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Intern

So gelingt das Travel-Management auch 2021

Dass die Corona-Pandemie noch immer nicht gebändigt ist und dass der Reiseverkehr weiterhin stark eingeschränkt bleibt, ändert nichts daran, dass nach wie vor für zahlreiche Unternehmen so manche Geschäftsreise unabdingbar bleibt.

Das bemerkt auch das Team der BDAE-Consult – mit Blick auf die nach wie vor starke Nachfrage nach Expertise in Sachen Geschäftsreisen. Daher bietet die Unternehmensberatung am 9. Februar, wie auch alternativ am 11. März erneut Online-Seminare zum Thema A1-Bescheinigung und Meldepflichten an.

Denn nach wie vor bringen die teils länderspezifischen Anforderungen innerhalb der EU und des EWR einen besonderen Verwaltungsaufwand mit sich, der Personalabteilungen gerade bei kurzfristigen „Dienstreisen“ vor Herausforderungen stellt. Das beginnt in der Regel schon mit der Beantwortung der Fragen, welche „Dienstreise“ meldepflichtig ist und bei welcher Behörde die Meldung erfolgen muss.

Homeoffice-Tätigkeit im Ausland

Arbeiten von zu Hause, während das eigentliche Büro leer steht: Das ist wohl einer der Trends, die aufgrund des Pandemie-Jahres 2020 die Arbeitswelt am meisten geprägt haben. Auslandsaufenthalte werden durch das Arbeiten von zu Hause aus allerdings nicht obsolet,: In vielen Fällen gehen beide Hand in Hand. Etwa, wenn ein entsandter Mitarbeiter im Ausland „feststeckt“ und aufgrund verschärfter Reisebestimmungen nicht mehr ins eigene Land kann. Ob nun freiwillig oder durch äußere Umstände erzwungen, das Homeoffice im Ausland ist als planerischer Faktor für das Personalmanagement nicht zu unterschätzen.

Den organisatrischen Überblick verschafft auch hier die BDAE-Consult mit ihrem Seminar zum Thema. Am 22. Februar oder alternativ am 25. März lernen Travel-Manager und Personalverantwortliche rechtliche Hürden kennen, die sich bei der Einrichtung des Homeoffice im Ausland stellen.

Die Consulting-Experten thematisieren neben der aktuellen Corona-Situation auch das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz und steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte einer Beschäftigung von Impats in Deutschland. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der fiskalischen und sozialversicherungsrechtlichen Betrachtung einer vorübergehenden Homeoffice-Tätigkeit in Deutschland.

Die Seminartermine im Überblick

A1-Bescheinigung, Compliance und Umsetzung der neuen EU-Richtlinien

  • 9. Februar 2021
  • 11. März 2021 (Ausweichtermin)
  • jeweils 9 bis 16 Uhr (mit Pausen)
  • Kosten: 390 Euro

Homeoffice im Ausland: Anforderungen an Arbeitgeber und Personaler

  • 22. Februar
  • 25. März 2021 (Ausweichtermin)
  • 10 bis 16 Uhr (mit Pausen)
  • Kosten: 390 Euro

Infos und Anmeldung

Interessierte können sich bei Andrea Funke per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Telefon (+49-40-30 68 74-46) anmelden. Nach Zustellung der Rechnung erhalten die Teilnehmer zeitnah einen Teilnahme-Link. Die Installation einer Software ist für das Online-Seminar nicht notwendig.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Januar des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.