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Rechtliches

Dubai und Abu Dhabi bieten Visa für Workation und Remote Work

© EdNurg, AdobeStock

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), zu denen Dubai und Abu Dhabi gehören, habe bereits vor einiger Zeit ein neues Visum bewilligt, dass speziell für Remote Work und Workation genutzt werden kann. Dieses einjährige Visum soll vor allem ausländische Fachkräfte aus aller Welt anziehen, die als Freelancer*in oder als Arbeitnehmende für Unternehmen außerhalb der VAE arbeiten.

Konkret richtet sich das „Programm für virtuelles Arbeiten“ an Personen, die außerhalb der VAE leben und arbeiten sowie an Existenzgründer*innen und Unternehmer*innen, die die Zulassungskriterien erfüllen. Wenn der Antrag, in Dubai zu leben, von den Behörden der VAE genehmigt wird, können diese auch Ihre Familie mitbringen.

Folgende Voraussetzung müssen Antragstellende erfüllen

1. Vorliegen eines Reisepasses, der noch mindestens sechs Monate gültig ist.

2. Auslandskrankenversicherung mit Gültigkeit in den VAE.

3. Für Arbeitnehmende: Beschäftigungsnachweis Ihres aktuellen Arbeitgebers mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr, monatliches Mindesteinkommen von 5.000 US-Dollar, Gehaltsabrechnung des letzten Monats und Kontoauszüge der letzten drei Monate.

4. Für Firmeninhaber*innen: Nachweis, dass diese seit mindestens einem Jahr Inhaber*in der Firma sind, durchschnittliches Monatseinkommen von 5.000 US-Dollar und Kontoauszüge der letzten drei Monate

Alle Bewerbungen werden von Al Rais Travel Agencies LLC unter der Aufsicht von DTCM, dem offiziellen Partner des Unternehmens, geprüft und bearbeitet. Die Gebühren für das virtuelle Arbeitsprogramm betragen 287 US-Dollar pro Person. Zusätzlich müssen Antragstellende die Prämie für eine in den VAE gültige Krankenversicherung und die Bearbeitungsgebühren bezahlen. Die Zahlung der Bearbeitungsgebühr stellt allerdings keine Garantie für die Genehmigung des Antrags dar.

Wer das Visum bewilligt bekommt, kann alle Dienstleistungen in den VAE in Anspruch nehmen, einschließlich Telekommunikation, Versorgungsleistungen, medizinische Versorgung und Schulbildung. Zudem profitieren Visum-Inhabende von der sehr guten digitalen Infrastruktur Dubais, den globalen Vernetzungsmöglichkeiten und der Null-Einkommenssteuer für Privatpersonen.

Unternehmen, die ihren Arbeitnehmenden mobiles Arbeiten im Ausland ermöglichen wollen, stehen vor der Herausforderung die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Gleiches gilt für Selbstständige und Freelancer.

Beratung zu Remote Work und Workation im Ausland

Unternehmen, die ihren Arbeitnehmenden mobiles Arbeiten im Ausland ermöglichen wollen, stehen vor der Herausforderung die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Gleiches gilt für Selbstständige und Freelancer. Denn die Konstellationen, die Homeoffice beziehungsweise mobiles Arbeiten im Ausland bieten, sind sehr vielfältig und immer individuell zu betrachten.

Die BDAE Consult berät bereits seit vielen Jahren zum Thema Remote Work und Workation im Ausland. Kontaktieren Sie das Team gerne unter:

+49-40306874-73

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entsendeberatung.bdae.com/beratungsleistungen

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.