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Rechtliches
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China: Neue Negativlisten mit weniger Beschränkungen für ausländische Direktinvestitionen

Seit Ende Juli 2019 finden in der Volksrepublik China die neuen Fassungen der landesweiten Negativliste und der in den Freihandelszonen geltenden Negativliste für ausländische Investitionen Anwendung.

Die sogenannten Negativlisten verbieten oder beschränken ausländische Investitionen in bestimmten Branchen. Die beiden neuen Negativlisten enthalten eine geringere Anzahl von beschränkten Industrien als die Vorjahresedition: Die Beschränkungen wurden in der landesweit geltenden Liste von 48 auf 40 und in der Negativliste für die Freihandelszonen von 45 auf 37 herabgesetzt.

Erleichterung in der Infrastrukturbranche

Beispielsweise besteht jetzt in der Infrastrukturbranche keine Beteiligungsbeschränkung mehr beim Bau und Betrieb von städtischen Gas- und Heizkraftleitungsnetzen in Städten mit über 500.000 Einwohnern. Bislang war hier die Kontrolle durch den chinesischen Partner erforderlich. Auch die Beteiligungsbeschränkung im Transportbereich hinsichtlich inländischer Seefrachtagenturen (shipping agencies) ist aufgehoben. Zudem gibt es Änderungen im Bereich der wertschöpfenden Telekommunikation, insbesondere fällt bei Call-Centern die Beteiligungsgrenze weg. Bau und Betrieb von Kinos sind ebenfalls nicht mehr der Kontrolle durch die chinesische Seite unterworfen. Das Verbot ausländischer Investitionen in der Herstellung von sogenanntem „Xuan-Papier“ („Reispapier“) ist aufgehoben.

Investitionen im Fischereisektor möglich

In den Freihandelszonen sind bestimmte ausländische Investitionen im Druckereibereich sowie im Fischereisektor in China und Chinas Hoheitsgewässern möglich.

Gewährung von Inländerbehandlung

Ausländischen Investitionen, die nicht unter die Negativliste fallen, wird nach dem neuen Auslandsinvestitionsgesetz der VR China (Foreign Investment Law), das am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, Inländerbehandlung vor der Zulassung gewährt (Art. 4 Foreign Investment Law).

Auch der neue Katalog der geförderten Branchen für ausländische Investitionen („Catalogue of Encouraged Industries for Foreign Investment (2019 Edition)“) findet in einer neuen Fassung seit Ende Juli 2019 Anwendung. Die Zahl der aufgeführten geförderten Industrien wurde deutlich erhöht von 348 auf 415 beziehungsweise von 639 auf künftig 693. Insbesondere werden Branchen wie Hochtechnologie, Umweltschutz, neue Technologien und moderne Dienstleistungen sowie Teilbereiche wie „Smart Manufacturing“, „Green Building“, künstliche Intelligenz und intelligente Automobile aufgelistet.

Daneben bleibt für ausländische und inländische Investitionen weiterhin insbesondere die sogenannte Marktzugangsnegativliste („Negative List for Market Access") in der Fassung von 2018 zu beachten.

Quelle: Germany Trade & Invest (GTAI)

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.