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© inma – lesielle auf Unsplash

Ryanair-Passagiere sollen Entschädigungsansprüche direkt bei Airline einfordern

Die Fluggesellschaft Ryanair ermutigt deutsche Fluggäste dazu, sich bei einem verspäteten oder annullierten Flug direkt an die Fluggesellschaft zu wenden. Sie sollten ihre gültigen Entschädigungsansprüche direkt geltend machen, um Verzögerungen zu vermeiden. So sei etwa das Landgericht Düsseldorf momentan mit mehr als 7.700 Schadenersatzklagen von „Claim Chasern“ überlastet.

In der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 ist klar definiert, welche Entschädigung die Fluggesellschaften bei Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung bis zu drei Jahre rückwirkend zahlen müssen. Beispielsweise haben Passagiere bei einer Flugverspätung, die mehr als drei Stunden am Endziel beträgt, einen Anspruch auf eine Entschädigung (Ausgleichsleistung). Eine Flugverspätung – Entschädigung beträgt je nach gebuchter Flugstrecke zwischen 125 und 600 Euro.

Ansprüche werden innerhalb von zehn Tagen bearbeitet

Ryanair forderte die deutschen Gerichte und Kunden auf, es Großbritannien gleich zu tun. Dort werden die Airlines dazu angehalten, mit den Verbrauchern zu kommunizieren und Entschädigungen direkt an sie zu zahlen. Kunden mit geltenden Ansprüchen, die sich direkt an Ryanair wenden, erhalten 100 Prozent ihres EU-261-Entschädigungsanspruchs. Alle Ansprüche werden innerhalb von zehn Tagen bearbeitet. Dies ermöglicht es Kunden – und Gerichten – „Claims Chaser“-Firmen zu umgehen, die über 40 Prozent einer 250 Euro-Gebührenforderung einbehalten können, so Ryanair.