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Führerschein: Deutschland, Italien, Lettland und Holland genügen nicht den europäischen Vorschriften

Deutschland, Italien, Lettland und die Niederlanden sollen die gemeinsamen europäischen Vorschriften über den Führerschein einhalten. Dazu fordert die Europäische Kommission auf. Diese legt unter anderem fest, wie Einschränkungen der Fahrerlaubnis (zum Beispiel die Auflage, eine Brille zu tragen) und andere Zusatzangaben auf dem Führerschein dargestellt werden sollten.

Die nationalen Maßnahmen in Deutschland, Italien, Lettland und den Niederlanden laufen jedoch einigen dieser Anforderungen zuwider. Die vier Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Argumente der Kommission zu antworten. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Abmessungen und Gewichte von Transportgütern

Zusätzlich werden Deutschland, Polen und Slowenien von der Kommission aufgefordert, die EU-Vorschriften für höchstzulässige Abmessungen und Gewichte bestimmter Straßenfahrzeuge (Richtlinie 2015/719/EU) vollständig in nationales Recht umzusetzen.

Diese Vorschriften für den internationalen Straßenverkehr sind wichtig für das Funktionieren des Binnenmarktes und den freien Warenverkehr in Europa. Die Richtlinie sieht unter anderem Ausnahmeregelungen für schwere Lastkraftwagen vor, deren Aerodynamik verbessert wurde oder die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden. Damit soll vermieden werden, dass die Verwendung saubererer Fahrzeuge bestraft wird, die länger oder schwerer sind als Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb.

Die Richtlinie musste bis zum 7. Mai 2017 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um die Richtlinie vollständig umzusetzen, andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben.

Dieser Beitrag stammt aus der Ausgabe April 2018 des Journals "Leben und Arbeiten im Ausland".

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