Neu auf Youtube: Homeoffice im Ausland
Auf unserem Youtube-Kanal macht Lea Fiebelkorn von der BDAE Consult deutlich, dass es nicht die eine Homeoffice-Regelung fürs Ausland gibt, sondern jeder Fall einzigartig ist.
Die Unternehmensberatung BDAE Consult erhält nahezu täglich neue Anfragen von Personalverantwortlichen, in denen es ums Homeoffice im Ausland geht. Dass das Thema leider nicht so einfach zu durchschauen ist, macht Expertin Lea Fiebelkorn in unserem aktuellen Youtube-Video deutlich – anhand eines Beispielfalls.
Von Spanien aus für Deutschland coden
Darin geht es um einen jungen Programmierer, der sich während seines Spanien-Urlaubs verliebt hat und bald die Idee hatte, er könne sich doch ein Homeoffice in Spanien einrichten, um näher bei seiner Freundin zu sein. Geschäftsführung und Personalabteilung waren damit einverstanden – technisch wäre das Ganze auch kein Problem gewesen.
Das Personalmanagement wusste, dass einiges organisiert werden musste, zum Beispiel in Bezug auf Steuerabgaben und Sozialversicherung – doch in der Praxis erst zeigte sich, dass die genaue Regelung einige Fallstricke aufweist. Zum Beispiel hatten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf geeinigt, dass letzterer sich erst einmal um die im Travel-Management so bekannte A1-Bescheinigung kümmern sollte – doch der Programmierer stellte mangels Detailkenntnis den falschen Antrag – und leider erregte das erst recht die Aufmerksamkeit der Behörden. Die schauten sich den Fall dann genauer an und deckten einige formale Fehler. Wer genau wissen will, was dann alles schief ging, sollte sich das Video auf dem Youtube-Kanal des BDAE anschauen.
Den Kanal zu abonnieren, lohnt sich. Denn dort gibt es regelmäßig weitere Neuigkeiten und Fallbeispiele zum Thema Arbeiten im Ausland.