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Intern

BDAE bringt neuartige Restkostenversicherung auf den Markt

Mit dem Versicherungsprodukt EXPAT GKV hat der BDAE eine absolut innovative Lösung für entsendende Unternehmen entwickelt, mit dem diese nicht nur den administrativen Aufwand um bis zu 90 Prozent reduzieren, sondern auch noch immense Kosten sparen können. Was hinter diesem Produkt steckt, erläutern wir im Folgenden:

Laut §17 SGB V ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für Gesundheitsleistungen eines Mitarbeiters im Ausland nach Prüfung zu 100 Prozent zu erstatten. Dies gilt auch für familienversicherte Angehörige. Im Anschluss reicht das Unternehmen die Gesundheitsrechnungen des Mitarbeiters an dessen Krankenkasse weiter und hofft auf eine Rückerstattung. Da die GKV aber nur jene Kosten erstattet, die auch in Deutschland für die erbrachte Leistung angefallen wären, können dabei so genannte Restkosten entstehen. Je nach Leistungsfall kann dies auch mal mehr als 90 Prozent des Rechnungsbetrags sein. Im schlimmsten Fall erstattet der Arbeitgeber seinem Angestellten 100 Prozent der Kosten, erhält von dessen Krankenkasse jedoch keinen Cent.

Das Problem: Die Krankenkasse kann unter Umständen auch falsch abrechnen. Da der Erstattungsprozess von Gesundheitsleistungen immens komplex ist, erfordert es ein sehr spezielles Know-how darüber, welche Kosten tatsächlich seitens des Arbeitgebers zurückgefordert werden können. In der Praxis verfügen meist nur Sozialversicherungsexperten über derartige Kenntnisse. Viele Unternehmen haben deshalb eine Restkostenversicherung im Portfolio, die in der Regel aber auch nur einen Teil der Aufwendungen erstattet. Bei diesem Prozess sind überdies mindestens vier Parteien involviert: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Krankenkasse und Restkostenversicherer.

Arbeitsentlastung für den Arbeitgeber

Mit EXPAT GKV muss der Arbeitgeber gar nicht erst in Vorleistung treten und sich weder mit den Rechnungen des Mitarbeiters noch mit der Krankenkasse oder dem Restkostenversicherer auseinandersetzen. Der BDAE regelt alles für Sie! Konkret reicht der Arbeitnehmer seine Rechnungen direkt bei unserem Abrechnungsservice ein, der ihm nach Prüfung die Kosten erstattet und erst in einem letzten Schritt die Krankenkasse des Mitarbeiters kontaktiert, um sich die Auszahlung erstatten zu lassen.

Der Vorteil: Das Unternehmen muss weder Zeit noch Geld in den Erstattungsprozess für Gesundheitsleistungen des Mitarbeiters investieren. Die Zeiten, in denen der Mitarbeiter mehr Aufwendungen erstattet bekam, als ihm zustand, sind vorbei. Und noch einen Vorzug bietet EXPAT GKV: Unternehmen handeln datenschutzkonform. Durch die Auslagerung der Rechnungsprüfung an uns müssen diese keinen Einblick in die Arzt- und Krankenhausrechnungen des Mitarbeiters nehmen.

Ausführliche Infos zur Restkostenversicherung Expat GKV finden Interessierte hier.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe Dezember 2016 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

Das Journal erscheint monatlich kostenlos mit vielen informativen Beiträgen zu Auslandsthemen.

Herausgegeben wird es vom BDAE, dem Experten für die Absicherung im Ausland.