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Rechtliches

Indien mit neuem Verbraucherschutzgesetz

Indien hat vor Kurzen ein neues Verbraucherschutzgesetz (Consumer Protection Act, 2019; CPA) verabschiedet, das den Consumer Protection Act von 1986 ersetzen wird. Danach soll in der Hauptstadtregion Delhi soll eine neue nationale Regulierungsbehörde, die sogenannte „Central Consumer Protection Authority“(CCPA), errichtet werden. Sie soll die Rechte der Verbraucher fördern, schützen und durchsetzen. Hierzu ist sie zuständig für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verletzung von Verbraucherrechten, unlauteren Geschäftspraktiken sowie falscher oder irreführender Werbung, die dem Interesse der Öffentlichkeit und der Verbraucher schaden. Die CCPA wird umfangreiche Befugnisse haben und über einen für Ermittlungen zuständigen Untersuchungsausschuss unter Leitung des Generaldirektors verfügen.

Elektronische Beschwerdeverfahren möglich

Beschwerden können Verbraucher künftig auch bei ihrem am Wohnsitz oder am Sitz ihres Arbeitsplatzes zuständigen Verbrauchergericht („District Consumer Disputes Redressal Commission“) einlegen. Dies stellt vor dem Hintergrund des zunehmenden E-Commerce eine Erleichterung für die Verbraucher dar. Auch das elektronische Einlegen von Beschwerden wird durch das neue Gesetz ermöglicht.

Die Produkthaftung wird in einem weiteren Artikel geregelt. Diese ist laut Gesetz die Verantwortlichkeit eines Herstellers oder Verkäufers eines Produktes oder einer Dienstleistung, jeden Schaden eines Verbrauchers zu ersetzen, der durch solch ein fehlerhaftes Produkt oder durch jede darauf bezogene fehlerhafte Dienstleistung entstanden ist. Unter den Begriff des Produktverkäufers fallen auch Online-Marktplätze. Schadensersatzansprüche aus Produkthaftung können nunmehr vor den „Commissions“ geltend gemacht werden. Außerdem soll künftig bei Verbraucherstreitigkeiten die Mediation möglich sein.

Quelle: Außenwirtschaftsagentur Germany Trade & Invest

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe November 2019 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

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