bis hin zum Fahrverbot.
Sportboot-Haftpflichtversicherung in vielen Ländern Pflicht
Viele Länder setzten den Nachweis einer Sportboot-Haftpflichtversicherung in der richtigen Höhe voraus. Für Italien sind das mindestens fünf Millionen Euro je Schadensfall für Personenschäden und mindestens eine Million Euro je Schadensfall für Sachschäden.
Für den Urlaub sollte das Zertifikat rechtzeitig, mit aktuellen Bootsdaten und in richtiger Höhe beim Wassersportversicherer beantragt werden. Das gilt auch für Beiboote mit Motor, für die eine eigene Bescheinigung sinnvoll ist. Für bestimmte Seen in Frankreich sind besondere Zertifikate notwendig.
Was bei Auslandsfahrten weiterhin beachtet werden sollte
Auch in vielen anderen Bereichen besteht für Auslandsfahrten Handlungsbedarf bei
• Beflaggung
• Nachweis über die entrichtete Umsatzsteuer
• Sicherheitsausrüstung
• Verkehrsregeln und
• Geschwindigkeitsbeschränkungen
Wer in den Niederlanden mit einer großen Yacht die zulässige Geschwindigkeit im Revier um 4-5 hm/h überschreitet, wird mit 900 Euro zur Kasse gebeten. Mehr als 5 km/h kosten gleich 1.400 Euro.