Aktueller Rentenatlas informiert auch über Rente im Ausland
Rund 6,8 Millionen Frauen und Männer ohne deutschen Pass zahlen in das deutsche Rentensystem ein. Das geht aus dem aktuellen DRV „Rentenatlas 2021“ hervor. Das sind mehr als zweieinhalb Mal so viele wie noch im Jahr 1992, dem ersten Rentenjahr nach der deutschen Wiedervereinigung.
Unter den am Jahresende 2019 aktiv Versicherten mit ausländischer Staatsbürgerschaft bilden Türk*innen mit gut einer Million Menschen die bei Weitem größte Gruppe der Beitragszahlenden.
Viele ausländische Versicherte haben die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU). Am häufigsten darunter sind Pol*innen mit 548.000, Rumän*innen mit 434.000, Italiener*innen mit 342.000 und Griech*innen mit 192.000. Von den aktiv Versicherten mit EU-Staatsbürgerschaften zahlen über 90 Prozent Rentenversicherungsbeiträge. Das wirkt sich auch positiv auf die Einnahmen der Rentenversicherung aus.
Rentenatlas zeigt, in welche Länder deutsche Rente geht
Knapp 1,74 Millionen Renten zahlte die Deutsche Rentenversicherung 2020 ins Ausland. Das entspricht nahezu sieben Prozent aller Rentenzahlungen. Rund 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in Länder der Europäischen Union (EU). Das sind insgesamt rund 1,25 Millionen Zahlungen. Die restlichen Auslandsrenten gehen in verschiedene Länder weltweit.
Knapp 86 Prozent aller Auslandsrenten gehen an ausländische Staatsangehörige, die durch ihre Beitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung Rentenansprüche erworben haben. Die größte Gruppe unter ihnen sind Italiener*innen (rund 363.000 Rentenempfängerinnen und -empfänger). Weitere große Ausländergruppen, die sich ihre Rente ganz oder teilweise in Deutschland erarbeitet haben, sind die Rentnerinnen und Rentner aus Spanien, Österreich, Griechenland und Kroatien.
Etwa 14 Prozent der Auslandsrenten werden auf der Grundlage von Beitragszahlungen an Deutsche ausgezahlt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt fest im Ausland haben. Hier hat Österreich den höchsten Anteil mit mehr als 27.000 Renten.
Rentenzeiten anerkennen lassen
Die Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union hat für viele EU-Bürger das Arbeiten in Deutschland erleichtert und den Zuzug aus anderen EU-Staaten begünstigt. Von den aktiv Versicherten mit EU-Staatsbürgerschaft zahlen über 90 Prozent Beiträge in die Rentenversicherung, was sich positiv auf die Einnahmen der Rentenversicherung auswirkt.
Da Auslandszeiten für einen Rentenanspruch relevant sein können, sollten sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger immer mitgeteilt werden. Denn um eine Rente zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie die „Mindestversicherungszeit“. Für langjährig Versicherte, die mit 63 in Rente gehen wollen, liegt sie in Deutschland derzeit bei 35 Jahren. Beschäftigungszeiten aus verschiedenen Ländern können dafür zusammengerechnet werden.
Rentenzeiten werden zusammengerechnet
Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der EU sowie bei Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen anderen Staaten wie Tunesien, den USA und Australien hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die auch die Zusammenrechnung von Zeiten regeln. Sind die Voraussetzung für eine Rente erfüllt, zahlt jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten. Deshalb können Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge erstatten lassen.
Alle Infos rund um die Auslandsrente gibt es online auf www.deutsche-rentenversicherung.de. Dort steht auch die Broschüre „Leben und arbeiten in Europa“ zum Download bereit.