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Remote-Work-Visa weltweit – das gilt es zu beachten

02. Oktober 2025
Minuten
Immer mehr Menschen möchten ortsunabhängig „remote“ arbeiten – ob vom Strand in Thailand, einem Café in Lissabon oder einer Berghütte in Kolumbien. Freelancerinnen und Freelancer oder digitale Nomadinnen und Nomaden machen genau das: Arbeiten, wo andere Urlaub machen. 
Comichafte Darstellung einer Frau, die auf Reisegepäck sitzt. Im Hintergrund schemenhaft Menschen am Flughafen.
© Aleks, AdobeStock
© Aleks, AdobeStock

Selbstständig Tätige, die ihre Arbeits- und Dienstleistung aus dem Ausland heraus erbringen, verlassen den Geltungsbereich des deutschen Rechts und müssen sich die Frage stellen, welche ausländischen Bestimmungen zu erfüllen sind, damit es zu keinem rechtlichen Risiko kommt. Ein Bereich, der dabei generell geklärt werden muss, ist das Aufenthaltsrecht.

Um ortsunabhängig im Ausland zu arbeiten, benötigen sie meist ein legales Visum, das ihren Aufenthalt sowie ihre Tätigkeit im entsprechenden Land erlaubt. Problematisch ist nur: Viele Länder haben (noch) keine klaren Regelungen für Remote Work. Dies betrifft vor allem Drittstaaten, also Länder, die aufenthaltsrechtlich nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Immer mehr Staaten erkennen jedoch das Potenzial dieser mobilen Arbeitskräfte und bieten spezielle Visa-Programme an, die auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind. Einige sind bereits in Planung, aber noch nicht final ausgearbeitet.

Daher muss also bezüglich der Aufenthaltsregelungen beachtet werden, dass der Aufenthalt im entsprechenden Land in Verbindung mit einer dort ausgeübten Tätigkeit stattfindet und nicht den reinen Urlaubszweck hat, für den in der Regel ein Touristenvisum ausreichend ist. Zudem spielt es eine entscheidende Rolle, wo man sich aufhält – in der EU, dem EWR, der Schweiz oder in einem Drittstaat. 

Remote Work in der EU, dem EWR und der Schweiz

Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger hat man grundsätzlich das Recht, sich in der EU, dem EWR und in der Schweiz frei und ohne Visum zu bewegen und aufzuhalten. Mit wenigen Einschränkungen darf man dort auch (selbstständig) erwerbstätig werden. Innerhalb der EU spricht man hier von der EU-Freizügigkeit. Allerdings müssen sich digitale Nomadinnen und Nomaden, wie andere Reisende auch, in vielen Ländern nach Aufenthalten, die über drei Monate hinaus gehen, im Aufenthaltsland anmelden. Daher werden hier Meldepflichten im entsprechenden EU-Land wichtig. 

Personen, die weder Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger der EU, dem EWR noch der Schweiz sind, benötigen ein Visum, um sich legal im Land aufzuhalten.

Remote Work in Drittstaaten

Für Drittstaaten, die nicht Mitglied der EU sind oder dem EWR angehören, gibt es keine länderübergreifenden einheitlichen Rechtsgrundlagen oder Verordnungen, was zur Folge hat, dass die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen anhand des lokalen Rechts bewertet werden müssen.

Da Remote Work zunehmend an Bedeutung gewonnen hat und weltweit immer mehr digitale Nomadinnen und Nomaden sowie Freelancerinnen und Freelancer unterwegs sind, haben auch Drittstaaten Regelungen eingeführt oder sind dabei, den legalen Aufenthalt dieser Personengruppen zu regeln oder einen Rahmen vorzugeben, an dem man sich orientieren kann. 

Kosten, Voraussetzungen und Gültigkeitsdauer

Freelancerinnen und Freelancer sowie digitale Nomadinnen und Nomaden können selber entscheiden, von wo aus sie ihre Arbeit verrichten. Ob an einem Südseestrand, in einer interessanten Metropole oder in einem Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten – die Wahl für den Aufenthaltsort hängt von den eigenen Bedürfnissen und Möglichkeiten ab. Bei nahezu allen Digital-Nomad-Visa, unabhängig vom Land, gibt es einige bürokratische Hürden.

Im Folgenden geben wir eine Übersicht über einige der bekanntesten und beliebtesten Visa für diese Personengruppen. Grundlage hierfür bietet unter anderem die Plattform WorkGenius, ein Portal, das die Rahmenbedingungen für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Freelancerinnen und Freelancern und Unternehmen schaffen möchte. WorkGenius hat Remote-Visa in 41 verschiedenen Ländern verglichen und geschaut, welche Voraussetzungen nötig sind, um sie zu beantragen, wie viel sie kosten und wie lange sie gültig sind. Zudem bieten die Internetplattformen citizenremote.com und globalcitizensolutions.com aktuelle Informationen über viele Visa für digitale Nomadinnen und Nomaden. Generell ist bei dem Thema Visum immer zu beachten, dass die Bestimmungen steten Änderungen unterliegen. Daher erheben die Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollen lediglich einen Rahmen zur Orientierung geben. Gerade in Bezug auf Kosten und Gültigkeitsdauer kommt es zu regelmäßigen Veränderungen. Vor jeder Einreise sollte daher immer geprüft werden, wie die aktuellen Visabestimmungen im Land aussehen.

Comichafte Darstellung einer Frau, die auf Reisegepäck sitzt. Im Hintergrund sind symbolhaft ein Globus und ein Flugzeug dargestellt.© Aleks, AdobeStock

Ein wichtiger Aspekt: Die Kosten

Wer ein Remote-Visum benötigt, muss mit teilweise erheblichen Kosten rechnen. Hier gibt es deutliche Unterschiede, wie citizen remote zeigt: Wer beispielsweise die karibische Sonne auf Barbados oder Grenada genießen möchte, muss mit Visakosten in Höhe von circa 1.400 bis 1.800 Euro rechnen. In Thailand liegen die Kosten bei etwa 530 Euro und in Dubai zwischen 70 und 260 Euro für ein Visum. Auf den Bahamas bekommt man ein Visum für circa 22 Euro. Ganz anders sieht es dagegen in Georgien und auf Mauritius aus, denn dort ist die kurzfristige Arbeitserlaubnis sogar komplett kostenlos. Oft sind die Kosten in den Ländern auch unterschiedlich, weil sie sich an der Personenzahl bemessen, denn für Paare oder Familien kommen nochmal ein paar Euro extra obendrauf. Die in diesem Beitrag angegebenen Kosten wurden mit Stand Mai 2025 von US-Dollar in Euro umgerechnet.

Eine häufige Voraussetzung: Der Nachweis einer Krankenversicherung und eines monatlichen Nettoeinkommens

Die meisten Staaten wollen vermeiden, dass ausländische Remote-Arbeitende das öffentliche Gesundheitssystem belasten, ohne selbst Beiträge geleistet zu haben. Eine private oder internationale Krankenversicherung stellt sicher, dass medizinische Kosten im Fall von Krankheit, Unfall oder Notfall gedeckt sind. Viele Länder koppeln daher den legalen Aufenthalt an den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung. Weiterhin ist oftmals ein Nachweis über ein gesichertes, regelmäßiges Einkommen erforderlich. Damit wollen die Behörden sicherstellen, dass Antragstellende ihren Lebensunterhalt eigenständig finanzieren können, ohne auf lokale Arbeitsmärkte oder Sozialleistungen angewiesen zu sein. 

Laut WorkGenius (Stand 2023) wird nur in zehn der untersuchten Länder kein Einkommensnachweis verlangt. Neben Ländern und Gebieten wie Armenien, Curaçao oder den Bermudas gehört auch Mauritius wieder zu den Ländern, die in dieser Kategorie keine Anforderungen stellen. In anderen Destinationen hingegen variieren die Einkommensgrenzen stark. So muss man beispielsweise in Portugal für das D8-Visum circa 3.280 Euro zahlen und ein gültiger Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag mit einem Unternehmen außerhalb Portugals ist als Nachweis erforderlich. In Costa Rica hingegen muss für das Digital-Nomad-Visum ein Einkommen von etwa 2.700 Euro nachgewiesen werden. Wenn man sich als Paar oder Familie für das Visum bewirbt, kostet es sogar circa 3.500 Euro. Brasilien hingegen verlangt für das „Digital Nomad Visa“ ein monatliches Mindesteinkommen von 1.300 Euro oder ein Guthaben von circa 16.000 Euro auf dem Bankkonto. (Stand 2024)

Comichafte Darstellung eines Mannes, der auf Reisegepäck sitzt. Daneben symbolhaft eine Weltkugel mit einer offenen Tür.© Aleks, AdobeStock

Wie bekommt man ein Remote-Visum?

Der Prozess zur Erlangung eines Visums für Re-mote-Arbeit ist abhängig davon, in welchem Landman es beantragen möchte. citizen remote gibteine allgemeine Übersicht über die entsprechen-den Schritte, die dabei zu unternehmen sind:

  • Verfügbare Optionen recherchieren: Prüfen, ob das gewünschte Land oder welche Länder überhaupt Visa für Remote Work anbieten und welche Anforderungen gestellt werden.
  • Voraussetzungen prüfen: Man sollte unbedingt sicherstellen, alle Voraussetzungen erfüllen zu können. Darunter fallen beispielsweise Einkommensnachweise, ein umfassender Krankenversicherungsschutz oder auch ein einwandfreies Führungszeugnis.
  • Antrag vorbereiten: Alle erforderlichen Unterlagen sollten bereit liegen, um möglichst reibungslos einen Antrag stellen zu können, ohne dass noch viele Dokumente nachgereicht werden müssen.
  • Antrag stellen: Der Antrag sollte mit genügend Vorlaufzeit gestellt werden und, wenn nötig, sollte die entsprechende Gebühr entrichtet werden.
  • Warten auf die Genehmigung oder Ablehnung:Die Bearbeitung des Visumantrags kann manchmal sehr lange dauern, hier muss man einfachgeduldig sein.
  • Sobald das Visum erteilt wurde, kann man in das Land reisen und mit der Remote-Arbeit beginnen.

Gültigkeit und durchschnittliche Bearbeitungszeit für Visa

Hat man sich für ein Visum entschieden, stellt sich die Frage, wie lange es bis zur Bewilligung dauert und über welchen Zeitraum das Visum Gültigkeit hat. Auch hier gibt es große Unterschiede.

In Thailand sind Visa für digitale Nomadinnen und Nomaden bis zu zehn Jahre gültig – was das Land im WorkGenius-Vergleich (Stand 2023) in dieser Kategorie mit großem Abstand auf dem ersten Platz setzt. Aber auch in Mexiko kann mit einem Visum bis zu vier Jahre als digitale Nomadin oder digitaler Nomade gearbeitet werden, in Taiwan bis zu drei Jahre.

Die meisten der untersuchten Länder bieten Visa mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr an. Deutliche Unterschiede zeigen sich bei der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer nach Visumsbeantragung: Während digitale Nomadinnen und Nomaden in Tschechien bis zu dreieinhalb Monate auf ihr Visum warten müssen, punktet Mauritius mit durchschnittlich nur zwei Tagen Wartezeit. Wobei hier immer zu berücksichtigen ist, dass die Angaben, wie lange die Bearbeitung eigentlich dauert, von Regierungsseiten kommuniziert wird. Erfahrungen von digitalen Nomadinnen und Nomaden in Mauritius beispielsweise zeigen, dass die Bearbeitung ihres Visaantrags durchaus auch zwei bis acht Wochen in Anspruch genommen hat.

Anwerberinnen und Anwerber für ein Visum für Remote Work oder für digitale Nomadinnen und Nomaden sollten immer genug Vorlaufzeit für die Bewilligung ihres Antrags einplanen. 

Diese Länder machen es Digital Nomads und Freelancer*innen schwer

Nicht in allen Ländern ist es für digitalen Nomadinnen und Nomaden oder freiberuflich tätige Ausländerinnen und Ausländer leicht, dort zu leben und zu arbeiten. Einige Länder locken zwar mit einer guten Work-Life-Balance, wunderschöner Natur und Kultur.Aber ein Visum zu erhalten, kann in diesen Ländern zu einer echten Herausforderung werden. Oftmals gibt es auch keine Remote-Work-Visa, sodass man in der Regel nur mit einem Touristen-Visum ins Land kommt. Ob damit dann immer das digitale Arbeiten für Ausländerinnen und Ausländer legal ist, ist individuell zu prüfen.

Neben den USA ist es beispielsweise auch in Australien, Japan oder Saudi-Arabien schwierig, ein Arbeitsvisum zu erhalten. Digitale Nomadinnen und Nomaden müssen in diesen Ländern meist nachweisen, dass sie über spezifische Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen. Interessierte sollten sich hier sehr genau informieren, welche bürokratischen Hürden dort auf sie warten.

So sieht es für Remote-Work in verschiedene Regionen der Welt aus

Einen detaillierten Einblick in die rechtliche Lage und praktische Tipps für Remote-Workerinnen und -Worker geben folgende Beiträge – zugeschnitten auf bestimmte Regionen auf der Erde:

Dieser Beitrag ist auch in der eMagazin-Ausgabe "Remote Work weltweit: Arbeiten, wo andere Urlaub machen" erschienen.

Foto von Steffi Hochgraef

Steffi Hochgraef

Steffi Hochgraef ist seit 2023 für den BDAE tätig. Sie hat ein großes Interesse an kulturellen Austauschen und Themen rund um Aufenthalte im Ausland, da sie selber für längere Zeit in Indien, Ecuador und Bolivien gelebt hat. Für den BDAE ist sie in der Unternehmenskommunikation und im Marketing tätig. Redaktionell befasst sie sich mit vielen Themen rund um das Leben und Arbeiten im Ausland und schreibt über rechtliche Aspekte beim Thema Global Mobility und längeren Auslandsaufenthalten sowie zu Reise- und interkulturellen Themen für digitale Nomad*innen, Ausgewanderte und Weltreisende.