Das kosten Verkehrsverstöße in Europa
Wer sich während des Urlaubs nicht an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes hält, wird außerhalb Deutschlands besonders kräftig zur Kasse gebeten. In einigen Fällen drohen sogar Haftstrafen. Besonders hoch sind die Bußgelder für Verkehrsdelikte, wenn man betrunken am Steuer sitzt, zu schnell fährt oder während der Fahrt telefoniert. Autofahrer, die mit dem eigenen PKW anreisen oder sich am Urlaubsort einen Leihwagen nehmen, sollten sich daher an die lokalen Verkehrsvorschriften halten. Der ADAC gibt einen Überblick über die wichtigsten Bußgelder in europäischen Reiseländern.
Bußgelder in Skandinavien am höchsten
Die höchsten Bußgelder verlangen Norwegen, Schweden, die Niederlande, die Schweiz und Italien. Wer etwa das Tempolimit um 20 km/h überschreitet, muss in Norwegen mindestens 375 Euro bezahlen, in Schweden 250 Euro und in Italien 170 Euro. Das Verwarnungsgeld in Deutschland für einen vergleichbaren Verstoß fällt mit 35 Euro eher gering aus.
Besonders streng wird das Fahren unter Alkoholeinfluss geahndet, vor allem in Italien: Bei 1,5 Promille im Blut kann die Polizei das Fahrzeug enteignen, sofern Fahrer und Halter identisch sind. In Dänemark besteht eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. In Schweden droht bei 1,0 Promille und in Spanien ab 1,2 Promille sogar eine Freiheitsstrafe.
Falschparken in Spanien kostet 200 Euro
Wer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, zahlt in Italien 160 Euro Bußgeld, in Dänemark 200 und in den Niederlanden 230 Euro.
Auch Falschparken sollten Autofahrer nicht auf die leichte Schulter nehmen. In Spanien wird dies mit 200 Euro besonders kostspielig. In den Niederlanden kostet es mindestens 95 Euro und in Norwegen 80 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland geht es bei 10 Euro los.
Ab einem Betrag von 70 Euro werden unbezahlte Strafen aus dem EU-Ausland hierzulande vollstreckt. Ausnahme ist Österreich: Hier beginnt die Grenze bereits bei 25 Euro. Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot hat in Deutschland keine Auswirkung. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden rät der ADAC, juristischen Beistand zu suchen und gegebenenfalls unverzüglich Einspruch einzulegen.
Wer Bußgelder sofort bezahlt, erhält erhebliche Rabatte. Das gilt vor allem für Spanien, Italien und Frankreich.