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A1-Bescheinigung im Video leicht erklärt

Immer wieder hört man, dass Unternehmen weniger Aufwand bei der gesundheitlichen Absicherung von Mitarbeitern haben, wenn diese innerhalb der EU für den Arbeitgeber tätig werden. Das entsendende Unternehmen hat es dann angeblich einfacher, da nur eine sogenannte Europabescheinigung wie die A1- beziehungsweise S1-Bescheinigung beantragt werden muss. Den Unterschied zwischen A1- und S1-Bescheinigung erläutert Auslandsexperte Helge Groß in einem neuen Video der Reihe „Die Auslandsexperten“.

Ein wichtiger Grundsatz vorab: Die A1-Bescheinigung dient dazu, den Verbleib in der heimatlichen Sozialversicherung zu bestätigen. Die S1-Bescheinigung hingegen regelt den Zugriff auf Gesundheitsleistung in einem Land der EU, während man in einem anderen Mitgliedstaat der EU versichert ist.

Sie finden das Video auf der entsprechenden Seite des BDAE und auf dem Youtube-Kanal des BDAE unter diesem Link.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Januar 2020 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.

25 Jahre - Auslandsexperte BDAE

Seit 25 Jahren: Auslandsversicherungen vom Auslandsexperten

Ihren Ursprung hat die BDAE GRUPPE im Jahr 1995 mit der Gründung des Vereins Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE). Die Ziele, die wir mit dieser Institution verfolgten, haben sich bis heute nicht verändert. Noch immer bilden sie das Fundament der Unternehmensphilosophie, der wir stets treu bleiben: Wir wollen, dass Sie mit Sicherheit ins Ausland gehen.

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