Südostasien ist nicht nur bei Reisenden sehr beliebt, auch digitale Nomadinnen und Nomaden und Auswandernde zieht es in die warmen Gefilde dieser Region. Auch wenn viele Länder mit attraktiven Lebenshaltungskosten und tropischem Klima aufwarten, sollte man sich vorab gut über die örtlichen Voraussetzungen für ein Leben und Arbeiten informieren.
Ein erster Punkt ist dabei das Thema Aufenthaltsrecht. Dies regelt die Einreise sowie den Aufenthalt von Menschen, die keine Staatsbürgerschaft in dem entsprechenden Aufenthaltsland haben. Wir werfen einen Blick auf die unterschiedlichen Visabestimmungen, die im Kern abhängig vom Aufenthaltszweck sind, und geben einen Überblick über wesentliche Regelungen und Vorschriften, die jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Visabestimmungen unterliegen steten Änderungen, sodass vor Einreise in bestimmte Länder immer geprüft werden sollte, wie die aktuellen Visabestimmungen im Land aussehen.
Arten von Visa: Ein Überblick
Je nach Aufenthaltsdauer und -zweck gibt es in jedem Land unterschiedliche Visakategorien. Zu unterscheiden ist immer zwischen einem kurzfristigen und einem langfristigen Aufenthalt. Es gibt sehr viele Webseiten, die über Visa für Südostasien informieren. Auch hier sollte beachtet werden, dass es keine Gewähr für die dortigen Angaben gibt. Es ist immer ratsam sich bei den zuständigen Behörden über die aktuellen Visabestimmungen zu informieren. Folgend wird zwischen drei Arten von Aufenthalten unterscheiden: kurzfristige Visa, Visa im Rahmen von Geschäftsreisen und Remote Work und langfristige Visa.
Kurzfristige Aufenthalte
Ein kurzfristiger Aufenthalt umfasst in der Regel Reisen mit einer Dauer von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Die gängigsten Visaarten für solche Aufenthalte sind für Deutsche das Touristenvisum oder gegebenenfalls eine visafreie Einreise. Das Gute am deutschen Pass ist, dass er weltweit nach dem Henley Passport Index auf Platz drei der stärksten Pässe rangiert. Deutsche können mit ihrem Pass nach dem Index in 192 Länder visumfrei einreisen, für 34 Staaten ist ein Visum nötig. Viele der visumpflichtigen Länder wie beispielsweise Afghanistan, Nordkorea oder die Zentralafrikanische Republik sind keine klassischen Urlaubsziele.
Viele Länder in Südostasien erlauben Deutschen eine visafreie Einreise für 30 bis 90 Tage. Dazu zählen Thailand, Malaysia, Singapur, Indonesien und die Philippinen. In einigen Fällen ist es möglich, das Visum vor Ort um zusätzliche Tage verlängern zu lassen, wie in Thailand um 30 Tage.
In anderen Ländern wie Indonesien, Laos und Kambodscha ist hingegen ein Visa on Arrival (VoA) erforderlich. Die Übersicht zeigt, welche Visa es für ausgewählte Länder gibt.
Geschäftsvisum (Business Visa)
Für Geschäftsreisen werden in der Regel zwei Arten von Visa unterschieden: das Geschäftsvisum und das Arbeitsvisum. Während für Geschäftsreisende, die zu Verhandlungen für ihr Unternehmen unterwegs sind, ein Businessvisum ausreicht, ist für eine Arbeitsaufnahme im Ausland, die in der Regel ein bis drei Jahre dauert, ein Arbeitsvisum erforderlich.
Ein Visum im Rahmen von Geschäftsreisen erlaubt die Teilnahme an Konferenzen, Meetings und geschäftlichen Verhandlungen. Meist erfordert es eine Einladung eines Unternehmens vor Ort, wie es beispielsweise in Singapur oder Indonesien der Fall ist.
Eine wichtige Einschränkung gibt es: Arbeiten (auch Remote Work für ein ausländisches Unternehmen) ist offiziell in den meisten Ländern mit einem Touristenvisum illegal – auch wenn es kaum kontrolliert wird.
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Remote Work Visa
Immer mehr Menschen arbeiten ortsunabhängig, sei es als Freelancerin oder Freelancer, Unternehmerin oder Unternehmer oder Angestellte in Remote-Jobs. Diese Gruppen werden häufig als digital nomads bezeichnet. Das Problem hierbei ist, dass viele Länder (noch) keine klaren Regeln für Remote Work haben. Das betrifft weitestgehend Drittstaaten, also Länder, die, im Sinne des Aufenthaltsrechts, nicht zur Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören. Da jedoch Remote Work zunehmend an Attraktivität gewonnen hat und weiter gewinnt, haben immer mehr Länder spezielle Visa für digitale Nomadinnen und Nomaden eingeführt. Einige Remote Work Visa sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die es in sich haben können. Einen Überblick über vorhandene oder geplante Visa in ausgewählten Ländern Südostasiens zeigt die Übersicht. Aktuelle Informationen zu Visabestimmungen bieten die jeweiligen Botschaften oder Auslandsvertretungen auf ihren Webseiten. Da die Beantragung von Visa mitunter mit gewissen Vorlaufzeiten verbunden sein können, sollte der Punkt der Aufenthaltserlaubnis ganz oben auf der To-Do-Liste stehen, wenn man beabsichtigt in Länder mit Visapflicht zu reisen oder auszuwandern.
Langfristige Aufenthaltsvisa
Bei einem langfristigen Aufenthalt in Südostasien reicht ein Touristenvisum nicht aus, da es in den meisten Fällen nicht länger als drei Monate Gültigkeit hat. Hält man sich im Rahmen von Remote Work länger im Land auf, gelten Visa, die das mobile Arbeiten im Ausland erlauben oder wenn es noch keine klaren Regelungen in den Ländern gibt, muss geschaut werden, ob ein Arbeitsvisum beantragt werden kann und an welche Bedingungen dies geknüpft ist. Wir unterscheiden bei langfristigen Aufenthalten in diesem Beitrag zwischen diesen drei Formen: Arbeitsvisa, Investor*innen- und Unternehmer*innen-Visa und Retirement-Visa.
Arbeitsvisa
Um bei einem lokalen Unternehmen in einem südostasiatischen Land eine bezahlte Tätigkeit auszuüben, ist ein Arbeitsvisum notwendig. Je nach Land variieren die verschiedenen Bedingungen und Anforderungen. Allgemein gilt, dass der Arbeitgebende das Visum für die arbeitnehmende Person beantragen muss. Diese ist oftmals an einen bestimmten Job und Arbeitgebenden gebunden und es kann vorkommen, dass der Arbeitgebende nachweisen muss, dass kein Einheimischer die Stelle besetzen kann. Ein Arbeitsvisum kann strenge Anforderungen an die Qualifikation und das Gehalt haben. Für lokale Arbeitgebende sind demnach oft einige Hürden gesetzt, um ausländische Arbeitskräfte einstellen zu können. Singapur, Malaysia und Thailand haben vergleichsweise einfache Prozesse für qualifizierte Fachkräfte. In Länder wie Indonesien oder Myanmar sind die bürokratischen Hürden oft größer.
Investor*innen- und Unternehmer*innen-Visa
Einige südostasiatische Länder bieten Aufenthaltsgenehmigungen für Unternehmerinnen und Unternehmer und Investorinnen und Investoren an. Diese ermöglichen es, ein Unternehmen zu gründen oder in bestehende Unternehmen zu investieren. Typische Voraussetzungen für Investor*innen-Visa sind der Nachweis einer signifikanten Investition (zum Beispiel Kapital, Geschäftsräume) und die Registrierung des Unternehmens im Land. Einige Ländern verlangen, dass lokale Mitarbeitende eingestellt werden müssen.
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Retirement-Visa (Renten- und Ruhestandsvisa)
Mehrere Länder in Südostasien bieten spezielle Visa für Menschen im Ruhestand und ältere Expats an. Diese Visa erlauben oft einen langfristigen Aufenthalt und beinhalten steuerliche Vorteile oder vereinfachte Immobilienerwerbsrechte. Voraussetzungen für diese Visa sind in der Regel ein Mindestalter (oft 50+ Jahre), der Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen oder eines Bankguthabens. Es berechtigt nicht zum Arbeiten in dem Land.
Übersicht ausgewählter Länder und ihre Visa-Typen
Die folgende Übersicht zeigt die Visa-Typen ausgewählter Länder in Südostasien. Die Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie basieren auf den Daten des Auswärtigen Amtes, Botschaften und Konsulaten sowie weitere Plattformen, die aktuelle Informationen über Visaregelungen geben. Verlinkungen finden sich unter den entsprechenden Visa-Arten.
Aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen sollte immer die Aktualität zum entsprechenden Zeitraum überprüft werden. Die Beantragung längerfristiger und/oder zweckgebundener Visa muss in den meisten Fällen vor Einreise über die Auslandsvertretungen geschehen. Die Beantragung kann oft mehrere Wochen in Anspruch nehmen und erfordert viele Nachweisdokumente, über die sich jeder potenziell Auswandernde vorab gut informieren sollte.