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FAQs zu Schäden und deren Abwicklung

Fragen zu Schäden und deren Abwicklung

Wie gelangen meine Rechnungen am sichersten zum BDAE?

Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro können Sie uns einfach und sicher über das Service-Portal zukommen lassen. Dieses finden Sie hier.

Sollte dieses einmal nicht funktionieren, können Sie alternativ unseren Webupload nutzen.

Klicken Sie dazu hier. 

Informationen zum Web-Upload finden Sie in diesem PDF.

Die Originalrechnungen sollten Sie aber für etwaige Prüfungen mindestens für 24 Monate archivieren.

Rechnungen, die einen Betrag von 1.000 Euro übersteigen, senden Sie uns bitte auf dem Postwege zu.

Unsere Postanschrift lautet: BDAE Holding GmbH, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg, Deutschland

Wozu gibt es die Schweigepflichtenbindung?

Die Schweigepflichtentbindung ist notwendig, um im Leistungsfall Anfragen an den Vorversicherer und gegebenenfalls an die behandelnden Ärzten zu stellen. Diese kann nicht pauschal erteilt werden, sondern muss für jeden Behandler und jede Erkrankung neu eingeholt werden.

Welche Informationen muss ich weitergeben, damit ich meine Arzt-/Krankenhausrechnungen erstattet bekomme?

Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Rechnungen, Belege und Dokumente, die im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung stehen, bei uns im Original einreichen. Nur so ist eine schnelle Erstattung Ihrer Kosten möglich.

Weitere Informationen finden Sie auch im entsprechenden Auszahlungsbogen Ihres Tarifes. Diese finden Sie hier.

Was ist ein Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung, Eigenanteil oder Zuzahlung) ist derjenige Anteil, den Sie bei ihrer Auslandskrankenversicherung im Versicherungsfall (entweder jährlich oder pro Schadensfall) selbst tragen müssen. Nur darüber hinausgehende Summen werden von uns erstattet.

Wie hoch ist der Selbstbehalt pro Versicherungsjahr in den jeweiligen Versicherungsprodukten?

EXPAT INFINITY

EXPAT ACADEMIC

EXPAT ACCIDENT

EXPAT BUSINESS außer USA/Kanada

EXPAT BUSINESS einschließlich USA/Kanada

EXPAT BUSINESS PREMIUM außer USA/Kanada

EXPAT BUSINESS PREMIUM einschließlich USA/Kanada

EXPAT CASH

EXPAT FLEXIBLE

EXPAT HAFTPFLICHT

EXPAT JOB

EXPAT LEGAL

EXPAT LEGAL PLUS

EXPAT PRIVATE

EXPAT PRIVATE PREMIUM außer USA/Kanada

EXPAT RESIDENT

EXPAT RETIRED (Basis)

EXPAT RETIRED (TOP)

EXPAT VISIT

Staffelung möglich (kein Selbstbehalt, 250 Euro, 500 Euro und 1000 Euro)

Kein Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

125 - 500 Euro (individuell)

Kein Selbstbehalt

500 Euro je Rechtsschutzfall

500 Euro je Rechtsschutzfall

Kein Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

250 Euro p.a.

250 Euro p.a.

Kein Selbstbehalt

Kein Selbstbehalt

Wie werden Vorerkrankungen definiert?

Darunter sind Krankheiten zu verstehen, die vor dem Abschluss der Auslandskrankenversicherung bestanden haben sowie ein bei Vertragsbeginn bestehender Behandlungsbedarf und dessen Folgebehandlungen und damit im Zusammenhang stehende Medikamente, Hilfs-, und Heilmittel.

Welche Krankenhäuser können Sie empfehlen?

Leider können wir keine Empfehlungen aussprechen, haben allerdings die Möglichkeit, über unseren Assistance-Dienstleister ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE Service Deutschland Einrichtungen zu benennen.

Habe ich freie Arztwahl?

Ja, Sie können Ihre Ärzte überall auf der Welt selbst wählen.

Ich bin schwanger. Welche Behandlungen sind versichert und worauf muss ich achten?

Je nach Tarif sind folgende Behandlungen abgesichert:

Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung, Ultraschalluntersuchung, Entbindung, Hebammenleistungen während der Schwangerschaft soweit medizinisch notwendig, Hebammenleistungen während der Entbindung und bis zu 14 Besuchen nach der Entbindung (angelehnt an die GKV in Deutschland).

Bitte reichen Sie nach Bekanntwerden der Schwangerschaft eine Kopie des Mutterpasses oder etwas Vergleichbares bei uns ein.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich gerne im Voraus an uns.

Sind Reha-Maßnahmen versichert?

Nein.

Was passiert, wenn der Heimaturlaub die versicherte Zeit überschreitet, ich aber krank bin?

In diesem Fall kann für die entstehenden Kosten im Heimatland keine Rückerstattung erfolgen.

Bin ich im Heimatland versichert?

Je nach abgeschlossener Auslandskrankenversicherung beinhaltet diese für einen begrenzten Zeitraum einen Versicherungsschutz im Heimatland. Bitte entnehmen Sie die Details den entsprechenden Unterlagen.

Was muss ich beim Krankenrücktransport beachten?

Ein Krankenrücktransport im Heimatland erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit und nur dann, wenn eine ausreichende medizinische Versorgung am Aufenthaltsland nicht möglich ist.

Bitte setzen Sie sich dafür mit unserem Assistance-Dienstleister Allianz Partners Deutschland GmbH in Verbindung.

Details zum Krankenrücktransport entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

In welchen Sprachen kann ich meine Rechnungen einreichen?

Wir bitten Sie, Ihre Rechnungen – wenn möglich – in Deutsch oder Englisch bei uns einzureichen.

Verjährung: Wie lange kann ich Belege einreichen?

Sie können Ihre Rechnungen bis zu 3 Jahre nach dem Entstehen des Anspruches bei uns einreichen – unabhängig davon, ob Sie zum Zeitpunkt des Einreichens noch bei uns versichert sind. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres in dem der Anspruch entsteht.

Eine zeitnahe Einreichung ist wünschenswert, da eine Prüfung nach längerer Zeit oft erschwert wird.

Kann ich meine Belege per E-Mail oder Fax einreichen?

Wir benötigen Ihre Rechnungen stets im Original. Eine Vorabprüfung per E-Mail oder Fax ist zur Zeit noch nicht möglich.

Was passiert, wenn meine Originalbelege verloren gehen?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Leistungsabteilung.

Wann und wozu muss ich die EORI-Nummer angeben?

Wenn Sie medizinische Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen, Arzt- oder Laborberichte etc. im Original einreichen und diese aus dem Ausland an uns senden, vermerken Sie auf dem Umschlag bitte immer unsere EORI-Nummer DE295600038415981. Das erleichtert die Zollabfertigung und die Dokumente können schneller zugestellt werden.

Was muss ich beachten, wenn ich zum Zahnarzt gehe?

Die zahnärztlichen Belege müssen immer die Angabe des jeweiligen behandelnden Zahnes beinhalten und die jeweiligen Behandlungen und im Rechnungsbetrag enthaltenen Kosten müssen detailliert aufgelistet sein.

Gerne können Sie uns im Voraus (auch per Fax oder E-Mail) einen Heil- und Kostenplan zur Prüfung einreichen. Wir teilen Ihnen dann mit, in welchem Umfang die Leistungen erstattungsfähig sind.

Einzelheiten bzw. Sonderregelungen zu diesen Punkten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbeschreibungen.

Was muss ich bei der Übernahme von Kosten für Zahnersatz beachten?

Sofern Sie sich vor der Behandlung bezüglich der Kostenübernahme absichern möchten, lassen Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Dieser wird von uns geprüft und die Höhe der Kostenübernahme schriftlich bestätigt. Bitte beachten Sie den Leistungsumfang des jeweiligen Tarifes zu dem Punkt Zahnersatz sowie die aufgeführten Wartezeiten und Maximalerstattungen.