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Rechtliches
© JeanLuc, AdobeStock

Entwurf für neues britisches Einwanderungsrecht sieht Punktesystem vor

Die britische Regierung hat Pläne für ein neues Einwanderungsrecht ab Januar 2021 vorgestellt. Vorbild ist das australische Punktesystem. Besonders wichtig hierbei: Zukünftig wird es keine Unterscheidungen mehr zwischen EU und Nicht-EU-Staatsangehörigen geben, berichtet Germany Trade & Invest (GTAI).

Einwanderungsrecht an Punktesystem gekoppelt

Stattdessen soll es für Fachkräfte Punktzahlen für die Erfüllung gewisser Anforderungen geben – mindestens 70 Punkte sind nötig. Ein Jobangebot eines anerkannten Arbeitgebers wird zum Beispiel mit 20 Punkten bewertet. Wenn dieses Angebot den Qualifikationen des Arbeitnehmers entspricht, bringt dies weitere 20 Punkte ein. Englische Sprachkenntnisse belohnt das System mit zehn Punkten, ein Gehalt in Höhe von mindestens 25.600 Britischen Pfund (entspricht circa 27.726 Euro) pro Jahr mit weiteren 20 Punkten. Bezüglich des Verfahrens plant die britische Regierung die Einführung gebührenpflichtiger Visa für Arbeits- oder Studienzwecke.

Wichtig: für die vorübergehende Einreise, zum Beispiel für Geschäftsreisen, werden andere Regelungen gelten. Hier wird es vor allem auf die Vereinbarungen ankommen, die bis zum Ende der Übergangsphase in einem Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich getroffen werden, oder im Bedarfsfall, falls es keine Einigung auf ein Abkommen geben sollte, auch auf unilaterale Regelungen.

Immer mehr Briten wollen auswandern

Während Großbritannien die Einwanderung regelt, wollen immer mehr Staatsbürger auswandern. Fast 17.000 Briten haben laut Statistischem Bundesamt seit 2016 die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. In den Jahren davor war die Zahl der Einbürgerungen jeweils nur dreistellig gewesen. Nicht nur die Briten auf dem Festland sind beunruhigt, was ihre Zukunft angeht. Auch unter den über 100.000 Deutschen im Vereinigten Königreich steigt die Zahl derjenigen, die sich um einen neuen Pass bemühen. Laut dem Office for National Statistics haben seit dem zweiten Quartal 2016 fast 11.000 Bundesbürger einen Einbürgerungsantrag gestellt.

Diese zollrechtlichen Auswirkungen hat der Brexit

Wie die Zollverwaltung informiert, ändert sich innerhalb der Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 aus zollrechtlicher Sicht nichts. Für den Waren-verkehr mit Großbritannien bedeutet der Brexit, dass mit dem Ende dieser Frist Zollformalitäten zu beachten sein werden. Der Umfang wird sich dabei nach einem möglichen Freihandelsabkommen richten. Hierbei wird im Weiteren zwischen dem Einfuhr-, Ausfuhr- und Wiederausfuhr- sowie dem Versandverfahren unterschieden. Weitere Informationen hat die Zollverwaltung auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

Quellen: GTAI, IHK Köln