Beratung im 
Live-Chat

Beratung im 
Live-Chat

Hotline 
+49-40-30 68 74-0
Intern

Neue Videos der Auslandsexperten zu Impat-Management und zur neuen Entsenderichtlinie

In der BDAE-Youtube-Reihe „Die Auslandsexperten“ gibt es wieder zwei neue Videos. Ein Video im Interview-Format mit Omer Dotou von der BDAE Consult erläutert, was genau es mit der neuen Entsenderichtlinie auf sich hat. Zum Hintergrund: Im Sommer 2018 hat die Europäische Kommission die reformierte Entsenderichtlinie (96/71/EG) veröffentlicht. Die EU-Staaten haben nun bis zum 30. Juli 2020 Zeit, diese in nationales Recht umzuwandeln.

Unter dem Titel „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ist die Reform der Entsenderichtlinie bereits seit einiger Zeit Thema bei international tätigen Unternehmen. Sie hat Auswirkungen auf rund 2,3 Millionen in Europa entsandte Arbeitnehmer. Allein deutsche Unternehmen entsenden jährlich mehr als eine viertel Million Angestellte in ein anderes EU-Land. Fast noch einmal doppelt so viele (konkret: 440.065) europäische Arbeitnehmer werden jährlich nach Deutschland entsandt.

So sinnvoll die Reform auch ist – für HR-Fachkräfte bedeutet sie vor allem zunächst Mehrarbeit. Auch sorgt sie für Verunsicherung hinsichtlich der damit verbundenen Auswirkungen sowohl für die Unternehmen als auch für deren entsandte Mitarbeiter. Auslandsexperte Dotou erläutert in diesem Interview, was genau sich mit der neuen Entsenderichtlinie für Unternehmen ändert, die Mitarbeiter im Ausland einsetzen.

Das zweite Video vermittelt detailliertes Fachwissen zum Thema „Mitarbeiter nach Deutschland entsenden“. In den letzten Jahren beschäftigen deutsche Unternehmen immer mehr ausländische Fachkräfte. Grund ist der stetig größer werdende Personalmangel. Der Einsatz von einem ausländischen Mitarbeiter kann entweder im Rahmen einer Festanstellung oder einer Entsendung nach Deutschland erfolgen. Was dabei zu beachten ist, zeigt dieses Video am Beispiel eines indischen Programmierers, der im Rahmen des Impat-Managements in ein deutsches Unternehmen entsandt wird.

Erläutert wird unter anderem, wie die Einstrahlung der indischen Sozialversicherungspflicht funktioniert, was das Territorialprinzip bedeutet, was in Sachen Steuerrecht zu beachten ist und welche wesentlichen Regelungen im Aufenthaltsrecht zu beachten sind.

Interessierte können den Videokanal der BDAE Gruppe hier abonnieren und werden automatisch über neue Beiträge des Unternehmens auf dem Laufenden gehalten.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe April 2020 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.

25 Jahre - Auslandsexperte BDAE

Seit 25 Jahren: Auslandsversicherungen vom Auslandsexperten

Ihren Ursprung hat die BDAE GRUPPE im Jahr 1995 mit der Gründung des Vereins Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE). Die Ziele, die wir mit dieser Institution verfolgten, haben sich bis heute nicht verändert. Noch immer bilden sie das Fundament der Unternehmensphilosophie, der wir stets treu bleiben: Wir wollen, dass Sie mit Sicherheit ins Ausland gehen.

mehr erfahren