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© sodawhiskey, AdobeStock

Experten-Know-how für internationale Geschäftsreisen sichern: Jetzt zu Online-Seminaren der BDAE Consult anmelden

Geschäftsreisen ins Ausland nehmen wieder verstärkt zu. Personalverantwortliche müssen bei der Vorbereitung und Begleitung von Auslandseinsätzen flexibel bleiben und ihr Wissen in immer neuer Weise einsetzen. Denn: Es gibt keine Standardentsendung, und jeder Mitarbeitereinsatz im Ausland hat seine eigenen Voraussetzungen.

Die BDAE Consult bietet Personalverantwortlichen schon seit Jahren die notwendige Expertise, um einen Auslandseinsatz erfolgreich zu planen und sanktionsfrei durchzuführen: in Form von praxisnahen Seminaren. 2020 bringen wir dieses Experten-Know-how direkt zu Ihnen: Melden Sie sich jetzt zu unseren Online-Seminaren an und nehmen Sie einfach über Ihren Web-Browser teil!

Mitarbeiterentsendung in die USA: Komplexe Herausforderung

Seit Donald Trump Präsident der USA ist, wird eine Mitarbeiterentsendung dorthin zur immensen Herausforderung. Besonders deutlich wird dies bei der inzwischen extrem schwierigen Erlangung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wie das folgende Beispiel zeigt:

Eigentlich war alles bereits in trockenen Tüchern, wie man so schön sagt. Janina Karst, ihr Ehemann und die neunjährige Tochter freuten sich schon riesig auf ihr neues Leben in den USA. Im Oktober sollte es für drei Jahre nach Chicago gehen, wo die Betriebswirtin als Vertrieblerin für ein Software-Beratungsunternehmen eine Niederlassung aufbauen und ein Team zusammenstellen sollte.

Doch aus all dem wurde nichts. Die Personalabteilung hatte ein Visum beantragt, bei dem es in den letzten Jahren nie Probleme gegeben hatte, doch aufgrund der verschärften Einwanderungspolitik unter der Regierung Trump wurde die Einreise der Vertriebsfachfrau mit dem beantragten Visum verweigert. Für die Familie und die Firma glich dies einer Katastrophe.

Deutsche Referenten aus den USA zum Thema Aufenthaltsrecht

Und dies ist kein Einzelfall, sondern passiert nahezu jeden Tag in deutschen Unternehmen. Die auf Auslandsentsendungen spezialisierte Unternehmensberatung BDAE Consult berät seit Jahren etliche Firmen beim Mitarbeitereinsatz in den USA und hat ein Online-Seminar entwickelt, bei dem die Berater die wichtigsten Handlungsschritte für den Personaltransfer in die Staaten skizzieren. Neben aufenthaltsrechtlichen Aspekten gehen die Referenten – darunter zwei aus den USA-zugeschaltete deutsche Rechtsanwälte – auch auf sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Themen ein.

Dienstag, 15. und Mittwoch, 16. September 2020: Mitarbeiterentsendung in die USA: Aktuelles zum Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

INERN USA 720x

Teilnahmegebühr: 300 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Seminarmodul.

Infos und Anmeldung

Das Seminar-Programm im Detail:

Dienstag, 15. September, 16 bis 18 Uhr

Aufenthaltsrecht
• Richtige Visa-Kategorie wählen
• ESTA zu geschäftlichen Zwecken: ja oder nein?
• Voraussetzungen und Vorlaufzeiten

Arbeitsrecht
• Arbeitsrechtliche Auswirkungen bei Versetzung oder Entsendung
• US-Arbeitsvertrag und Besonderheiten des US-Arbeitsrechts
• Deutscher Arbeitsvertrag versus Office-Letter

Mittwoch, 16. September, 14 bis 17 Uhr

Sozialversicherungsrecht
• Sozialversicherungsstatus bei Mitarbeitereinsätzen in den USA
• Rechtsfolgen des Sozialversicherungsabkommens
• Unterschiede zwischen dem US-amerikanischen und deutschen Sozialversicherungssystem

Steuerrecht
• Persönliche Steuerpflicht bei Tätigkeit in den USA und Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung
• Steuerlicher Handlungsbedarf des deutschen Arbeitgebers

Das Seminar besteht aus zwei Terminen am 15. Und 16. September 2020. Auch, wenn Interessierte die Seminartage einzeln buchen können, empfiehlt es sich, am gesamten zweitägigen Seminar teilzunehmen, da die Themenbereiche einander ergänzen.

Wer übrigens mehr über den Beispielfall Janina Karst wissen will, findet in unserem Fachbeitrag in der Personalwirtschaft alle Details.

Fallstricke bei der Abrechnung vermeiden

Bei der Entgeltabrechnung gibt es kaum etwas Schlimmeres als die fehlerhafte Entrichtung von Steuer- und Sozialabgaben im In- und Ausland. Vor allem, wenn dem entsandten Mitarbeiter am Ende das falsche Netto-Gehalt ausgezahlt wird, ist Ärger vorprogrammiert. Expertise und praxisbezogene Hilfe hierzu erhalten Fachkräfte in der Entgeltabrechnung und Personalverantwortliche bei unserem Online-Seminar.

Auch hier empfiehlt es sich, das gesamte Seminarprogramm zu buchen, auch wenn die separate Buchung der vier Module möglich ist.

Dienstag, 22. und Mittwoch, 23. September 2020: Entgeltabrechnungen bei Mitarbeitereinsätzen im Ausland

INTERN Entgeltabrechnungen 720x

Teilnahmegebühr: 190 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Seminarmodul.

Infos und Anmeldung

Das Seminar-Programm im Detail

Dienstag, 22. September, 10 bis 12 Uhr

Auslandsvergütung und Beitragsbemessung
• Vergütungsmodelle
• Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
• Sozialversicherungsrechtliche Pflichten und erforderliche Anträge
• Beitragsbemessung bei der Sozialversicherung

Dienstag, 22. September, 14 bis 16 Uhr

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
• Auswirkungen auf die Lohnsteuerpflichten
• Notwendige Anträge
• Steuerausgleichsmodelle
• Unterschiede Brutto-/Nettolohnvereinbarung
• Fallstricke einer Nettolohnvereinbarung

Mittwoch, 23. September, 10 bis 13 Uhr

Entsendung versus Versetzung
• Unterschiede der Gestaltungsalternativen
• Die „klassische“ Entsendung
• Rückabwicklungsmöglichkeiten bei Fehlern oder geänderten Sachverhalten
• Gehaltsabrechnung bei Versetzung ins Ausland

Mittwoch, 23. September, 15 bis 17 Uhr

Gehaltsabrechnung bei Homeoffice im Ausland
• Registrierungs- und Gehaltsabrechnungspflichten
• Unterschiedlicher Handlungsbedarf je nach Arbeitsort (Tätigkeitsstaat)
• Mögliche Auswirkungen auf die Beitragspflichten
• Lohnsteuerliche Behandlung von Arbeitstagen

Kleinteilige Fragestellungen und die Notwendigkeit, jeden Fall individuell zu beurteilen, machen die Entgeltabrechnung bei Auslandseinsätzen komplexer, als es zunächst den Anschein haben mag. Das Problem: Personalverantwortliche möchten den zu entsendenden Mitarbeiter nicht schlechter stellen als während seiner Arbeitstätigkeit in Deutschland. Gleichzeitig soll das Auslandsgehalt auch im gewünschten Kostenrahmen bleiben.

Ist die Vergütung schließlich ausgehandelt, ergeben sich die nächsten Probleme: Wie kann das Gehalt in der Abrechnung dargestellt werden? Welche steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus dem Auslandeinsatz? Welche Vergütungsbestandteile müssen bezüglich der Sozialversicherung berücksichtigt werden?

Das Online-Seminar der BDAE Consult hilft Ihnen, zukünftige Fälle besser zu strukturieren und gezielt zu bearbeiten.

Meldepflichten im Blick

Wer schnell ist, kann sich vielleicht noch einen Platz für unser erstes Online-Seminar am 8. und 9. September sichern. Unsere Juristen vermitteln hier, wie Sie Geschäftsreisen sowie Montage- und Projekteinsätze so planen, dass sie die Compliance-Anforderungen der Zielländer erreichen.

Personalverantwortliche lernen unterschiedliche Verwaltungsanforderungen ausgewählter Länder kennen. Sie ermitteln, wie sie Geschäftsreisen sowie Montage- und Projekteinsätze so gestalten, dass ihr Unternehmen seine Ziele sanktionsfrei erreichen und die Compliance-Anforderungen der Zielländer erfüllen kann.

Dienstag, 8. und Mittwoch, 9. September 2020: A1-Bescheinigung, Meldepflichten und Compliance-Anforderungen bei Geschäftsreisen in der EU, dem EWR und der Schweiz

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Teilnahmegebühr: 300 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer).

Infos und Anmeldung

Das Seminar-Programm im Detail

Dienstag, 8. September, 14 bis 16:30 Uhr

Compliance-Anforderungen bei Geschäftsreisen innerhalb von EU/EWR/Schweiz
• Bestehende Verwaltungsanforderungen „von der Meldepflicht bis zur A1-Bescheinigung“
• Rechtliche Hintergründe zur Vermittlung eines umfassenden Verständnisses über diese Anforderungen
• Besondere Herausforderungen und Risiken

Mittwoch, 9. September, 14 bis 17 Uhr

Verwaltungsanforderung der unterschiedlichen Meldeverfahren für EU/EWR/Schweiz
• Maßgebliche Fragestellungen zur Durchführung der Meldeverfahren
• Darstellung der unterschiedlichen Meldeverfahren anhand von Praxisbeispielen

Praxisnahe Beratung

Interessierte können sich über eine formlose E-Mail-Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. die Teilnahme sichern. Sofern sie hierbei eine gültige Rechnungsadresse angeben, reicht dies als verbindliche Anmeldung. Bei inhaltlichen Nachfragen steht Lea Fiebelkorn per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) oder Telefon (+49-40-30 68 74-25) zur Verfügung.

Die Investition lohnt sich in jedem Fall: Denn die Experten der BDAE-Consult bieten gemeinsam mit starken Partnern essenzielles Praxiswissen für Personalverantwortliche und Travel-Manager. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!