Entsandte Mitarbeiter in den vom Coronavirus besonders stark betroffenen Gebieten fragen sich derzeit, ob sie angesichts der Ausbreitung des Virus von ihrem Arbeitgeber zurück nach Deutschland geholt werden müssen. Gleichzeitig ist unklar, inwieweit Dienstreisen ins Ausland überhaupt noch durchführbar sind.
Die auf Auslandsentsendungen und Auslandsversicherungen spezialisierte BDAE Gruppe gibt betroffenen Expats und Geschäftsreisenden sowie Personalern und Travel Managern wichtige Hinweise, wie sie mit der derzeitigen Situation umgehen können.
Gemäß ihrer Fürsorgepflicht sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lage in den derzeit betroffenen Ländern weiterhin zu beobachten und dann aktiv zu werden, wenn die Mitarbeiter geschützt werden müssen. Wenn dies bedeutet, das Land zu verlassen, müssen Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter nach Hause gebracht werden.
Medizinische Assistance zahlt nicht den Rückflug
Wer eine spezielle Assistance-Versicherung für Krisenfälle abgeschlossen hat, sollte mit dieser die Evakuierungsmöglichkeiten klären. Aber Achtung: Diese Art der Absicherung ist nicht zu verwechseln mit der medizinischen Assistance, die viele Auslandsreise-Krankenversicherungen anbieten. „Die klassischen Assistance-Dienstleister organisieren Transporte lediglich in medizinisch notwendigen Fällen, etwa wenn eine wichtige Behandlung im Krankenhaus vor Ort nicht gewährleistet werden kann. Dann werden Betroffene in die nächstgelegene Klinik geflogen, welche die erforderliche Gesundheitsversorgung gewährleistet“, weiß Michael Bullerjahn, Leiter des medizinischen Abrechnungsservice beim BDAE. „Die Tatsache, dass eine Seuchengefahr besteht, ist keine Leistungsvoraussetzung für eine medizinisch notwendige Evakuierung.“
Generell seien Rückholungen ins Heimatland keine klassischen Versicherungsleistungen und müssen gesondert abgesichert werden. Medizinische Assisteure würden jedoch nicht im Falle einer drohenden Seuche, wie aktuell beim Coronavirus, für die Evakuierung potenziell gefährdeter Expats und deren Angehöriger sowie Geschäftsreisender sorgen. In den meisten Fällen würden diese mit ihrem Netzwerk dabei unterstützen, einen Heimatrückflug zu organisieren.
BDAE zahlt Coronavirus-Tests
Wer sich mit einer Auslandskrankenversicherung der BDAE Gruppe im Raum China aufhält, kann sicher sein, dass diese im Krankheitsfall leistet. Auch Tests zum Nachweis oder Ausschluss des Coronavirus werden selbstverständlich bezahlt. Die in den Versicherungsschutz integrierte Assistance-Dienstleistung hilft bei der Organisation von Rücktransporten, kommt allerdings nicht für die Kosten einer möglichen Evakuierung auf.
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Viele Arbeitnehmer, die für Dienstreisen oder langfristige Projekte in China, Shanghai oder Hongkong vorgesehen sind, reagieren verunsichert und fragen sich, ob sie die Reise antreten müssen. „Sofern eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung eines Arbeitnehmers bei einer Dienstreise zu erwarten ist, dürfen Arbeitnehmer sich laut Paragraf 106 der Gewerbeordnung weigern, eine Dienstreise in betroffene Gebiete anzutreten, ohne dass sie arbeitsrechtliche Sanktionen zu befürchten haben“, weiß Omer Dotou, Leiter der Abteilung Global Mobility Services beim BDAE.
Noch gilt eine große Gefährdung nur für China, Südkorea und Iran. Was ist aber mit anderen vom Virus betroffenen Regionen? Viele deutsche Firmen streichen vorsorglich ihre Geschäftsreisen dorthin. Dabei sollten sie jedoch bedenken: „Unternehmen haben gegenüber Geschäfts- und Kooperationspartnern in China und den angrenzenden Regionen vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Das macht es in der Praxis nicht leicht, Dienstreisen einfach abzusagen. Wir empfehlen, Geschäftsreisen dahingehend zu prüfen, inwieweit man bei Seuchengefahren von der vertraglichen Erfüllungspflicht zurücktreten kann“, so Experte Dotou weiter.
AHK China gibt Rechtstipps
Umfassende Reisebeschränkungen, geschlossene Firmenniederlassungen, eingeschränkte Geschäfte, Veranstaltungen werden abgesagt oder verschoben, es kommt zu Verzögerungen bei Lieferungen oder Personaleinsätzen, Verträge können nicht eingehalten werden – all das betrifft aktuell besonders Unternehmen mit Aktivitäten in China. Die Deutsche Auslandshandelskammer China hat deshalb auf ihrer Internetseite Informationen verschiedener Rechtsberatungsbüros zum Thema „Coronavirus und höhere Gewalt“ veröffentlicht und klärt unter anderem Fragen, die sich mit der Nichteinhaltung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern in China befassen.
Wenn sich das Coronavirus zu einer globalen Pandemie ausweitet, gehen Experten von Oxford Economics davon aus, dass die USA und Euroländer im ersten Halbjahr des Jahres in eine Rezession fallen würden. Im zweiten Halbjahr des Jahres würde allerdings eine schnelle wirtschaftliche Erholung der Länder folgen.