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Travel

So sind Stornierungen bei Pauschalreisen derzeit geregelt

© Azhorov, AdobeStock

Einige Reiseveranstalter verzichten derzeit bei Neubuchungen weitgehend auf Gebühren bei Stornierungen. Der Grund: Der Reisebranche haben nicht nur die Ausfälle der vergangenen Monate schwer zugesetzt, es fehlt vor allem an neuen Buchungen.

Im Winter wird traditionell der Sommerurlaub geplant, aber die Neubuchungen bleiben derzeit noch weit hinter Normalniveau zurück. Ohne Buchungen sinkt die Liquidität der Unternehmen – und damit die Aussicht, die Coronapandemie wirtschaftlich zu überstehen.

Damit fällt das bisher größte Instrument der Reisebranche zur Kundenbindung zumindest für eine gewisse Zeit weg. Reiseanbieter versuchen deshalb, durch neue Produkte und Angebote Kurzentschlossene zum Buchen zu bewegen. Beispielsweise gelten bei TUI und airtours seit dem 10. Januar sogenannte Flex-Tarife, der bei Flugpauschalreisen von TUI und airtours buchbar ist. Damit können – anders als bei den bisherigen Flugreisen des üblichen Tarifes – 14 Tage vor Anreise weltweite Flugpauschalreisen gebührenfrei umgebucht oder storniert werden. Die Aufschläge für den Flex-Tarif gelten pro Reisebuchung und sind preislich gestaffelt. Bei einer Reise bis 2.500 Euro liegt der Aufschlag für den Flex-Tarif gegenüber dem Normalpreis bei 39 Euro. Eine mehrköpfige Familie mit einem Reisepreis bis 4.000 Euro ist für zusätzliche 69 Euro zum Flex-Tarif unterwegs. Bei einer Reise zum Preis bis 6.000 Euro liegt der Flex-Tarif bei 99 Euro und bei einer Reise bis 10.000 Euro bei 199 Euro. Für Reisen mit einem Gesamtpreis von bis zu 20.000 Euro beläuft sich der Aufschlag auf 399 Euro.

Rechtsanspruch auf pandemiebedingte Stornierungen

Reiserechtsanwalt Rosbeeh Karimi weist im Verbrauchermagazin SUPER.MARKT (Sendung vom 04.01.2021) darauf hin, dass ein gesetzlicher Anspruch auf pandemiebedingte kostenlose Stornierung ohnehin weiter gelte: „Sobald außergewöhnliche Umstände vorliegen, habe ich sowieso ein kostenfreies Stornorecht. Und außergewöhnliche Umstände liegen dann vor, wenn zum Beispiel ein Urlaubsgebiet als Risikogebiet eingestuft wird. Dann kann ich von der Reise zurücktreten, auch wenige Stunden vor Reisebeginn.“

Dazu gehöre auch, dass die Anreise nicht sichergestellt ist oder das Hotel geschlossen hat und es keinen vergleichbaren Ersatz gibt. Auch Quarantäneregelungen im Urlaubsland fallen darunter.

Stornierung von Mietwagen oft ausgeschlossen

Auch DER Touristik, zu der unter anderem ITS, Meiers Weltreisen und Jahn Reisen gehören, warb mit kostenlosen Stornierungen für Pauschalreisen, die bis Ende Januar gebucht wurden. Wie auch bei anderen Veranstaltern sind im Kleingedruckten allerdings einzelne Leistungen, wie beispielsweise Mietwagen, davon ausgenommen. Rechtsexperte Karimi weist aber darauf hin, dass es dennoch weiterhin Anspruch auf die komplette Erstattung gibt. „Wenn ich parallel zum vertraglichen Rücktrittsrecht auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht habe – etwa weil mein Zielgebiet Pandemiegebiet und Risikogebiet ist – dann kann ich den vollen Reisepreis zurückverlangen“, so Karimi weiter.

Der Fachanwalt kritisiert zudem den Versuch einiger Anbieter, den kostenfreien Rücktritt aus Pandemiegründen auszuschließen, weil Corona ja mittlerweile bekannt sei: „Die Pandemie mag bekannt sein, aber auch wenn ich heute einen Urlaub buche, dann buche ich diesen Urlaub ja mit der gemeinsamen Vertragsgrundlage, dass ich diesen Urlaub antreten kann und auch einen Urlaubsgenuss erlebe. Und in dem Moment, wo dieser Urlaub dann aufgrund neuer – pandemiebedingter – Umstände nicht angetreten werden kann, habe ich natürlich weiterhin ein kostenfreies Rücktrittsrecht.“

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Februar des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.