Freiwillige Gutscheinlösung bietet faire Lösung für Verbraucher und Reiseveranstalter
Der Bundestag hat am 2. Juli 2020 eine freiwillige Gutscheinlösung im Pauschalreiserecht beschlossen, die Verbraucher vor Verlusten und Reiseveranstalter vor drohender Insolvenz aufgrund von Rückzahlungsverpflichtungen schützt. Aus Sicht des ADAC wird die beschlossene Lösung Verbrauchern ebenso gerecht wie der Reisebranche, die von den Folgen der Covid-19-Pandemie besonders betroffen ist.
ADAC Tourismuspräsident Kurt Heinen: „Freiwilligkeit und Absicherung sind die entscheidenden Faktoren. Denn für die Akzeptanz von Gutscheinen ist es ausschlaggebend, dass diese staatlich abgesichert sind. So können sich Verbraucher darauf verlassen, dass sie im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters ihr Geld in vollem Umfang zurückerhalten. Genauso wichtig ist aber, dass die Verbraucher auch künftig frei entscheiden können, ob sie Gutscheine annehmen wollen. Für Verbraucher ist der heutige Beschluss ebenso wie für die stark betroffene Branche eine gute Nachricht, denn er schafft einen fairen Interessenausgleich.“
Konkret sieht die freiwillige Gutscheinlösung vor, dass Reiseveranstalter ihren Kunden statt der sofortigen Erstattung einen Gutschein für eine spätere Reise anbieten können. Werden die Gutscheine nicht bis spätestens Ende 2021eingelöst, erhalten Pauschalreisende das Geld zurück. Sollte die Versicherung des Gutscheins nicht ausreichen, ist der Gutscheinwert im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters durch eine staatliche Garantie in vollem Umfang abgesichert. Voraussetzung ist, dass die Reise vor dem 8. März gebucht wurde und wegen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden konnte. „Kunden können, indem sie Gutscheine annehmen, dazu beitragen, die Folgen der Covid-19-Pandemie für die Reisebranche abzumildern“, sagt Heinen. „Das kann entscheidend für das Überleben zahlreicher Anbieter sein.“
Verbraucherzentrale befürwortet Gutscheinlösung
Auch Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), begrüßt die Gutscheinregelung, fordert jedoch eine zügige Erstattung noch ausstehender Beträge: „Die verabschiedete Regelung ist aus Verbrauchersicht fair, denn die Gutscheine sind und bleiben freiwillig und insolvenzabgesichert. Eine schnellere Klärung der Rechtslage hätte Verbrauchern jedoch viel Verwirrung erspart. Reiseanbieter hatten sich zu lange auf eine eventuelle Einführung von Zwangsgutscheinen berufen und Erstattungen zurückgehalten. Gut, dass hier endlich Klarheit herrscht. Trotzdem bleiben viele Verbraucher in der Praxis weiter auf den Kosten sitzen. Laut Deutschem Reiseverband wurden alleine Flugtickets im Wert von vier Milliarden Euro noch nicht erstattet.
Fast alle Airlines und viele Reiseveranstalter verwehren Kunden das Recht auf Rückerstattung. Dabei arbeiten sie teilweise mit Tricks und irreführenden Infos:
- Sie suggerieren ihren Kunden, sie könnten nur umbuchen oder einen Gutschein verlangen.
- Es werden unrechtmäßige Stornogebühren verlangt.
- Sie weisen auf das Recht auf Rückerstattung so kompliziert und versteckt wie möglich hin.
Der vzbv und die Verbraucherzentralen gehen deshalb juristisch gegen solche Unternehmen vor und werden die Umsetzung des Gesetzes genau verfolgen. Individuelle Beratung erhalten Verbraucher in der Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes.“ Das Gesetz zur Reform der Insolvenzabsicherung liegt schon seit Monaten in Eckpunkten vor, bleibt nun aber noch über die Sommerpause liegen. Das macht die Frage der Absicherung vorerst unnötig kompliziert und intransparent. Auch der vom vzbv und der Reisewirtschaft geforderte Reisesicherungsfonds, der der Branche Liquidität verschafft hätte, ist auf der Strecke geblieben. Reisebüros haben nun nur die Möglichkeit, sich über den Coronaschutzschirm finanzielle Unterstützung zu sichern.
Betroffene können Erfahrungen in der Coronakrise melden
Um Betrug, Abzocke und Missbrauch von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Coronakrise weiter zu verfolgen, benötigen die Verbraucherschützer die Hinweise und Beschwerden von Betroffenen. Diese können ihre Erfahrungen direkt online auf der Homepage der Verbraucherzentrale melden.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen.