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© Ekaterina Pokrovsky, AdobeStock

Streik: Welche Rechte Flugreisende haben

Aktuell sorgen Streiks bei Fluggesellschaften wieder für Verspätungen und Flugausfälle. Welche Rechte Betroffene haben, erklärt das Portal „Urlaubspiraten“ und gibt Tipps zum richtigen Verhalten vor Ort.

Allgemeine Rechte

Ab zwei Stunden Verspätung haben Reisende Anspruch auf Essen und Getränke und ein Telefonat oder eine E-Mail. Dies gilt bei einer Entfernung von bis zu 1.500 km. Bis zu 3.500 km gelten diese Regeln ab drei Stunden, bei einer Entfernung ab 3.500 km sogar erst ab vier Stunden Verspätung.

Bei einer Verspätung von über fünf Stunden können Betroffene eine Rückerstattung des Flugpreises verlangen und so vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenn sich die Verspätung über Nacht hinzieht, dann besteht Anspruch auf eine Übernachtung im Hotel inklusive Transfer.

Theorie und Praxis: Was Betroffene vor Ort tun sollten

Das Portal erklärt, dass oftmals die betroffenen Airlines nicht genügend eigenes Personal vor Ort haben und überlastet oder überfordert sind mit der Menge der gestrandeten Passagiere. In solchen Fällen müssen die Gäste sich selbst versorgen. Bevor sie jedoch tatsächlich selbst tätig werden, sollten Passagiere unbedingt erst versuchen, das Problem über die Airline direkt zu lösen. Oft haben diese genau für solche Fälle Kooperationen mit Restaurants und Hotels. Falls dies nicht möglich ist, sollten Passagiere selbst handeln und sich um eine Unterkunft und Verpflegung kümmern. Hierbei ist es wichtig, alle Belege aufzubewahren und natürlich auf ein gesundes Maß zu achten. Die Buchung eines extrem teuren Hotels und der Besuch eines Sternelokals führt sicherlich zu Problemen. Auch die Kosten für alkoholische Getränke werden in der Regel nicht erstattet.

Wie Passagiere an ihr Geld kommen

Der Reiseexperte Carlo Speth rät, dass die Belege direkt im Anschluss bei der Fluggesellschaft eingereicht werden sollten. Hier muss allerdings mit mehreren Wochen Wartezeit bis zu einer Rückmeldung gerechnet werden. Passagiere sollten nicht lockerlassen und dranbleiben. Sollte die Airline sich auch nach mehreren Wochen nicht zurückmelden, kann eine Schlichtungsstelle (SÖP) oder ein Anwalt eingeschaltet werden.

Weshalb die EU-Fluggastrechte bei Streik nicht greifen

Da ein Streik üblicherweise als außergewöhnlicher Umstand gilt, greifen die EU-Fluggastrechte nicht. Dies führt dazu, dass betroffenen Reisenden rechtlich keine Entschädigung zusteht.