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Rechtliches
© Andrey Popov, AdobeStock

Online-Trefferliste für Hotels muss transparent sein

Beim Buchen eines Hotels lassen sich Verbraucher gerne von Empfehlungen der Buchungsportale leiten. Diese müssen künftig die Kriterien offenlegen, nach denen sie die Treffer bei der Hotelsuche sortieren. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Reisevermittler Opodo Ltd. entschieden. Auf seinem Portal hatte der in London ansässige Betreiber unter anderem eine Rangliste nach der Rubrik „Unsere Top-Tipps“ erstellt. Die Kriterien dafür blieben im Dunkeln.

Laut vzbv gehen Verbraucher und Verbraucherinnen davon aus, dass die zuerst gezeigten Angebote am besten zu ihrer Suche passen oder zumindest besondere Vorteile bieten. Oft sei aber völlig unklar, wie die Rangliste zustande kommt. Auch ist es fraglich, ob die Wünsche des Kunden dabei an erster Stelle stehen.

Kunden, die über Opodo ein Hotel suchten, bekamen nach Eingabe ihrer Reisedaten die Suchergebnisse zunächst unter der Rubrik „Unsere Top-Tipps“ angezeigt. Alternativ konnten sie wählen, dass die Trefferliste nach „Preis (niedrigster zuerst)“, „Bewertung und Preis“, „Sterne“ oder „Sterne und Preis“ sortiert wird. Klar war nur, dass bei einer Sortierung nach dem Preis zuerst die preisgünstigsten Hotels und bei einer Sortierung nach Sternen zuerst die Hotels mit den besten Kundenbewertungen angezeigt werden. Die anderen Rubriken sagten dagegen nichts darüber aus, wie die Reihenfolge erstellt wurde. Erläuterungen dazu fehlten.

Sortierkriterien müssen sichtbar sein

Das Landgericht Hamburg schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Opodo den Kunden damit eine für die Kaufentscheidung wesentliche Information vorenthielt. Die Rubrik „Unsere Top-Tipps“ sei ohne objektive Beurteilungsgesichtspunkte gänzlich intransparent. Auch bei den Rubriken „Bewertung und Preis“ und „Sterne und Preis“ sei unklar, nach welchem Algorithmus oder nach welcher Mischbeurteilung die Ranglisten erstellt würden.