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Rechtliches
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Keine Meldepflicht für Selbstständige in Belgien

Seit dem 1. Januar 2019 sind Selbstständige bei einer vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit in Belgien nicht mehr verpflichtet, sich auf dem Portal Limosa anzumelden. Lediglich in den drei von den belgischen Behörden als Risikobereiche identifizierten Sektoren des Bau-, Reinigungs- und Fleischgewerbes bleiben die bisherigen Meldepflichten auch für Selbstständige weiterbestehen.

Für die Meldepflichten bei der Entsendung von Arbeitnehmern ändert sich durch das neue Gesetz jedoch nichts. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, vor jedem Einsatz in Belgien die von ihnen entsandten Mitarbeiter über das Portal Limosa zu melden.

Die neuen Regelungen sind eine Reaktion auf ein Gerichtsurteil des EuGH, laut dem eine derartige Meldepflicht ein Hindernis für den freien Dienstleistungsverkehr darstellt. Daraufhin hatte Belgien die Meldepflicht für selbstständig Tätige bereits modifiziert und weniger Angaben gefordert. Nun erfolgt eine weitere Erleichterung.

Quelle: gtai

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe April des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

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