Skip to main content
Intern
© BDAE Gruppe

Neues IGTV-Video „Krankmeldung im Ausland“

Viele Arbeitnehmer werden insbesondere im Urlaub krank. Wer sich dann im Ausland befindet, sollte sich auch krankschreiben lassen – so kann er sich die Urlaubstage zurückholen.

Auch bei der Krankenkasse sollte die Krankmeldung eingereicht werden, um weiterhin Lohn zu bekommen, für den Fall, dass der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist.

Was außerdem bei Krankmeldungen im Urlaub zu berücksichtigen ist und worauf Mitarbeiter, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten, achten sollten, erläutert Helge Groß, Berater für soziale Absicherung, in dem neuen IGTV-Video.

Anhand eines Falles einer Busfahrerin, die in Spanien lebt und in Deutschland arbeitet und länger als sechs Wochen krankgeschrieben war, wird erklärt, welche Rechte dem Arbeitnehmer im Ausland bei einer Krankmeldung zustehen.

Die BDAE Gruppe ist auf Instagram unter auslandsexperte_bdae zu finden. Dort werden aufbereitete Statistiken und Wissenswertes zu den Themen Ausland, Reisen und Gesundheit bereitgestellt. Interessierte bekommen in den IGTV-Videos außerdem auch regelmäßig wichtige Infos rund um den Urlaub, Reisen und Auslandsaufenthalt.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Oktober des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.