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Expatriates

Wie sich die Pandemie auf die aktuelle Entsendepraxis auswirkt

© NicoElNino, AdobeStock

Die BDAE Gruppe betreut seit Anbeginn international tätige Unternehmen in Rechtsfragen beim Mitarbeitereinsatz im Ausland. Federführend bei der Rechtsberatung ist dabei die BDAE Consult GmbH, die aufgrund der Corona-Pandemie plötzlich mit ganz anderen Bedürfnissen seitens der Unternehmenskunden konfrontiert wird.

Viel Planungsunsicherheit bei Unternehmen

„Unsere Mandanten haben als global agierende Unternehmen die Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich gespürt, weil viele Länder mehr oder weniger gleichzeitig innerhalb von einigen Wochen von der Pandemie und den damit einhergehenden restriktiven Maßnahmen betroffen sind. Dieser Zustand brachte die Planungsunsicherheit für wichtige Projekte im Ausland mit sich“, weiß Omer Dotou, Leiter Global Mobility Services bei der BDAE Consult. Besonders gravierend sei die Tatsache, dass niemand vorhersehen könne, wann sich die Lage beruhigen wird. „Es ist daher schwer für die Mandanten und auch für uns als Berater, mögliche Haftungsrisiken aufgrund nicht erbrachter Dienstleistungen im Ausland und damit die Nichterfüllung vertraglich zugesicherter Leistungen zu beurteilen“, so Dotou weiter.

Die Sorgen und Fragen betrafen zu Beginn der Pandemie zunächst die bereits im Ausland eingesetzten Mitarbeiter. Personaler benötigten Empfehlungen, wie man mit der Risikolage unter Berücksichtigung der Fürsorgepflichten umgehen soll. Sollten die Mitarbeiter zurück nach Deutschland geholt werden beziehungsweise zu welchem Zeitpunkt sollte dies geschehen? Welche rechtlichen Auswirkungen hat eine Unterbrechung und welche Gestaltungsalternativen gibt es hierbei? Besonders betroffen sind dabei Unternehmen, die keine Übersicht über die Gesamtzahl ihrer im Ausland befindlichen Geschäftsreisenden haben.

Visa-Prozesse und Antragsverfahren pausieren

Darüber hinaus gerieten und geraten noch bereits angestoßene Prozesse wie Visa-Antragsverfahren und Verlängerungen von bereits erteilten Aufenthaltstiteln ins Stocken, da Konsulate und Behörden keine Anträge mehr bearbeiten. Sorgen und Angst der Mitarbeiter wiegen besonders schwer, wenn die persönliche Planung der betroffenen Mitarbeiter, die beispielsweise bereits ihre Wohnung in Deutschland gekündigt hatten, aus dem Ruder läuft.

Die langfristigen Folgen für den Global Mobility-Bereich durch die Pandemie sind aktuell schwer einschätzbar. Momentan ist der internationale Mitarbeiteraustausch in Gänze zum Erliegen gekommen, weil es aufgrund der Grenzschließung und anderer Maßnahmen schlicht und einfach nicht mehr möglich ist, eine Auslandsreise anzutreten. Schließlich zeigt die aktuelle Pandemie, dass internationale Lieferketten und Projektverpflichtungen bei staatlichen Eingriffen wie Grenzschließungen und bei Produktionsausfällen im Ausland sehr anfällig sind.

Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen haben viele Unternehmen das primäre Ziel, zunächst das nationale Geschäft wieder anzukurbeln. „Erst im Laufe des Prozesses werden sie voraussichtlich erneut die internationalen Projekte in Angriff nehmen. Diese Vermutung lässt sich jedoch nicht pauschalisieren, vor allem wenn das deutsche Geschäft, beispielsweise die Produktion, maßgeblich von Leistungen aus dem Ausland abhängt“, so die Einschätzung von Dotou. In diesem Fall wäre vielmehr damit zu rechnen, dass der grenzüberschreitende Austausch von Mitarbeitern nicht nur so schnell wie möglich wieder aktiviert würde, sondern aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeit schnell wieder Fahrt aufnehmen und ein rasantes Wachstum hinlegen könnte – sozusagen der „Sprint“ nach dem „Shut-Down“.

Gefragt sind derzeit Themen wie Kurzarbeit während des Auslandseinsatzes. Hier stellen sich Unternehmen die Frage, inwieweit und nach welchem Recht sowie in welcher Höhe sie entsandten Mitarbeitern im Ausland Kurzarbeitsgeld zahlen müssen. Bei einer vorübergehenden Entsendung ins Ausland und mangels weiterer Beschäftigungsmöglichkeit vor Ort haben in Deutschland angestellte Mitarbeiter Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür müssen sie allerdings vom Arbeitgeber nach Deutschland zurückgerufen werden.

Auch Homeoffice-Regelungen im Ausland sind ein Thema bei den BDAE-Consult-Mandanten.