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Rechtliches
© andrewburgess, AdobeStock

Achtung Zoll: Tiere sind keine Souvenire

Jedes Jahr beschlagnahmt der Zoll an deutschen Flughäfen zahlreiche Mitbringsel, die unter das Artenschutzübereinkommen fallen. Während die „bewussten“ Straftäter, also Händler, die zum Beispiel Elfenbein nach Europa importieren, nur einen kleinen Teil der Straftäter ausmachen, sind es oft unwissende Touristen, die die hohen Geldstrafen für die Einfuhr von geschützten Arten bezahlen müssen.

Denn obwohl man etwa ein Tierskelett in Afrika öffentlich auf einem Markt erstanden hat, kann es dennoch sein, dass dieses unter die Regelungen des Artenschutzes fällt und demnach in Deutschland eine hohe Geldbuße fällig wird. Dass der Tourist die illegalen Souvenire am Zoll abgeben muss, versteht sich von selbst. Auch Gegenstände, die augenscheinlich nichts mit dem Aussterben oder der Quälerei von Tieren zu tun haben, können dem Reisenden zum Verhängnis werden: Für die Gewinnung von Kleidungsstücken aus Shahtoosh-Wolle beispielsweise müssen Antilopen nicht geschoren, sondern geschlachtet werden.

Vor dem Kauf informieren

Während vielen Deutschen bekannt ist, dass etwa das heimische „Edelweiß“ unter Naturschutz steht, sieht das bei Pflanzen oder Tieren im Ausland schon ganz anders aus. Manches darf eingeführt werden, wenn man den legalen Erwerb beweisen kann. Um Bußgeldern und einer möglichen Anzeige zu entgehen, sollten sich Urlauber immer zuerst erkundigen, ob das Mitbringsel ihrer Wahl nicht gegen den Artenschutz verstößt.

Nach und nach baut Donald Trump die Errungenschaften der vergangenen Jahre für menschliche Solidarität und Umweltschutz ab. So auch bei der heimischen Tierwelt: Ein historisches Artenschutzgesetz aus dem Jahr 1973 wird es in seiner bisherigen Form bald nicht mehr geben. Die Änderungen des Gesetzes durch Trumps Regierung stellen bedrohte und gefährdete Arten nicht mehr gleichermaßen unter einen Schutzstatus. Zudem werden Formulierungen gestrichen, nach denen wirtschaftliche Aspekte bei der Einstufung einer Tierart als bedroht keine Rolle spielen sollen.

RECHTLICHES Tiere aussterben

Wie die Statista-Grafik aus dem Jahr 2018 zeigt, steht bereits heute eine Vielzahl an Tierarten auf der Roten Liste. Weltweit waren von 69.537 Wirbeltierarten 8.442 Arten vom Aussterben bedroht. Bedrohte Insektenarten, Weichtiere und Korallen kommen noch einmal hinzu. Es ist davon auszugehen, dass aktuelle Zahlen noch deutlich höher liegen.

In den USA sind durch die Gesetzesänderung nun unter anderem Grizzlybären, Alligatoren und der Weißkopfseeadler – das Wappentier der Vereinigten Staaten – gefährdet. Tierschützer weltweit reagierten auf die Nachricht entsetzt.

Maßnahmen des Artenschutzes in Deutschland

Auch hierzulande gibt es zahlreiche bedrohte Tierarten. Laut BUND gibt es etwa 70.000 verschiedene Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen in Deutschland, von denen rund 7.000 Arten als gefährdet gelten oder sogar vom Aussterben bedroht sind. Aber es gibt auch positive Entwicklungen: Durch Naturschutzmaßnahmen haben sich die Bestände zahlreicher Arten, darunter beispielsweise Wölfe, Biber oder Fischotter, deutlich erholt.

Quellen: ARAG – Rechtstipps und Gerichtsurteile, Statista