FAQs zu Schäden und deren Abwicklung
Sofern Sie sich vor der Behandlung bezüglich der Kostenübernahme absichern möchten, lassen Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen. Dieser wird von uns geprüft und die Höhe der Kostenübernahme schriftlich bestätigt. Bitte beachten Sie den Leistungsumfang des jeweiligen Tarifes zu dem Punkt Zahnersatz sowie die aufgeführten Wartezeiten und Maximalerstattungen.
Die zahnärztlichen Belege müssen immer die Angabe des jeweiligen behandelnden Zahnes beinhalten und die jeweiligen Behandlungen und im Rechnungsbetrag enthaltenen Kosten müssen detailliert aufgelistet sein.
Gerne können Sie uns im Voraus (auch per Fax oder E-Mail) einen Heil- und Kostenplan zur Prüfung einreichen. Wir teilen Ihnen dann mit, in welchem Umfang die Leistungen erstattungsfähig sind.
Einzelheiten bzw. Sonderregelungen zu diesen Punkten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbeschreibungen.
Wenn Sie medizinische Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen, Arzt- oder Laborberichte etc. im Original einreichen und diese aus dem Ausland an uns senden, vermerken Sie auf dem Umschlag bitte immer unsere EORI-Nummer DE295600038415981. Das erleichtert die Zollabfertigung und die Dokumente können schneller zugestellt werden.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Leistungsabteilung.
Wir benötigen Ihre Rechnungen stets im Original. Eine Vorabprüfung per E-Mail oder Fax ist zur Zeit noch nicht möglich.
Sie können Ihre Rechnungen bis zu 3 Jahre nach dem Entstehen des Anspruches bei uns einreichen – unabhängig davon, ob Sie zum Zeitpunkt des Einreichens noch bei uns versichert sind. Die Frist beginnt zum Ende des Jahres in dem der Anspruch entsteht.
Eine zeitnahe Einreichung ist wünschenswert, da eine Prüfung nach längerer Zeit oft erschwert wird.
Wir bitten Sie, Ihre Rechnungen – wenn möglich – in Deutsch oder Englisch bei uns einzureichen.
Ein Krankenrücktransport im Heimatland erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit und nur dann, wenn eine ausreichende medizinische Versorgung am Aufenthaltsland nicht möglich ist.
Bitte setzen Sie sich dafür mit unserem Assistance-Dienstleister Allianz Partners Deutschland GmbH in Verbindung.
Details zum Krankenrücktransport entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Je nach abgeschlossener Auslandskrankenversicherung beinhaltet diese für einen begrenzten Zeitraum einen Versicherungsschutz im Heimatland. Bitte entnehmen Sie die Details den entsprechenden Unterlagen.
In diesem Fall kann für die entstehenden Kosten im Heimatland keine Rückerstattung erfolgen.
Je nach Tarif sind folgende Behandlungen abgesichert:
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung, Ultraschalluntersuchung, Entbindung, Hebammenleistungen während der Schwangerschaft soweit medizinisch notwendig, Hebammenleistungen während der Entbindung und bis zu 14 Besuchen nach der Entbindung (angelehnt an die GKV in Deutschland).
Bitte reichen Sie nach Bekanntwerden der Schwangerschaft eine Kopie des Mutterpasses oder etwas Vergleichbares bei uns ein.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich gerne im Voraus an uns.
Ja, Sie können Ihre Ärzte überall auf der Welt selbst wählen.
Leider können wir keine Empfehlungen aussprechen, haben allerdings die Möglichkeit, über unseren Assistance-Dienstleister ALLIANZ GLOBAL ASSISTANCE Service Deutschland Einrichtungen zu benennen.
Darunter sind Krankheiten zu verstehen, die vor dem Abschluss der Auslandskrankenversicherung bestanden haben sowie ein bei Vertragsbeginn bestehender Behandlungsbedarf und dessen Folgebehandlungen und damit im Zusammenhang stehende Medikamente, Hilfs-, und Heilmittel.
EXPAT INFINITY EXPAT ACADEMIC EXPAT ACCIDENT EXPAT BUSINESS außer USA/Kanada EXPAT BUSINESS einschließlich USA/Kanada EXPAT BUSINESS PREMIUM außer USA/Kanada EXPAT BUSINESS PREMIUM einschließlich USA/Kanada EXPAT CASH EXPAT FLEXIBLE EXPAT HAFTPFLICHT EXPAT JOB EXPAT LEGAL EXPAT LEGAL PLUS EXPAT PRIVATE EXPAT PRIVATE PREMIUM außer USA/Kanada EXPAT RESIDENT EXPAT RETIRED (Basis) EXPAT RETIRED (TOP) EXPAT VISIT |
Staffelung möglich (kein Selbstbehalt, 250 Euro, 500 Euro und 1000 Euro) Kein Selbstbehalt Kein Selbstbehalt Kein Selbstbehalt Kein Selbstbehalt Kein Selbstbehalt Kein Selbstbehalt Kein Selbstbehalt Kein Selbstbehalt 125 - 500 Euro (individuell) Kein Selbstbehalt 500 Euro je Rechtsschutzfall 500 Euro je Rechtsschutzfall Kein Selbstbehalt Kein Selbstbehalt 250 Euro p.a. 250 Euro p.a. Kein Selbstbehalt Kein Selbstbehalt |
Der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung, Eigenanteil oder Zuzahlung) ist derjenige Anteil, den Sie bei ihrer Auslandskrankenversicherung im Versicherungsfall (entweder jährlich oder pro Schadensfall) selbst tragen müssen. Nur darüber hinausgehende Summen werden von uns erstattet.
Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Rechnungen, Belege und Dokumente, die im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung stehen, bei uns im Original einreichen. Nur so ist eine schnelle Erstattung Ihrer Kosten möglich.
Weitere Informationen finden Sie auch im entsprechenden Auszahlungsbogen Ihres Tarifes. Diese finden Sie hier.
Die Schweigepflichtentbindung ist notwendig, um im Leistungsfall Anfragen an den Vorversicherer und gegebenenfalls an die behandelnden Ärzten zu stellen. Diese kann nicht pauschal erteilt werden, sondern muss für jeden Behandler und jede Erkrankung neu eingeholt werden.
Sie können uns Rechnungen einfach und sicher über das Service-Portal zukommen lassen. Dieses finden Sie hier.
Sollte dieses einmal nicht funktionieren, können Sie alternativ unseren Webupload nutzen. Klicken Sie dazu hier.
Informationen zum Web-Upload finden Sie in diesem PDF.
Die Originalrechnungen sollten Sie aber für etwaige Prüfungen mindestens für 24 Monate archivieren.