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Rechtliches
© Aleksej, AdobeStock

Diese Länder fordern Nachweis für Corona-Schutz in Auslandskrankenversicherung

Aufgrund der Corona-Pandemie haben zahlreiche Staaten für Ausländer den Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung inklusive Corona-Schutz verpflichtend gemacht. Andernfalls dürfen diese nicht ins Land einreisen. Darauf weist die auf Auslandsversicherungen spezialisierte BDAE Gruppe hin.

Oft muss ein entsprechender Nachweis bereits bei der Beantragung des Visums vorgelegt werden. Zusätzlich haben einige Staaten klar definiert, wie der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer potenziellen Covid-19-Erkrankung aussehen muss. Dazu gehören beispielsweise alle Staaten des Schengen-Raums, Thailand, Chile, Costa Rica, Sri Lanka oder Dubai. Die Schengen-Länder (also unter anderem Griechenland, Portugal oder Tschechien) verlangen etwa, dass die Auslandskrankenversicherung medizinische Notfälle und Krankenhausaufenthalte in Höhe von 50.000 US-Dollar abdeckt sowie Kosten in Höhe von mindestens 300.000 US-Dollar für einen Krankenrücktransport beziehungsweise eine medizinische Evakuierung. Auch muss ein Nachweis darüber erfolgen, dass die Versicherungsgesellschaft, die diese Leistungen erbringt, ihre Niederlassung in Europa hat.

100.000 US-Dollar-Deckung bei Auslandskrankenversicherungen in Thailand

Wer nach Thailand einreisen möchte, muss ebenfalls eine Auslandskrankenversicherung vorweisen, die eine Deckungssumme von mindestens 100.000 US-Dollar hat. Der Versicherungsschutz muss sich außerdem auf sämtliche medizinische Kosten im Covid-19-Fall und den krankheitsbedingten Tod erstrecken.

Zudem soll die Überführung ins Heimatland im Todesfall aufgrund einer Covid-19-Erkrankung versichert sein. Des Weiteren ist es erforderlich, dass die medizinischen Kosten bei einer Covid-19-Behandlung einschließlich der Dauer eines Krankenhausaufenthalts – sowohl stationär, also bei einer Aufnahme in die Klinik als auch ambulant, also ohne eine Klinikaufnahme – übernommen werden. Dabei darf die Deckungssumme Behandlungskosten speziell von Covid-19 in Höhe von 3,2 Millionen Baht (rund 87.580 Euro) nicht unterschreiten. Darüber hinaus muss die Auslandskrankenversicherung den Covid-19-Test bezahlen, sofern dieser medizinisch angeordnet wurde.

Deutlich wurde in den letzten Monaten nach Erfahrung der BDAE Gruppe außerdem, dass die erforderlichen Versicherungssummen von Land zu Land variieren: Chile beispielsweise verlangt von Reisenden ausdrücklich, dass die Krankenversicherung bei einer Covid-19-Behandlung mindestens 30.000 US-Dollar abdeckt. Wer nach Costa Rica einreist, muss eine Auslandskranken-Police nachweisen, die bei Corona leistet und Behandlungskosten in Höhe von mindestens 50.000 US-Dollar abdeckt. Reisende nach Sri Lanka wiederum benötigen lediglich den generellen Nachweis einer Auslandskrankenversicherung.

Diese Länder verlangen eine Covid-19-Abdeckung in der Auslandskrankenversicherung (Stand: 25.3.2021)

  • Anguilla
  • Aruba
  • Costa Rica
  • Chile
  • Französisch-Polynesien
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Libanon
  • Nepal
  • Oman
  • Schengen-Länder
  • Seychellen
  • Sri Lanka
  • St. Maarten
  • Tahiti
  • Thailand
  • Turks- und Caicosinseln
  • Ukraine
  • VAE

Versicherungsnachweise über Corona-Schutz im Ausland

Die Auslandskrankenversicherungen des BDAE sichern grundsätzlich auch Corona-Erkrankungen ab und erfüllen in der Regel die Bestimmungen jener Länder, die von Reisenden eine Krankenversicherung für Corona- beziehungsweise Covid-19-Behandlungen verlangen. Auf Wunsch stellt das Unternehmen Versicherten eine entsprechende und im Bedarfsfall individuell angepasste Versicherungsbestätigung (gerne auch auf Englisch) aus, in der die nachweispflichtigen Leistungen aufgelistet werden.

Anders als viele andere internationale Krankenversicherer haben die Policen des Auslandsspezialisten keine begrenzten Deckungssummen. Versichert sind bestimmte Leistungen, aber niemals begrenzte Leistungssummen. Die Produkte sind weltweit gültig und decken auch Behandlungen in Corona-Risikogebieten ab.

Auch in Krisenzeiten immer für Versicherte im Ausland da

„Wir haben schon vor einem Jahr, als die Corona-Pandemie begann, unsere Versicherten nicht im Regen stehen lassen, als andere Gesellschaften ihren Kundinnen und Kunden die Versicherung kündigten. Selbstverständlich tun wir auch jetzt unser Möglichstes, um Reisenden und Expats die notwendigen Versicherungsnachweise an die Hand zu geben, die sie für den Auslandsaufenthalt benötigen“, sagt BDAE-Geschäftsführer Philipp Belau.

Details zum Thema Corona-Schutz bei Auslandskrankenversicherungen finden Interessierte auf dieser Seite.

Informationen zu den besonderen Vorteilen, die Versicherte beim Auslandsspezialisten BDAE genießen, sind hier zusammengefasst.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe April des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.