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Rechtliches

Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen in Kraft getreten

© JenkoAtaman, AdobeStock

Seit 1. November 2021 ist die Insolvenzabsicherung durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft. Damit ist der vom Gesetzgeber beschlossene Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung vollzogen.

Reiseanbieter mit einem Umsatz ab zehn Millionen Euro im Jahr sind von nun an beim DRSF abgesichert. Meldet ein Reiseanbieter Insolvenz an, kümmert sich der DRSF um die Erstattung geleisteter Anzahlungen und die Rückführung der Reisenden aus dem Urlaubsort.

Die Neuregelung der Insolvenzabsicherung hat für Verbraucherinnen und Verbraucher den Vorteil, dass die bisherige Haftungsbeschränkung auf 110 Millionen Euro wegfällt.

Laut EU-Pauschalreise-Richtline müssen alle Kunden, die eine Pauschalreise buchen, für den Insolvenzfall des Reiseanbieters abgesichert sein. Eine Aufgabe, die bisher Versicherungen und Kreditinstitute übernommen haben.

Im Zuge der Thomas-Cook-Insolvenz hat der Gesetzgeber im Juni 2021 ein neues Absicherungssystem geschaffen, das sich an dem erfolgreichen Modell anderer EU-Staaten orientiert: Die Insolvenzabsicherung erfolgt durch einen zentralen Fonds. Am 31. August 2021 beauftragte das Bundeministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH mit der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags. Innerhalb von zwei Monaten gelang es dem DRSF das umfangreiche Antrags- und Prüfungsverfahren mit den Reiseanbietern durchzuführen. Von den rund 150 bewilligten Anträgen haben über 95 Prozent der Reiseanbieter bereits den Sicherungsschein erhalten. Mit den übrigen Anbietern ist der DRSF im Gespräch für eine konstruktive Übergangslösung.

Reisesicherungsfonds soll Ansprüche der Verbraucher*innen sichern

Damit der Reisesicherungsfonds im Insolvenzfall die Ansprüche im Sinne des Verbraucherschutzes umfänglich bedienen kann, baut er aus den Entgelten und Sicherheitsleistungen der Reiseanbieter bis Ende Oktober 2027 ein Zielkapital von 750 Millionen Euro auf. In der Übergangsphase bis zur Erreichung des Zielkapitals sichert die Bundesrepublik Deutschland die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds ab. Die Aufsicht über den DRSF führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Dezember des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.