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Rechtliches
© Taiga, AdobeStock

Visum für China: Fingerabdrücke erforderlich

Seit dem 16. Dezember 2019 müssen deutsche Geschäftsreisende, die einen chinesischen Visa-Antrag einreichen wollen, vorab ihre Fingerabdrücke abgeben. Aktuell werden biometrische Verfahren zunehmend dafür eingesetzt, Personen sicher identifizieren und verifizieren zu können. Dieses Vorgehen verlangt die EU bereits von Reisewilligen aus anderen Drittstaaten, welche in den Schengen-Raum einreisen wollen. Aber auch EU-Reisende mit dem Reiseland China müssen sich nun erstmals auf die neue Situation einstellen, wie die IHK Köln mitteilte.

Gemäß den Gesetzen und Bestimmungen in China sowie dem Prinzip der Gegenseitigkeit wurde das Chinese Visa Application Service Center von der Chinesischen Botschaft in Deutschland beauftragt, ab dem 16. Dezember 2019 Fingerabdrücke von allen Visa-Antragstellern zu erfassen. Von dieser Regelung befreit sind Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren, Besitzer von Diplomatenpässen oder Personen, die gemäß bilateraler Vereinbarungen von der Erfassung der Fingerabdrücke befreit sind sowie Personen, die ein chinesisches Visum mit demselben Pass beantragt haben und deren Fingerabdrücke innerhalb der letzten fünf Jahre bereits erfasst wurden. Sie können von der Erhebung befreit werden. Allerdings muss das ausgestellte biometrische Visum im selben Pass vorgelegt werden. Ferner sind Personen von der Pflicht befreit, die Einschränkungen im Fingerbereich haben oder bei denen sich Fingerabdrücke von allen 10 Fingern aus anderen Gründen nicht erfassen lassen.

Zu beachten ist, dass alle Antragsteller persönlich beim Visa Application Service Center vorstellig werden müssen, um sich ihre Fingerabdrücke abnehmen zu lassen. Gleichzeitig werden die Antragsteller gebeten, das Formular online auszufüllen und vorab einen Termin auf der Website des Visa Application Centers zu vereinbaren. Weiterhin muss am Tag der Antragstellung ein farbiges Passbild eingereicht werden.