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Rechtliches
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Jedes zweite Verkehrsdelikt im Ausland wird nicht verfolgt

Verkehrssünder, die in einem anderen EU-Land auffällig werden, kommen inzwischen nicht mehr ganz so einfach davon. Dennoch wurde die Hälfte der im Jahr 2015 begangenen Verkehrssünden nicht weiter verfolgt. Das zeigt ein von der EU-Kommission veröffentlichter entsprechender Bericht zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten.

Neues Austauschsystem erleichter die Verfolgung

Dank neuer Regeln und eines europäischen Austauschsystems ist die Zahl der grenzüberschreitend verfolgten Verkehrsdelikte zwischen 2013 und 2015 um das Vierfache gestiegen. Dazu gehören Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel und Fahren ohne Sicherheitsgurt. Allerdings wird etwa die Hälfte der im EU-Ausland aufgedeckten Verkehrsdelikte noch nicht grenzüberschreitend verfolgt.

Trotz der Erfolge gibt es bei der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten noch viel Potenzial. Immer noch haben nicht alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie umgesetzt und nach wie vor sind fünf Staaten nicht mit dem Austauschsystem verbunden. Zudem wurde ungefähr die Hälfte der aufgedeckten Straßenverkehrsdelikte, die von Nicht-Einheimischen begangen wurden, 2015 nicht weiter verfolgt. Gleiches gilt für die Durchsetzung der Strafen: Auch dabei wurden 50 Prozent nicht erfolgreich durchgesetzt. Ein Grund ist unter anderem die mangelnde Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Januar des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.