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Rechtliches
© denisismagilov , Adobe Stock

Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Ausländer und Flüchtlinge erleichtert

Bislang hatten Ausländer es in Deutschland nicht leicht auf dem Arbeitsmarkt, denn der Zugang zu Spracherwerb, Ausbildung und Beschäftigung war durch verschiedene Bedingungen eingeschränkt. Um dies zu ändern, hat das Bundeskabinett ein Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz verabschiedet.

So sollen etwa auch Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben, ihren Lebensunterhalt möglichst selbst verdienen können. Deshalb unterstützt das Bundesministerium sie beim Sprach- und Ausbildungserwerb. Der Gesetzentwurf sieht einen besseren Zugang zur Sprachförderung des Bundes vor, einen leichteren Zugang zur Ausbildungsförderung, die frühzeitige Förderung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Weiterzahlung von Arbeitslosengeld während eines Integrationskurses oder berufsbezogener Deutschsprachförderung.

Flüchtlinge können früher an Sprachkursen teilnehmen

Künftig können alle Geflüchteten nach neun Monaten Aufenthalt in Deutschland an einem Integrationskurs (oder bei Bedarf an einem berufsbezogenen Sprachkurs) teilnehmen, wenn sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind. Bisher können nur Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive (50 Prozent Anerkennungsquote, aktuell: Syrien, Eritrea, Somalia, Iran und Irak) teilnehmen. Für Geduldete, die bisher ebenfalls bis auf eine kleine Gruppe keinen Zugang zu Sprachförderung hatten, werden nach sechs Monaten in der Duldung die berufsbezogenen Deutschkurse geöffnet (wenn arbeitssuchend gemeldet).

Der Zugang zur Förderung von Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung ist bisher deutlich eingeschränkt und an Bedingungen geknüpft, beispielsweise Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus oder Voraufenthaltszeiten. Diese Regelungen führen dazu, dass Geflüchteten trotz Zugangs zu einer Berufsausbildung verschiedene Leistungen der Ausbildungsförderung nicht offenstehen. Dies betrifft auch Menschen aus EU-Mitgliedstaaten. Aufgrund der mangelnden Unterstützung wählen die jungen Erwachsenen dann häufig eine ungelernte Tätigkeit, die wenig Aussicht auf sichere Arbeit bietet.

Künftig wird der Zugang zur Förderung von Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung weitgehend unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Vorgaben geregelt und für Ausländer deutlich geöffnet. Voraussetzung bleibt, dass die Menschen arbeiten dürfen (zum Beispiel unterliegen Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten einem Beschäftigungsverbot). Wenn sie sich gestattet oder geduldet hier aufhalten, ist die Berufsausbildungsvorbereitung weiterhin an Vorfristen geknüpft.

Frühzeitige Förderung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

Flüchtlinge, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist, können bestimmte vermittlungsunterstützende Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (zum Beispiel Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Förderung aus dem Vermittlungsbudget) bereits im Vorfeld eines Arbeitsmarktzugangs erhalten. Diese bisher befristete Regelung wird entfristet und in die allgemeinen Regelungen integriert.

Nach geltendem Recht ist die Zahlung von Arbeitslosengeld während eines Integrationskurses oder berufsbezogenen Sprachkurses grundsätzlich ausgeschlossen, weil die Teilnehmer in dieser Zeit nicht für eine Vermittlung zur Verfügung stehen. Es kann aber sein, dass die Verbesserung der Sprachkenntnisse für die dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig ist. Deshalb wird nun die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass das Arbeitslosengeld bei Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem berufsbezogenen Deutschsprachkurs fortgezahlt werden kann. Voraussetzung: Die Agentur für Arbeit hat festgestellt, dass die Teilnahme für eine dauerhafte berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Deutsche und Belgier tragen die höchste Steuerlast

Alleinstehende deutsche Arbeitnehmer ohne Kinder zahlen insgesamt die meisten Steuern und Abgaben. 39,7 Prozent des Brutto-Einkommens werden ihnen vom Lohn angezogen. Mehr ist es mit 39,8 Prozent nur in Belgien. Das hat der jährlich erscheinenden OECD-Bericht ergeben. Verglichen wurden 36 Länder.

Im Durchschnitt zahlen Arbeitnehmer in den entwickelten Industriestaaten mit 25,5 Prozent etwa ein Viertel ihres Einkommens. In Deutschland setzen sich die Abgaben etwa zur Hälfte aus der Einkommenssteuer und zur anderen Hälfte aus Sozialabgaben zusammen. Letztere sind damit höher als in fast allen anderen Ländern, außer Slowenien, wo sie bei 22,1 Prozent liegen.

Die Steuerlast in Deutschland ist so hoch wie lange nicht und wird neuesten Zahlen des Bundesfinanzministeriums nach weiterwachsen. Das Steueraufkommen liegt im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt aktuell bei 23,7 Prozent. Es reicht damit fast an den bisherigen Rekordwert des Jahres 1980 (23,8 Prozent) heran.