Internationale Meldeplattform soll Kinder vor Missbrauch auf Reisen schützen
Wer auf Reisen Verdachtsfälle auf Straftaten oder Hinweise auf sexualisierte Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bemerkt, sollte diese auf der deutschsprachigen Meldeplattform www.nicht-wegsehen.net melden. Darauf weisen die Kinderrechtsorganisation ECPAT Deutschland und das Bundeskriminalamt (BKA) als gemeinsame Betreiber der Meldeplattform hin.
Design und Inhalte der Meldeplattform wurden überarbeitet und bieten ausführliche Informationen zu sexueller Ausbeutung von Kindern im Tourismus an. Alternativ stehen die internationalen Meldemöglichkeiten 20 anderer Länder mit einem Klick zum Abruf unter www.dontlookaway.report. Sexueller Missbrauch von Kindern und besonders die Online-Ausbeutung Minderjähriger sind während der Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie weltweit stark gestiegen.
Strafverfolgung über die Grenzen hinaus
„Nur wenigen Menschen ist bewusst, dass die exterritoriale Gesetzgebung, die es in Deutschland und vielen weiteren Ländern gibt, den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlung gegen Täter*innen auch nach ihrer Rückkehr ins Heimatland ermöglicht. Dies gilt sowohl für sexualisierte Gewalt und Ausbeutung Minderjähriger als auch für die Herstellung von Missbrauchsabbildungen für eine spätere Verbreitung im Internet“, sagt Dr. Dorothea Czarnecki, kommissarische Geschäftsleitung von ECPAT Deutschland.
Eine Meldung an das BKA kann der Anstoß für ein polizeiliches Ermittlungsverfahren sein und ist in jedem Fall auch eine Maßnahme, die Kinder künftig vor sexueller Ausbeutung und Gewalt schützen und Täter*innen stoppen kann. Das BKA prüft jeden Hinweis und leitet daraufhin gegebenenfalls weitere Schritte zur Sachverhaltsaufklärung ein. Dabei helfen die sehr guten Verbindungen zwischen dem BKA und den (internationalen) Polizeibehörden sowie die bestehenden Kontakte zu weltweit operierenden Nicht-Regierungsorganisationen.
Webseite zur Meldung von Kindesmissbrauch im In- und Ausland
Nicht-wegsehen.net verzeichnete bereits im ersten Halbjahr 2020 mehr als doppelt so viele Meldungen wie im gleichen Zeitraum der Vorjahre. Kinder und Jugendliche fallen auch in Deutschland und Europa Sexualstraftäter*innen zum Opfer. Doch erst, wenn Fälle zur Anzeige gebracht werden, kann die Strafverfolgung beginnen.
Broschüre „Hindernisse verdächtige Situationen sexueller Ausbeutung zu melden“
Sexuelle Ausbeutung von Kindern ist nicht immer leicht zu erkennen. Deswegen ist die Lektüre der Broschüre „Hindernisse verdächtige Situationen sexueller Ausbeutung zu melden“ empfehlenswert. In dieser wird unter anderem erläutert, welche Verdachtssituationen beobachtet werden könnten.
Die Broschüre basiert auf einer Forschung der Universität Leiden in Kooperation mit den ECPAT Mitgliedern des „Alert Actors Report“- Projektes und ist auch auf Englisch verfügbar. Reisende wurden unter anderem befragt, welche möglichen Situationen sexueller Ausbeutung von Kindern sie während ihres Urlaubs beobachtet haben und was sie daran gehindert hat, dies zu melden.