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© Maria Sbytova, AdobeStock

Flugreisen mit Kindern: Beckengurt nicht für Kleinkinder geeignet

Statistisch gesehen ist das Flugzeug das sicherste Verkehrsmittel. Sollte es dennoch einmal zu Turbulenzen, ruckartigem Bremsen oder Notlandungen kommen, dann bieten die Anschnallgurte den Fluggästen Schutz. Allerdings ist der auf Erwachsene ausgelegte Beckengurt als Sicherheitssystem für Kinder unter sieben Jahren nicht geeignet. Wer mit Kindern reist, sollte dies beachten.

Laut TÜV Rheinland liegt der Beckengurt fast vollständig im Weichteilbereich des Kindes. Daher sollten Kinder unter sieben Jahren immer mit einem für Flugzeuge geprüften und zugelassenen Kindersitz gesichert werden. Für Flugzeuge zugelassene Auto-Kindersitze sind am Label "For use in Aircraft" zu erkennen. Solche Sitze passen auf die Flugzeugsitze, lassen sich mit dem vorhandenen Beckengurt befestigen und bieten so optimalen Schutz.

Beckengurt kann Kinder gefährden

Laut David Toth, Luftfahrtexperte bei TÜV Rheinland, ist es zulässig, dass Kinder unter zwei Jahren auf dem Schoß der Eltern sitzen und mit einem zusätzlichen Schlaufengurt gesichert werden. Der auch 'Loop Belt' genannte Zusatzgurt wird in den Beckengurt des Erwachsenen eingefädelt und um das Kind herumgelegt. Er ist in Europa zwar für die Luftfahrt zugelassen. Crash-Tests haben aber gezeigt, dass der Zusatzgurt die bei Turbulenzen, Startabbruch oder Notlandungen entstehenden Kräfte direkt in den Bauchraum des Kindes weiterleitet. Zudem klappt der Erwachsene über dem Kind zusammen. Das kann beim Kind schwere innere Verletzungen verursachen.

Daher sollten Eltern auch für Kinder bis zu einem Alter von zwei Jahren einen eigenen Fluggastsitzplatz buchen und ein geeignetes Rückhaltesystem nutzen. Zuverlässigen Schutz bieten Kindersitze oder Babyschalen, die für die Nutzung im Flugzeug qualifiziert wurden.

Mitnahme des Kindersitzes immer vorher klären

Fluggesellschaften sind allerdings nicht verpflichtet, einen Kindersitz mitzunehmen. Zudem unterscheiden sich die Flugbetriebsverfahren für die Mitnahme der Kindersitze beispielsweise zwischen der EU und den USA. Wer mit Kindern unter sieben Jahren reisen möchte, sollte vor dem Buchen daher immer die Fluggesellschaft kontaktieren und den Sitz ankündigen. Das gilt insbesondere bei Flügen außerhalb Europas – etwa, wenn nach einem Flug in die USA ein Inlandsflug vorgesehen ist.

So ist beispielsweise in den USA der Schlaufengurt verboten. Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz und ohne zugelassenen Kindersitz müssen ohne jede Sicherung auf dem Schoß der Eltern sitzen. Toth erklärt, dass die USA aber beispielsweise Babyschalen mit unserem Label 'For use in Aircraft' akzeptieren. Sitzerhöhungen sind hingegen in den USA generell verboten.

Welche Kindersitze für die Nutzung im Flugzeug qualifiziert sind, erfahren Sie hier.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Dezember des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.