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Rechtliches
© Maksym Azovtsev, AdobeStock

Mobilfunktarif für Internetnutzung muss EU-weit gelten

Enthält ein Mobilfunktarif die Möglichkeit, ausgewählte Apps unabhängig vom vereinbarten Datenvolumen zu nutzen, muss dies EU-weit gelten. Die Vodafone GmbH darf die Gültigkeit ihres „Vodafone-Passes“ daher nicht auf Deutschland begrenzen, entschied das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Das Gericht untersagte dem Unternehmen außerdem, für den Pass zu werben, ohne auf wichtige Nutzungseinschränkungen hinzuweisen. „Der Vodafone-Pass verstößt in seiner derzeitigen Ausgestaltung gegen europäisches Recht”, sagt Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim vzbv. „Danach darf ein Mobilfunktarif für die Internetnutzung im EU-Ausland keinen höheren Preis vorsehen als im Inland.“

Angebot galt nur im Inland

Vodafone hatte einige Mobilfunktarife zusammen mit dem „Vodafone-Pass“ angeboten. Damit konnten Verbraucher ausgewählte Apps in den Kategorien Chat, Social, Music und Video ohne Anrechnung auf ihr vereinbartes Datenvolumen nutzen. Eine Kategorie war kostenfrei wählbar. Weitere Kategorien konnten kostenpflichtig hinzugebucht werden. Der Vodafone-Pass war aber nur im Inland gültig. Im Ausland wurde die Nutzung der Apps voll auf das Datenvolumen angerechnet.

Begrenzte Gültigkeit verstößt gegen EU-Verordnung

Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die begrenzte Gültigkeit des Vodafone-Passes gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung (TSM-VO) verstößt. Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland genauso nutzen können wie zu Hause, ohne dafür ein zusätzliches Entgelt zahlen zu müssen.

Irreführende Werbung untersagt

Das Gericht verurteilte Vodafone außerdem zur Unterlassung irreführender Werbung. Das Unternehmen hatte auf seiner Internet-Seite für den Vodafone-Pass geworben, aber unzureichend über wesentliche Nutzungseinschränkungen informiert. Sprach- und Videotelefonie, Werbung und das Öffnen externer Links waren im Pass nicht enthalten und führten deshalb auch bei den ausgewählten Apps zum Verbrauch des Datenvolumens. Das stand lediglich in einer Fußnote der Preisliste und in den FAQ.

Nationale Sanktionen sind überfällig

Verstöße gegen die Regeln der Netzneutralität müssten EU-konform sanktioniert werden. Das hätte laut dem vzbv der deutsche Gesetzgeber bislang verpasst. Momentan würden nur Teile der Strafbestimmungen umgesetzt, Bußgelder fielen gering aus. Das führe dazu, dass mit den Regeln der Netzneutralität unvereinbare Produkte jahrelang am Markt bleiben könnten. Nicht nur für Verbraucher könne die Trägheit des Gesetzgebers negative Folgen haben. Auch Innovationen blieben auf der Strecke. Die Bundesregierung müsse Verstöße gegen die Regeln der Netzneutralität daher endlich bestrafen und die Strafhöhe so anpassen, dass diese bis zu 15 Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes betrage.

Gericht billigt Hotspot-Klausel

Der vzbv hatte auch kritisiert, dass die Internutzung über einen Hotspot („Tethering“) vom Vodafone-Pass ausgeschlossen ist. Ohne Verbrauch des Datenvolumens können Verbraucher die im Pass enthaltenen Apps nur auf dem Gerät nutzen, das die SIM-Karte enthält. Verwenden sie ihr Smartphone als mobilen Hotspot, um sich zum Beispiel einen Video-Stream auf ihrem Laptop anzuschauen, geht das nur zu Lasten des Datenvolumens. Das ist nach Auffassung des vzbv nicht mit der EU-Verordnung vereinbar, nach der Kunden ihre Endgeräte frei wählen dürfen.

In diesem Punkt wies das Landgericht die Klage des vzbv ab. Der Vodafone-Pass schließe die Wahl des Endgerätes beim Tethering nicht aus, sondern rechne den Datenverbrauch nur auf das vereinbarte Datenvolumen an. Das sei zulässig. Der vzbv hat gegen diesen Teil des Urteils Berufung eingelegt.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband