Seminar Mitarbeiterentsendung in die USA: Aktuelles zum Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht
Die USA gelten als Land der unbegrenzten Möglichkeiten und sind immer noch die weltgrößte Volkswirtschaft. Zudem erfreut sich das Land seit Jahren über einen steigenden internationalen Warenaustausch. Um stärker an den stark anziehenden Unternehmensgewinnen in den Vereinigten Staaten zu profitieren, verspüren auch deutsche Unternehmen zusehends den Investitionsdrang, das Geschäft stärker lokal aufzubauen oder zu vergrößern. Dies geschieht vor allem durch Auslandsentsendungen aus Deutschland in die jeweiligen Niederlassungen innerhalb der USA. Einige Quellen schätzen die Anzahl von Deutschen, die in den USA arbeiten, auf rund 300.000 Personen. Zudem gehören die USA zu den wichtigsten Geschäftsreisezielen deutscher Unternehmen.
Geht es jedoch um den Einsatz ausländischer Mitarbeiter in den USA, so profitieren Personalabteilungen keineswegs von den unbegrenzten Möglichkeiten der Nation. Neben den strengen gesetzlichen Vorschriften bereitet vor allem die kostspielige Erlangung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis Probleme. Zudem drohen bei Missachtung oder Übersehen von Vorschriften nicht nur drakonische Strafen für das gesamte Unternehmen, sondern auch der Freiheitsentzug der Mitarbeiter oder ein Wiedereinreiseverbot mit Ausweisung.
Mit der seit Beginn 2017 ins Amt gewählten neuen Regierung in Washington nehmen die Begrenzungen und Veränderungen vorerst noch kein Ende. Hinzu kommen Planungsunsicherheiten, die mit offenkundigen Unsicherheiten bei den lokalen Verantwortungsträgern der einzelnen Behörden einhergehen. Vor allem der viel bemühte Ausspruch „America First“ wirft Fragen bei deutschen Unternehmen auf. Was bedeuten die zusätzlichen Bedingungen zur Einwanderungspolitik, die Förderung einheimischer Arbeitnehmer, die Abschaffung der seit 2014 eingeführten Obamacare und eine neue Steuergesetzgebung für die wirtschaftlichen Aktivitäten in den Vereinigten Staaten von Amerika?
Die große Herausforderung von Personalabteilungen ist mehr denn je, Entsendungen in die USA so zu gestalten, dass unternehmerische Ziele erreicht und die Compliance-Anforderungen in Deutschland und in den USA erfüllt werden. Zugleich müssen jedoch auch die Erwartungen und Bedürfnisse des Mitarbeiters berücksichtigt werden.
Haftungsrisiken minimieren
Weil US-amerikanische Arbeitnehmer ausländischen gegenüber eindeutig bevorzugt werden, stellt der Erhalt eines entsprechenden Arbeitsvisums für deutsche oder ausländische Arbeitnehmer bereits eine erste große Hürde dar. Verschärfte Voraussetzungen hinsichtlich der Investitionshöhe des Unternehmens oder höhere Gehaltsgrenzen schränken den ohnehin schon engen Handlungsspielraum deutscher Firmen noch mehr als zuvor ein.
Für Business Traveller werden zudem neue Visakategorien erarbeitet. Auch hier gehören verschärfte Kontrollen in den US-amerikanischen Niederlassungen bereits zum Alltag, insbesondere bei Entsendungen von Personal ohne deutschen Pass. Dabei geht auch bei Entsendungen in die USA die Prüfung der arbeitsrechtlichen Pflichten mit der steuerrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Würdigung einher.
Geschäftsführung sowie Personalverantwortliche sollten die strengeren und sich ändernden Bedingungen der Einreise in die USA und die mit der Arbeitsaufnahme in den USA zusammenhängenden Rechtsgebiete kennen.
Lösungen aufeinander abstimmen
Aber was bedeutet das in der Praxis für das entsendende Unternehmen und die Mitarbeiter? Was ist bei der Beantragung des Arbeitsvisums beziehungsweise der Arbeitserlaubnis bereits im Vorfeld zu beachten? Kann der Mitarbeiter im deutschen Sozialversicherungssystem verbleiben? Wie verhält es sich mit dem deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen? Was gilt es bei der Steuerpflicht sowohl für das Unternehmen als auch für den Entsandten an Vorgaben zu erfüllen? Hat eine neue Steuergesetzgebung auch Auswirkungen auf bestehende Auslandseinsätze? Wie steht diese im Verhältnis zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA?
Auf all diese Fragen wird der Auslandsexperte BDAE gemeinsam mit spezialisierten Referenten aus den Bereichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht auf dem eintägigen Seminar Antworten geben.
Seminardaten:
Mittwoch, 21.3.2018 von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
Teilnahmegebühr: 690 Euro zuzüglich MwSt.
Für BDAE-Mitglieder: 600 Euro zuzüglich MwSt.