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Rechtliches

Wie Corona die Reisefreiheit verändert

© Dmitry, AdobeStock

Ihren Reisepässen haben die Bürger mancher Staaten mehr Reisefreiheiten zu verdanken als andere. Doch durch die Corona-Pandemie müssen Staaten auf der ganzen Welt die Frage neu bewerten, wer einreisen darf. Anfang Juli veröffentlichte EU eine Liste von zunächst sieben Ländern, deren Einwohner ab dem 1. Juli wieder ohne größere Einschränkungen in die Union einreisen dürfen. Nach einer Erweiterung am 16. Juli stehen inzwischen 15 Staaten auf dieser sogenannten „Positivliste“:

Von hier ist eine EU-Einreise relativ problemlos möglich

  • Algerien
  • Australien
  • Kanada
  • Georgien
  • Japan
  • Montenegro
  • Marokko
  • Neuseeland
  • Ruanda
  • Serbien
  • Südkorea
  • Thailand
  • Tunesien
  • Uruguay
  • China (vorbehaltlich einer Bestätigung der Gegenseitigkeit)

    Quelle: Europäische Union

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Viele der Länder schneiden auch im Henley Passport Index traditionell sehr gut ab. Dieses jährlich erscheinende Ranking zeigt, in wie viele Länder Reisende mit ihren jeweiligen Reisepässen einreisen dürfen. Die USA sowie Brasilien und Russland zählen nach wie vor zu den Ländern, für welche die Union eine „vorübergehende Beschränkung des nicht notwendigen Reiseverkehrs“ vorsieht.

Weniger Freiheit bei Reisepässen

Ein halbes Jahr nach ihrer Veröffentlichung bietet die Henley-Rangliste für 2020 zwar kein aktuelles Abbild der Reisesituation mehr. Aber dafür kann sie als Indikator dienen, um zu beobachten, wie sich die Reisefreiheit entwickelt hat. Vor dem Covid-19-Ausbruch zum Beispiel rangierten Besitzer von US-Reisepässen im Henley Passport Index gewöhnlich unter den Top 10 auf Platz 6 oder 7. US-Bürger konnten 185 Reiseziele in der ganzen Welt ohne Visumpflicht erreichen. Unter der derzeitigen EU-Regelung sieht das Bild jedoch ganz anders aus. US-Staatsangehörige haben nun ungefähr das gleiche Maß an Reisefreiheit wie die Bürger Uruguays. Dieses Land rangiert eigentlich auf Platz 28 des Index, steht aber im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten auf der „Willkommensliste“ der EU.

Ein weiterer Vergleich? US-Amerikaner verfügen nun über ein ähnliches Maß an Reisefreiheit, wie es normalerweise für Bürger Mexikos gilt (Platz 25 auf dem Index). Allerdings dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis sich die Situation wieder ändert.

Auch Inhaber von Brasilianischen Reisepässen haben in Relation zu anderen Staaten an Reisefreiheit eingebüßt. Das Land nimmt in der Regel einen hohen Rang auf dem Index ein: zuletzt auf Platz 19. Aber der Verlust des EU-Zugangs bedeutet, dass Brasilianer derzeit ungefähr das gleiche Maß an Reisefreiheit haben wie Bürger Paraguays (Platz 36).

 

Japaner genießen traditionell große Reisefreiheit

Anfang des Jahres hatte der Henley Passport Index Japan (zum dritten Mal in Folge) zum Land mit dem leistungsstärksten Reisepass der Welt gekürt. Seit Juni 2019 gewährt Brasilien japanischen Staatsbürgern visafreien Zugang, was bedeutet, dass japanische Passinhaber zumindest im Veröffentlichungszeitraum des Index visafreien Zugang bei der Ankunft zu beeindruckenden 191 Ländern hatten. Ein weiterer asiatischer Staat, Singapur, lag mit 190 Reisezielen an zweiter Stelle. Deutschland und Südkorea folgten mit visafreien Reisen in 189 Gerichtsbarkeiten.

Die Positivliste der EU soll alle zwei Wochen evaluiert werden. Für alle anderen Drittstaaten, die nicht aufgeführt sind, setzen die Mitgliedstaaten und die assoziierten Schengen-Länder alle nicht unbedingt notwendigen Reisen in den erweiterten EU-Raum vorübergehend aus. Das bedeutet, dass nur bestimmte Kategorien von Reisenden einreisen können. Zum erweiterten EU-Raum zählen 30 Länder: 26 der 27 EU-Länder sowie die vier assoziierten Schengen-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz). Irland wendet die Reisebeschränkung derzeit nicht an.

Die Kriterien zur Festlegung der Drittstaaten, für die die derzeitige Reisebeschränkung aufgehoben werden sollte, betreffen insbesondere die epidemiologische Lage und die Eindämmungsmaßnahmen, einschließlich räumlicher Distanzierung, sowie wirtschaftliche und soziale Erwägungen.

Visumpflicht ist Frage der Staatsangehörigkeit

Während die Beschränkungen nicht unbedingt notwendiger Reisen und ihre Aufhebung vom Wohnsitz des Reisenden abhängen, ist die Visumpflicht weiterhin eine Frage der Staatsangehörigkeit. Reisende, die in einem Land wohnen, für welches die Beschränkungen aufgehoben wurden, aber Staatsangehörige eines visumpflichtigen Landes sind, müssen in ihrem Wohnsitzland beim Konsulat des Mitgliedstaats, in den sie reisen möchte, ein Visum beantragen.

Mehr Informationen zu den Einreisebestimmungen der EU finden sich beispielsweise auf den Seiten der Europäischen Kommission oder des Auswärtigen Amtes. Außerdem ist zu bedenken, dass die Positivliste nicht das alleinige Einreisekriterium darstellt. Das deutsche Innenministerium beispielsweise führt eine eigene Positivliste, die strenger ausfällt.

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Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe September des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.