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Welche Tricks Fluggäste kennen sollten

Viele Reisende nutzen die Schnäppchenangebote zahlreicher Airlines. In den letzten Jahren boten Fluggesellschaften wie Ryanair, Easyjet oder Vueling günstige Flüge zu europäischen Reisezielen an. Doch oftmals haben die billigen Angebote einen Haken. Ein guter Service ist bei Problemen mit dem Gepäck, Verspätungen oder Annullierungen unerlässlich. Dass dieser nicht immer gegeben zu sein scheint, dokumentieren diverse Verbrauchererfahrungen: Der Kundenservice sei nicht erreichbar und wenn Reisende Entschädigungen einfordern, würden sie abgewimmelt oder ignoriert. Diese Enttäuschungen gäbe es jedoch nicht nur bei Billigfliegern, sondern auch bei auch klassischen Fluggesellschaften. Welche Airlines bei Passagieren negativ auffallen, zeigen die Rechtsexperten von Flightright. Der Fairness halber sei aber darauf hingewiesen, dass das Portal keine absoluten Zahlen hinsichtlich der Beschwerden nennt und diese somit nicht quantifiziert werden können.

Verunsichern durch unverständliche Klauseln

Ein wohl oft wiederkehrendes Problem der Fluggäste seien die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit für juristische Laien unverständlichen Klauseln – beispielsweise bei Ryanair, die darauf hinweisen würden, dass Entschädigungsforderungen nicht wirksam seien. In der Regel sind Klauseln dieser Art ungültig. Jeder Reisende kann selbst entscheiden, ob und bei wem er sich bei der Durchsetzung seines Entschädigungsanspruchs Hilfe sucht.

Verweigerte Entschädigungszahlungen

Auch wenn es um den Unternehmenssitz der Airline geht, setzen Airlines auf die scheinbare Unwissenheit der Reisenden. Ein aktuelles Beispiel liefert die türkische Fluggesellschaft Onur Air. Sie weist konsequent darauf hin, dass sich ihr Sitz in der Türkei befindet. Die Anwendung der EU-Fluggastrechte-Verordnung empfindet das Unternehmen daher als unfair und verweigert trotz gültiger Urteile deutscher Gerichte Entschädigungszahlungen. Die Airline versucht sich mit dieser Taktik vor Zahlungen “zu verstecken”, da eine Vollstreckung europäischer Urteile in der Türkei fast unmöglich ist.

Die dortigen Gerichte erkennen die Urteile oft nicht an, so dass zusätzlich sogenannte Anerkennungsverfahren geführt werden müssen – für betroffene Fluggäste eine enorme Hürde im Kampf um ihr Recht. Die Fluggastrechte-Verordnung ist jedoch eindeutig auch für Airlines mit einem Sitz außerhalb der EU gültig, wenn sie Abflüge von europäischen Flughäfen anbietet. Onur Air und weitere nicht-EU Airlines setzen sich mit ihrer Taktik immer wieder bewusst über geltendes Recht hinweg. Fluggastrechte haben bei diesen Fluglinien scheinbar keine Priorität.

Keine Reaktion auf Entschädigungsforderungen

Eine weitere Taktik, die unter anderem von Iberia, Vueling, Aeroflot und Ryanair genutzt wird, ist es, Entschädigungsforderungen komplett zu ignorieren. Dahinter steckt laut Flightright eine simple Logik: Sie hoffen, dass Passagiere irgendwann genervt aufgeben und den Aufwand scheuen, die Airline zu einer Zahlung zu zwingen. Diese Airlines schwören gerichtliche Auseinandersetzungen geradezu herauf. Dies tun sie auch dann, wenn klar ist, dass der Kunde einen berechtigten Anspruch auf Entschädigungen hat. Anders als der durchschnittliche einzelne Verbraucher scheuen Fluggasthelfer wie Flightright die gerichtliche Auseinandersetzung nicht.

Sprachbarrieren der Fluggäste

Juristische Auseinandersetzungen mit ausländischen Fluggesellschaften machen in manchen Fällen Übersetzungen wichtiger Dokumente notwendig. Auch in diesem Fall hat sich Onur Air in der Vergangenheit negativ hervorgetan. Da Entschädigungszahlungen fast immer gerichtlich eingefordert werden müssen, müssen die erforderlichen Dokumente aufwändig und teuer übersetzt werden. Das sind zu viel Aufwand und Kosten für den einzelnen Verbraucher, der zu seinem Recht kommen möchte.

Die gleiche Strategie beobachten die Fluggasthelfer auch bei Olympus Airways. Die griechische Charter-Airline hatte im Sommer 2018 von einem auf den anderen Tag die Zusammenarbeit mit ihrem deutschen Reiseveranstalter beendet. Für hunderte deutsche Urlauber hatte dies Ausfälle, Verspätungen und Chaos zur Folge.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe März des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.