Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Philippinen
Nahezu vier Jahre nach seiner Unterzeichnung gibt es zum 1. Juni 2018 ein deutsch-philippinisches Sozialversicherungsabkommen. Dieses stellt den sozialen Schutz im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme sicher, wenn sich Versicherte im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten. Es regelt zudem, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird.
Um sicherzustellen, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer im sozialen Sicherungssystem ihres bisherigen Beschäftigungsstaates – in der Regel des Heimatlandes – bleiben können, enthält das Abkommen auf diesen Personenkreis zugeschnittene Lösungen. Die Betroffenen können künftig grundsätzlich in dem ihnen vertrauten System bleiben. Der Entsendezeitraum kann bis zu 48 Kalendermonate (also vier Jahre) betragen.
Versicherungszeiten aus beiden Staaten werden zusammengerechnet
Damit Deutsche, die auf den Philippinen gearbeitet haben (und umgekehrt) auch dort einen Rentenanspruch haben, können künftig die in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Die Renten werden in voller Höhe auch in den jeweils anderen Staat gezahlt. Dabei werden aber nur aus den im jeweiligen Vertragsstaat zurückgelegte Zeiten berechnet werden.
Die wirtschaftliche Dynamik im südostasiatischen Raum lässt das Interesse der deutschen Wirtschaft an dieser Region steigen. Deutschland zählt bereits jetzt mit zu den größten ausländischen Investoren auf den Philippinen. Die Philippinen werden zu den „Next-Eleven“ gezählt, den Schwellenländern, in denen sich in den kommenden Jahrzehnten ein ähnlicher wirtschaftlicher Aufschwung wie in den BRICS-Staaten ergeben könnte.
Wie die Grafik zeigt, haben zwei Staatengruppen heute einen größeren Anteil an der Weltwirtschaft als noch Mitte der Neunzigerjahre. Am meisten legten die sogenannten BRICS-Staaten zu. Ihr Anteil wuchs von 18 Prozent im Jahr 1995 auf 31 Prozent im Jahr 2015. Der Anteil der EU schrumpfte derweil von 25 auf 17 Prozent.