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Expatriates
© bugking88, AdobeStock

Philippinen entwickeln sich zum gefragten Ziel für Mitarbeiterentsendungen

Führende Außenwirtschaftsexperten – darunter auch jene von germany trade & invest (gtai) halten die Philippinen für die aufstrebendste Region in Südostasien. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für 2019 eine Steigerung des realen Bruttoinlandsprodukts von rund sieben Prozent – in einigen Wirtschaftsbereichen sind es sogar zehn Prozent. Die Inflationsrate bleibt niedrig, die Infrastruktur wird erheblich ausgebaut und die Regierung reformiert derzeit das Steuersystem und hat erst kürzlich ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen.

Die „westlichsten“ Asiaten

Hinzu kommt, dass die Lage der Inselgruppe für Unternehmen das Tor zu anderen starken Volkswirtschaften wie China, Korea oder Japan bildet. Dabei gelten die Philippinos als die „westlichsten“ Asiaten und sie schätzen deutsche Produkte und Firmen sehr. Große Bevölkerungsteile streben nach dem amerikanischen Lebensstil, geben sich also locker und kommunikativ. Für ausländische Investoren ist es von Vorteil, dass diese Gruppe die westlichen Geschäftsgebaren kennt und ein gepflegtes Auftreten und Pünktlichkeit wertschätzt. Je nach Herkunft sind die Einwohner mehr dem westlichen oder asiatischem Lebensstil zugewandt. Letzteres trifft meistens auf Geschäftsleute chinesischer Abstammung zu. Expats vor Ort müssen daher damit rechnen, dass Verträge nur an bestimmten Tagen unterschrieben werden oder Glückssymbole in den Büros und Betrieben zu finden sind. Häufig sind auch katholische Priester zur Segnung von Veranstaltungen oder Orten eingeladen.

Deutsche Firmen sind vor allem in der Bauwirtschaft, der chemischen Industrie und im Bereich der Energieversorgung sowie in der Entwicklungshilfe anzutreffen. Soll ein deutscher Unternehmensvertreter zunächst nur zu Messebesuchen oder Vertragsverhandlungen auf die Philippinen geschickt werden, genügt für den Aufenthalt ein 30 Tage gültiges Visum. Um jedoch regulär vor Ort zu arbeiten, ist für die Einreise ein Arbeitsvisum (9(G) Work Visa) erforderlich. Wenn es sich nur um einen kurzfristigen Arbeitseinsatz handelt und die Beschäftigungsdauer sechs Monate nicht überschreitet, reicht auch eine Special Work Permit. Investoren, die Arbeitsplätze für mindestens zehn philippinische Arbeitnehmer geschaffen haben, können zudem ein sogenanntes Special Visa for Employment Generation beantragen. Dieses ermöglicht einen dauerhaften Aufenthalt auf den Philippinen. Sofern ein deutsches Unternehmen bereits einen Sitz in Manila oder in einer anderen philippinischen Region hat und einen deutschen Mitarbeiter einstellen möchte, kann es auf ein Treaty Trader Visa zurückgreifen, das zunächst für ein Jahr ausgestellt wird.

Arbeitserlaubnis immer in Verbindung mit Beschäftigungsverhältnis

Sobald der Expat seine Arbeit aufnimmt, muss ein Alien Employment Permit des Department of Labor and Employment oder zumindest ein Provisional Work Permit (vorläufige Arbeitserlaubnis) vorliegen. Diese Arbeitserlaubnis wird aber nur erteilt, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass für die entsprechende Position keine philippinischen Staatsangehörige zur Verfügung stehen. Auch dort gilt im Übrigen: Die Arbeitserlaubnis ist grundsätzlich nur in Verbindung mit dem durch den Arbeitsvertrag nachgewiesenen Beschäftigungsverhältnis gültig. Werden Job oder Arbeitnehmer gewechselt, muss das Unternehmen auch eine neue Arbeitserlaubnis beantragen.

Dank eines im Juni 2018 in Kraft getretenen Sozialversicherungsabkommens, haben deutsche Arbeitnehmer auf den Philippinen die Möglichkeit, mindestens 48 Monate im heimischen Sozialversicherungssystem zu verbleiben – allerdings nur, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllen. Ist letzteres nicht der Fall, müssen sie in das philippinische Sozialversicherungssystem übertreten. Dank des Abkommens können sie sich dann aber die erworbenen Wartezeiten in der Rentenversicherung anrechnen lassen, so dass ihnen in der Altersvorsorge keine signifikante Lücke entsteht.

Das soziale Sicherungssystems existiert bereits seit 1954. Das obligatorische Social Security System (SSS) deckt neben Krankheit auch Leistungen bei Mutterschaft, vorübergehender oder dauerhafter Berufsunfähigkeit ab und zahlt außerdem eine Rente. Eine Arbeitslosenversicherung existiert bislang nicht. Selbstständige Unternehmer, Freiwillige und die so genannten Overseas Filipino Workers dürfen das System in Anspruch nehmen. Parallel existiert für Angestellte des Öffentlichen Dienstes ein eigenes Sozialversicherungssystem (Government Service Insurance System – GSIS). Für dessen Mitglieder liegt der Beitrag zum SSS bei elf Prozent des als Berechnungsgrundlage dienenden Monthly Salary Credit. Arbeitgeber haben 7,37 Prozent zu entrichten, 3,63 Prozent trägt der Arbeitnehmer. Selbstständige und freiwillige Mitglieder tragen die vollen elf Prozent. Der monatliche Mindestbeitrag zur SSS liegt bei 110 philPeso (rund zwei Euro), die Obergrenze bei 1.760 philPeso (circa 34 Euro).

Eine Besonderheit ist, dass alle Mitglieder des Systems zur sozialen Sicherheit dazu verpflichtet sind, Beiträge in eine Art nationales Bausparprogramm zu entrichten, das 1978 eingeführt und seit 2009 zum obligatorischen Bestandteil des Absicherungssystems wurde. Sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen darin einzahlen, die monatliche Mindestsumme beträgt 100 philippinische Peso. Der Arbeitgeberanteil beträgt zwei Prozent, wobei bei einem monatlichen Lohn von mehr als 1.500 philippinische Peso (circa 29 Euro) auch auf Arbeitnehmerseite ein zweiprozentiger Anteil direkt abgezogen wird.

Steuerfreundliches Land

In punkto Steuern zählte das Land bislang zu einem für ausländische Unternehmen sehr freundlichen Ort, da diese mit Steuervergünstigungen bevorzugt behandelt wurden. Im September 2018 wurde der zweite Teil einer umfassenden Steuerreform verabschiedet. Die Trabaho Bill genannte Regelung soll das Investitionsklima weiter verbessern. Dazu wird die Körperschaftsteuer von derzeit 30 Prozent ab 2021 um zwei Prozentpunkte alle zwei Jahre bis 2029 auf 20 Prozent reduziert. Dies schließt auch eine neue Bemessungsgrundlage ein, in der die Bruttoeinkommenssteuer von 15 Prozent sowie die Vorzugssteuer von zehn Prozent auf eine regionale Betriebszentrale abgeschafft werden. Der optionale Pauschalabzug von 40 Prozent wird für Einzel- und Körperschaftsteuerpflichtige einheitlich mit 40 Prozent des Bruttoeinkommens angesetzt.

In Sachen Steuererleichterungen können Arbeitnehmer eine Befreiung von der Einkommensteuer bis maximal drei Jahre beantragen, im Anschluss können weitere Erleichterungen für bis zu fünf Jahre angefragt werden. Seit 2016 existiert ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen, welches überdies das Betriebsstättenthema regelt. Unternehmen ohne Niederlassung vor Ort, die beispielsweise Vertriebler oder Handelsvertreter entsenden, sollten wissen, dass dies schnell eine steuerpflichtige Betriebsstätte nach Maßgabe des Art. 5 (3) (b) DBA nach sich ziehen kann. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter lediglich Beratungsleistungen erbringt. Voraussetzung hierfür ist, dass Arbeitnehmer des beratenden Unternehmens sich für eine Dauer von sechs Monaten innerhalb eines beliebigen Zwölf-Monats-Zeitraum im anderen Land aufhalten.

Auch wenn die Philippinen noch keine Top-Entsenderegion sind, so gehen Auslandsexperten wie die BDAE Gruppe davon aus, dass sich der „Next-Eleven-Staat“ zu einem gefragten Ziel entwickeln wird. Um erfolgreich vor Ort zu agieren, sollten Unternehmen sich frühzeitig mit den Rechtsvorschriften rund um den Mitarbeitereinsatz auf den Philippinen auseinandersetzen.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe August des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.