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Rechtliches
© AdobeStock / VRD

Türkei: Einschränkungen bei Geschäftsverträgen

Im September 2018 hat Staatspräsident Erdogan ein Dekret veröffentlicht, nach welchem Geschäftsverträge innerhalb der Türkei nur noch in türkischer Lira abgeschlossen werden dürfen. Mit dem neuen Dekret ist der Abschluss von Geschäftsverträgen innerhalb der Türkei in anderen Währungen wie Euro oder US-Dollar nicht mehr erlaubt.

In Fremdwährung lautende Geschäftsverträge müssen innerhalb von 30 Tagen auf Lira umgestellt werden. Die Maßnahme soll helfen, den massiven Kursverfall der türkischen Währung zu bremsen. Die Währung hat seit Jahresbeginn etwa 40 Prozent an Wert verloren. Die Verteuerung der Importe hat den steilen Anstieg der Inflation in der Türkei befeuert. Aktuell verzeichnet das Land eine Inflationsrate von knapp 18 Prozent. Auch um die türkische Währung ist es nicht besonders gut bestellt.

Darüber hatte sich auch Volker Treier, Außenwirtschaftschef des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), besorgt geäußert. Noch zögen sich die vor Ort aktiven deutschen Unternehmen jedoch nicht aus dem Land zurück. Die deutschen Betriebe seien durch den in den letzten beiden Jahren entstandenen Vertrauensverlust verunsichert, sagte Treier der Nachrichtenagentur dpa. „Die Unternehmen warten ab, ziehen sich jedoch noch nicht aus dem Land zurück – auch wenn der Verfall der türkischen Lira notwendige ausländische Vorleistungen und Lieferungen aktuell erheblich verteuert.“

Türkei als Wirtschaftsstandort immer unattraktiver

Der weitere Absturz der Währung werde den Druck allerdings erhöhen, vermutet Treier. Die Attraktivität der Türkei als Investitionsstandort und Exportmarkt mache sich an den Faktoren Rechtssicherheit, Unabhängigkeit der türkischen Zentralbank sowie der Stabilität der Zahlungsbilanz fest. „Hinter allen drei Kriterien setzen Investoren derzeit große Fragezeichen.“

Entscheidend sei, dass wieder Vertrauen hergestellt werde, betonte der DIHK-Außenwirtschaftschef. Dass die Konjunktur mit niedrigen Zinsen angekurbelt werde, könne kein Dauerzustand sein. Als Folge seien hohe Inflationsraten und eine sinkende Kaufkraft zu befürchten.

Im Handel machten sich die Folgen bereits bemerkbar: „Die deutschen Exporte sind im ersten Quartal 2018 gegenüber demselben Zeitraum 2017 noch um 8 Prozent gestiegen“, berichtete Treier. „Seit dem zweiten Quartal gibt es aber eine Negativentwicklung – in den letzten drei Monaten sind die Ausfuhren rückläufig.“ Zudem verzeichneten deutsche Unternehmen vor Ort eine Zunahme von Handelshemmnissen.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Dezember des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.