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Rechtliches
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Neue Bettensteuer für Kyoto

Zum 1. Oktober 2018 wird in der westjapanischen Stadt Kyoto eine neue kommunale Übernachtungssteuer für Hotels, Ryokans und privat vermietete Unterkünfte (Minpaku) eingeführt. Diese betrifft den gesamten Metropolraum Kyotos und gilt für alle Unterkünfte, die eine Gebühr für Übernachtungen erheben. Die neuen Einnahmen sollen der weiteren Tourismusförderung der Stadt zugutekommen sowie einer ausgewogenen und zukunftsfähigen Stadtplanung. Die Höhe der neuen Abgabe ist abhängig vom Zimmerpreis und gilt pro Person und pro Nacht. Für Zimmer unter 20.000 JPY werden damit 200 JPY (circa 1,53 Euro) fällig, für Übernachtungen zwischen 20.000 und 49.999 JPY, 500 JPY (circa 3,82 Euro) und ab 50.000 JPY Zimmerpreis zusätzliche 1.000 JPY (circa 7,60 Euro).

Die Steuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen und entweder direkt in die Übernachtungsgebühr inkludiert oder zusätzlich vor Ort erhoben. In Japan greift zudem seit Mitte Juni ein neues Gesetz, das Private Lodging Business Law, das für Minpaku gilt. Vermieter von Privatunterkünften sind nun verpflichtet, ihre Zertifizierung nachzuweisen, ein entsprechendes Etikett sichtbar an der Unterkunft anzubringen und ihre Registrierungsnummer auf den Reservierungswebsites anzugeben. Auf regionaler Ebene können zusätzliche Einschränkungen greifen.

Mehr Infos unter https://kyoto.travel/de.

Quelle: CIBT VisumCentrale

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.