Elektronische Patientenakten sollen überall in der EU zugänglich sein
Künftig sollen Bürger in der gesamten EU Zugriff auf ihre elektronischen Patientenakten bekommen. Die EU hat kürzlich Empfehlungen für einen sicheren, grenzüberschreitenden Zugang auf die Gesundheitsakten vorgestellt, der im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht.
Derzeit unterscheiden sich die Möglichkeiten der europäischen Bürger, in der gesamten EU auf ihre elektronischen Patientenakten zuzugreifen, stark von Land zu Land. Einige von ihnen können einen Teil ihrer elektronischen Patientenakten auf nationaler oder grenzüberschreitender Ebene abrufen; viele andere haben jedoch nur einen begrenzten digitalen oder gar keinen Zugang. Aus diesem Grund gibt die Kommission Empfehlungen ab, die den grenzüberschreitenden Zugang in sicherer Weise und in voller Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung erleichtern werden.
Darüber hinaus hat die Möglichkeit zur sicheren Weitergabe medizinischer Informationen an Ärzte im Ausland nicht nur das Potenzial, die Qualität der Gesundheitsversorgung der EU-Bürger wesentlich zu verbessern, sondern kann sich außerdem positiv auf die Gesundheitsbudgets auswirken.
Die Initiative wird Patienten dabei helfen, überall in der EU eine Behandlung zu erhalten, auch in Notlagen. Der vorgeschlagene EU-Rahmen für einen elektronischen Austausch von Patientenakten wird es Ärzten und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen erleichtern, Patienten besser zu unterstützen.
Leichterer Austausch von Patientenakten
Die Mitgliedstaaten haben bereits begonnen, einige Teile der elektronischen Patientenakten grenzüberschreitend zugänglich und austauschbar zu machen. Seit dem 21. Januar 2019 können finnische Bürger in Estland Arzneimittel unter Verwendung elektronischer Verschreibungen kaufen, und luxemburgische Ärzte werden bald auf Patientenkurzakten tschechischer Patienten zugreifen können.
In den Empfehlungen wird vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten diese Arbeit auf drei neue Bereiche der Patientenakte ausweiten, nämlich Laboruntersuchungen, Krankenhausentlassungsberichte sowie medizinische Bildgebung und diesbezügliche Berichte.
Schnelle und wirksame Behandlungen
Ein Beispiel für den Vorteil dieser Maßnahme: Im Falle eines Unfalls auf Reisen in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben die Ärzte sofortigen Zugriff auf Informationen über den Patienten (zum Beispiel Einzelheiten über chronische Erkrankungen, Allergien gegen bestimmte Arzneimittel oder entsprechende Unverträglichkeiten). Dies kann es ihnen erheblich erleichtern, rechtzeitig die wirksamste Behandlung zu gewährleisten.
Auch die Qualität der gesundheitlichen Versorgung der Bürger, die sich innerhalb der EU bewegen, wird gesteigert und ihre Kontinuität sichergestellt. So wird auch die Effizienz und Tragfähigkeit der Gesundheitssysteme unterstützt, zum Beispiel durch die gemeinsame Nutzung aktueller Labor- oder Röntgenuntersuchungen eines Patienten. Dadurch muss ein Krankenhaus in einem anderen Mitgliedstaat keine ähnlichen Tests wiederholen und spart somit Zeit und Kosten.