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Rechtliches
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Internationale Scheidungen in der EU werden einfacher

Die EU-Justizminister haben sich auf neue Vorschriften zum besseren Schutz von Kindern bei grenzüberschreitenden Familiensachen geeinigt. Dazu gehört etwa, die Gerichtsverfahren zu verkürzen und zu vereinfachen.

Durch die neuen Vorschriften werden die Rechts- und Verwaltungsverfahren beschleunigt, und es wird gewährleistet, dass immer das Wohl des Kindes berücksichtigt wird. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der juristischen Parteien ist vor allem deshalb so wichtig, damit die Kinder im Falle von Familienstreitigkeiten oder der Trennung internationaler Paare einen sicheren Rechtsrahmen haben, um die Beziehungen zu beiden Elternteilen (und Erziehungsberechtigten) aufrechtzuhalten, die unter Umständen in verschiedenen europäischen Ländern leben.

Jährlich 140.000 internationale Scheidungen in der EU

Die Zahl der internationalen Scheidungen liegt in der EU derzeit bei etwa 140.000 pro Jahr. Auch die Zahl der außerehelich geborenen Kinder internationaler Paare hat zugenommen, und es gibt jährlich bis zu 1.800 Fälle von Kindesentführungen durch einen Elternteil innerhalb der EU.

Grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten in Familiensachen haben in der EU infolge der steigenden Zahl von Familien mit internationalem Hintergrund zugenommen. Schätzungsweise 16 Millionen multinationale Familien gibt es derzeit in der EU – Tendenz weiter steigend.

In Deutschland gab es mit Stand 2017 gut 3,5 Millionen bi-kulturelle Paare in einem gemeinsamen Haushalt. Das heißt, es hatte eine der Personen die deutsche und die andere eine ausländische oder deutsche und ausländische Staatsbürgerschaft. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 15 Prozent an allen Paaren in Deutschland.

Internationale Scheidungen

Die neuen Vorschriften zu grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten beruhen auf der Bewertung der bestehenden Vorschriften und sollen die festgestellten Mängel beheben. Ein wichtiges Ziel besteht insbesondere darin, die Verfahrensdauer zu verkürzen, da der Zeitfaktor für den Schutz des Kindeswohls in grenzüberschreitenden Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung von entscheidender Bedeutung ist.

Im Einzelnen sollen folgende Änderungen umgesetzt werden:

Die Fristen für die verschiedenen Phasen des Kindesrückgabeverfahrens werden auf eine maximale Gesamtdauer von 18 Wochen beschränkt (höchstens sechs Wochen für die Zentrale Behörde zur Bearbeitung des Antrags, sechs Wochen für das erstinstanzliche Gericht und sechs Wochen für das mit dem Rechtsbehelf befasste Gericht).

Gegen eine Entscheidung über die Rückgabe eines Kindes kann nur einmal ein Rechtsbehelf eingelegt werden, und es wird im Ermessen des Richters liegen, diese Entscheidung in der Zwischenzeit für vollstreckbar zu erklären.

Unter uneingeschränkter Wahrung der Struktur der nationalen Rechtssysteme wird sichergestellt, dass nur eine begrenzte Anzahl von Gerichten für Fälle von elterlicher Kindesentführung zuständig ist, damit Richter die erforderliche Fachkompetenz aufbauen können.

Ein Kind, das fähig ist, sich seine eigene Meinung zu bilden, wird die Möglichkeit haben, diese in jedem Verfahren zu seinem Fall zu äußern. Dies wird insbesondere für die Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht und über die Rückgabe von Kindern im Falle einer Entführung durch einen Elternteil gelten.

Zurzeit müssen Eltern häufig beantragen, dass eine Entscheidung über das Sorge- oder Umgangsrecht in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt wird. Mit den neuen Vorschriften wird das Exequaturverfahren, ein Zwischenverfahren für die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat, abgeschafft.

In Fällen, in denen die Entscheidung nach sechs Wochen noch nicht vollstreckt wurde, wird das Gericht die ersuchende zentrale Behörde im Ursprungsmitgliedstaat oder direkt den Antragsteller darüber informieren, warum die Vollstreckung nicht fristgerecht erfolgt ist. Um die Vollstreckung zu beschleunigen, kann das Gericht, das die Entscheidung erlassen hat, diese für vorläufig vollstreckbar erklären.

Bessere Zusammenarbeit zwischen Behörden

Mit den neuen Vorschriften wird eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden gefördert, da diese die direkte Anlaufstelle für Eltern darstellen und eine Schlüsselrolle einnehmen, wenn es darum geht, die Richter bei der Anwendung der Vorschriften zu unterstützen. Darüber hinaus werden Kinderschutzbehörden besser in die grenzübergreifende Zusammenarbeit einbezogen.

Auch sollen hohe Kosten künftig vermieden werden, die gewöhnlich im Zusammenhang mit solchen Verfahren anfallen. In Rückgabeverfahren zum Beispiel werden die Regeln für Eltern klarer festgelegt, und sie werden darin ermutigt, Mediation in Anspruch zu nehmen, um mögliche Gerichtskosten zu sparen, die durchschnittlich 2.200 Euro für das gesamte Verfahren betragen. Die Abschaffung der Exequaturverfahren wird in einigen Mitgliedstaaten Kosteneinsparungen von etwa 1.100 bis 4.000 Euro pro Fall ermöglichen. Darüber hinaus können Familien aufgrund der rascheren Vollstreckung die Kosten für einen Fachanwalt sparen, die je nach Mitgliedstaat schätzungsweise bei 1.000 bis 4.000 Euro für jeweils weitere zehn Arbeitsstunden liegen.